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BV7/164/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Bergische Landstraße 335, 337
- Neubau eines Doppelhauses -
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 706.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und
Ausnahmen.
Befreiungen und Ausnahmen sind hinsichtlich der GRZ II, der Geschossigkeit, der
überbaubaren Grundstücksfläche, der Dachform und der Wandhöhe erforderlich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Bergische Landstraße 335, 337 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6080/018. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich
daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR1) fest.
Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sind u.a. eine Grundflächenzahl 2 (GRZ II) von 0,2, eine
Geschossigkeit von I, ein Satteldach, eine Wandhöhe von >3,5m, eine Baugrenze und
Flächen für Garagen festgesetzt.
Das Flurstück 421 ist derzeit noch unbebaut. Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses.
Das Obergeschoss wird mit einem Walmdach (Dachneigung 18°) versehen. Die Garagen
sind straßenseitig jeweils rechts und links neben den beiden Haushälften vorgesehen.
Es handelt sich um das vordere von drei hintereinanderliegenden Grundstücken an der
Bergischen Landstraße. Die Wohngebäude Bergische Landstraße 339 und 339a wurden
nach positiver Beschlussfassung der Bezirksvertretung 7 und anschließender Erteilung der
Baugenehmigung bereits errichtet.
Darüber hinaus wurde für das Antragsgrundstück bereits im Jahr 2018 eine Bauvoranfrage
einschließlich der nachfolgend aufgeführten Befreiungen und Ausnahmen von der
Bezirksvertretung 7 positiv beschieden. Die Geltungsdauer es Vorbescheides wurde auf
Antrag des Bauherrn regelmäßig verlängert. Im Anschluss an den Vorbescheid wurde jedoch
weder ein Bauantrag eingereicht, noch eine Baugenehmigung erteilt.
Im Rahmen des Vorbescheids wurden Befreiungen und Ausnahmen von der Anzahl der
Geschosse (II statt I), von der Dachform (Flachdach statt Satteldach), von der teilweisen
Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch das Gebäude und die Garagen sowie
für die Überschreitung der GRZ von 0,2 auf 0,33 zugelassen.
Für das neue Bauvorhaben sind Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB von der
Anzahl der Geschosse (II statt I), der Dachform (Walmdach statt Satteldach), für die
Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 3,50 m um 1,13 m sowie für die Errichtung
der Garagen außerhalb der für Garagen festgesetzten Flächen beantragt.
Darüber hinaus werden Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich für die
Überschreitung der GRZ 2 von 0,2 auf 0,37, der Errichtung von Müllstandplätzen im
Vorgartenbereich sowie der teilweisen Überschreitung der Baugrenzen durch die
Hauptgebäude um 3,64 m erforderlich.
Begründung:
Die Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit wurde bereits für das benachbarte
Bauvorhaben Bergische Landstraße 339a sowie im Rahmen der Bauvoranfrage im Jahr
2018 erteilt. Die festgesetzte GFZ von 0,3 wird mit 0,28 unterschritten. Das oberste
Geschoss ist zudem ein Vollgeschoss, da es nicht allseitig zurückspringt. Hinsichtlich seiner
Fläche ordnet es sich dem Erdgeschoss deutlich unter.
Das geplante Walmdach greift durch seine geneigten Dachflächen die festgesetzte
Dachform grundsätzlich auf. Befreiungen für abweichende Dachformen wurden zudem
bereits für andere Bauvorhaben (Bergische Landstraße 339a und 341) erteilt.
Die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe ergibt sich durch das bauordnungsrechtlich
erforderliche Geländer der Dachterrasse im Obergeschoss. Sie ist aus städtebaulicher Sicht
vertretbar und aus bauordnungsrechtlicher Sicht erforderlich. Darüber hinaus wurde eine
entsprechende Befreiung bereits im Rahmen der Bauvoranfrage im Jahr 2018 sowie für den
Bauantrag des Gebäudes Bergische Landstraße 339 erteilt und ist dort bereits im Bestand
umgesetzt.
Der Bebauungsplan setzt für die Garagen eine Fläche im östlichen Grundstücksbereich fest.
Die seitliche Anordnung der Garagen innerhalb der Abstandsflächen der Wohngebäude
entspricht einer üblichen Garagenanordnung. In Verbindung mit den vorgesehenen
Fahrradstellplätzen ist diese aus städtebaulicher Sicht verträglich und ermöglicht zugleich
einen höheren Grünflächenanteil im Gartenbereich.
Die GRZ II beträgt einschließlich aller Gebäude, Terrassen und Wegeflächen 0,37. Die
zulässige GRZ II wird damit um 0,17 überschritten. Die Überschreitung beinhaltet die im
Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsflächen für das Bauvorhaben sowie ebenfalls
die Zufahrten für die rückwärtig gelegenen und bereits errichteten bzw. geplanten Gebäude
Bergische Landstraße 339 und 339a.
Der geplante Müllstandplatz im Vorgarten ist aus städtebaulicher Sicht verträglich. Er ist mit
ca. 1,25 m² sehr klein.
Seite 2
Die Überschreitung der Baugrenzen durch Teile der Wohngebäude ist gemäß der textlichen
Festsetzung Nr. 5 Ziffer a) des Bebauungsplans in Einzelfällen ausnahmsweise zulässig.
Zudem wird ein Großteil des Baufelds im nördlichen Bereich nicht ausgeschöpft.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die geplanten Befreiungen und
Ausnahmen.
Nachrichtlich:
Von dem geplanten Vorhaben ist ein satzungsgeschützter Baum betroffen. Die
Fällgenehmigung wurde durch das Garten-, Friedhofs-, und Forstamt in Aussicht gestellt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Baumfällungsplan & Lageplan
Grundriss EG
Ansicht Straßenseite und Gartenseite
Ansicht Süd-West und Nord-Ost und Schnitt
Seite 3
Ansicht Straßenseite und Gartenseite als Text anzeigen
+8,17 OK First
+6,71 WH +6,71 WH
+6,42 OK Traufe +6,42 OK Traufe
+4,50 OK Geländer +4,50 OK Geländer
+2,85 OK Garage +2,85 OK Garage
+2,53 OK Mauer
+1,20 OK Mauer
+0,05 OKG unverändert
±0,00 EG OKFFB ±0,00 EG OKFFB
-0,27 OKG (alt)
-0,54 OKG geplant -0,54 OKG geplant
-0,68 OKG (alt)
-1,28 OKM (Bestand)
variiert -0,68 OKG (alt)
-1,38 OKG (alt)
-1,48 OKG geplant
-1,62 OKG (alt)
-1,62 OKG (alt)
-3,41 OKG
variiert
Ansichten A2 (Gartenseite)
+8,17 OK First
+6,42 OK Traufe +6,42 OK Traufe
+4,50 OK Geländer +4,50 OK Geländer
+3,40 OKF OG
+3,02 OK Vordach +3,02 OK Vordach
+2,85 OK Garage +2,85 OK Garage
+2,53 OK Mauer
+2,16 OK Mauer +2,16 OK Mauer
+0,12 OKG Zufahrt (Bestand)
±0,00 EG OKFFB
-0,14 OKG (Bestand) unverändert -0,13 OKG (Bestand) unverändert
-0,38 OKG öff.Zufahrt (Bestand)
Neubau eines Doppelhauses
Bergische Landstraße 335 + 337
Ansichten A1 (Straßenseite) 40629 Düsseldorf
Ansichten A1 (Straße)
und A2 (Garten)
Maßstab1:100