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BV3/212/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Florastraße 1a - Errichtung eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit und
Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 21.01.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Florastraße 1a liegt im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplans Nr. 5376/018 aus dem Jahr 1963, daher erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung
mit § 34 Abs. 2. BauGB. Der Bebauungsplan setzt lediglich die Art der Nutzung - hier
Geschäftsgebiet (D) - fest, das in etwa dem heutigen Mischgebiet (MI) entspricht.
Das geplante Bauvorhaben muss hinsichtlich seiner Art der Nutzung zulässi g sein
und sich hinsichtlich des Maßes der Nutzung, Bauweise und überbaubarer
Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich der
Denkmalbereichssatzung Carlstadt.
Die Grundstücke Florast rasse 1a und Reichsstraße 43 werden zu einem
Baugrundstück vereinigt.
Das geplante Vorhaben umfasst den Neubau eines 3 -geschossigen
Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 12
Stellplätzen, die über einen Autoaufzug erschlossen wird.
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Im Erdgeschoss ist ein Pausenraum für eine bereits bestehende Anwaltskanzlei, die
auf der Reichstrasse 43 ansässig ist, geplant. Darüber hinaus sollen zwei Wohnungen
entstehen.
Das geplante Gebäude soll mittig, d. h. in offener Bauweise, im rückwär tigen
Grundstücksbereich mit einer Attikahöhe von 10,70 m und einer Bebauungstiefe von
etwa 36 m errichtet werden. Damit nimmt es etwas mehr als die Hälfte der
rückwärtigen Grundstücksfläche ein.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und der Bebauung des
Hintergeländes fällt der Beschluss über die Genehmigung des Bauantrags in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Gemäß der hier geltenden Baupolizeiverordnung vom 01.04.1939 § 7 Abs. 1 Punkt C
sind Wohnungen im Geschäftsgebiet zulässig.
Hinsichtlich der geplanten Attikahöhe von 10,7 m passt sich das Vorhabengrundstück
der Gebäudehöhe des auf der Kronprinzenstraße 12, 14 befindlichen rückwärtigen
III-geschossigen Hofgebäudes mit 11 m an.
In der näheren Umgebung - im Inneren des Blockrandes - findet sich sowohl die
offene als auch die geschlossene Bauweise wieder, sodass sich das
Vorhabengrundstück mit seiner offenen Bauweise hier einfügt.
In der näheren Umgebung sind viele Grundstücke bis zu ihrer rückwärtigen
Grundstücksgrenze bebaut, so z. B. Florastrasse 7.
Die Erschließung der Florastraße ist über eine Erschließungsbaulast gesichert.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung des Bauantrags.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben ist ein satzungsgeschützter Baum, eine Platane, zu fällen. Das
Garten-, Forst und Friedhofsamt hat die Fällgenehmigung in Aussicht gestellt.
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Anlagen:
Bebauungsplan
Luftbild
Katasterplan
Lageplan
Grundriss Tiefgarage
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Schnitt AA
Schnitt BB
Ansicht Nord West
Ansicht Süd Ost
Ansicht Süd West
Ansicht Nord
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Title: 00540333.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00540333.pdf
Published Time: Mon, 06 Jan 2025 08:40:09 GMT
Number of Pages: 1
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Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 05.12.2024
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Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00540336.pdf
Published Time: Mon, 06 Jan 2025 08:40:35 GMT
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