Antrag Aktenzeichen BV8/067/2026

Neustädter Weg: SPD beantragt Parkverbot

Amtlicher Titel: Neustädter Weg - Parkverbot (Antrag SPD-Fraktion)

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neustädter Weg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion beantragt ein Parkverbot am Neustädter Weg. Die Bezirksvertretung 8 entscheidet am 23. April 2026 über den Antrag. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.

Einordnung

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag auf ein Parkverbot am Neustädter Weg gestellt. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 um 18:00 Uhr darüber entscheiden. Der Antrag trägt die Referenznummer BV8/067/2026.

Hintergrund

Der Antrag zielt darauf ab, die Verkehrssituation am Neustädter Weg zu verbessern. Parkverbote können helfen, die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu erhöhen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten in der Umgebung haben. Bürger sollten sich auf mögliche Änderungen einstellen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 8 trifft eine Entscheidung in der Sitzung am 23. April 2026.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag auf Parkverbot am Neustädter Weg
  • Entscheidung durch Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026
  • Sitzung beginnt um 18:00 Uhr

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582928.pdf Published Time: 2026-04-08T12:03:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/067/2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Neustädter Weg - Parkverbot (Antrag SPD-Fraktion) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich von der Ecke Neustädter Weg bis Hausnummer 29 ein Parkverbot eingerichtet werden kann. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es wiederholt zu erhebl ichen Behinderungen für größere Fahrzeuge. Insbesondere konnten Fahrzeuge der AWISTA, die für die Leerung der Mülltonnen zuständig sind, ihre Arbeit mehrfach nicht ordnungsgemäß durchführen. In der Folge wurden Tonnen weder geleert noch an ihren ursprünglichen Standort zurückgestellt (siehe beigefügtes Foto). Zudem ist die Anlieferung von Baumaterialien erschwert bzw . teilweise nicht möglich, da auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnumm ern – gegenüber den Parkbuchten – geparkt wird und die Fahrbahn dadurch zu eng wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einrichtung ein es Parkverbots in dem genannten Bereich sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Claudia Albes Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/067/2026