Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/212/2024

Bauantrag, Florastraße 1a – Errichtung eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit und Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Florastraße 1a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 15Dokumente 10. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Florastraße 1a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5376/018 aus dem Jahr 1963, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 2. BauGB. Der Bebauungsplan setzt lediglich die Art der Nutzung - hier Geschäftsgebiet (D) - fest, das in etwa dem heutigen Mischgebiet (MI) entspricht.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Gemäß der hier geltenden Baupolizeiverordnung vom 01.04.1939 § 7 Abs. 1 Punkt C sind Wohnungen im Geschäftsgebiet zulässig.

Hinsichtlich der geplanten Attikahöhe von 10,7 m passt sich das Vorhabengrundstück der Gebäudehöhe des auf der Kronprinzenstraße 12, 14 befindlichen rückwärtigen III-geschossigen Hofgebäudes mit 11 m an.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/212/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Florastraße 1a - Errichtung eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit und Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 21.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Florastraße 1a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5376/018 aus dem Jahr 1963, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 2. BauGB. Der Bebauungsplan setzt lediglich die Art der Nutzung - hier Geschäftsgebiet (D) - fest, das in etwa dem heutigen Mischgebiet (MI) entspricht. Das geplante Bauvorhaben muss hinsichtlich seiner Art der Nutzung zulässi g sein und sich hinsichtlich des Maßes der Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Carlstadt. Die Grundstücke Florast rasse 1a und Reichsstraße 43 werden zu einem Baugrundstück vereinigt. Das geplante Vorhaben umfasst den Neubau eines 3 -geschossigen Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen, die über einen Autoaufzug erschlossen wird. Seite 2 Im Erdgeschoss ist ein Pausenraum für eine bereits bestehende Anwaltskanzlei, die auf der Reichstrasse 43 ansässig ist, geplant. Darüber hinaus sollen zwei Wohnungen entstehen. Das geplante Gebäude soll mittig, d. h. in offener Bauweise, im rückwär tigen Grundstücksbereich mit einer Attikahöhe von 10,70 m und einer Bebauungstiefe von etwa 36 m errichtet werden. Damit nimmt es etwas mehr als die Hälfte der rückwärtigen Grundstücksfläche ein. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und der Bebauung des Hintergeländes fällt der Beschluss über die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Gemäß der hier geltenden Baupolizeiverordnung vom 01.04.1939 § 7 Abs. 1 Punkt C sind Wohnungen im Geschäftsgebiet zulässig. Hinsichtlich der geplanten Attikahöhe von 10,7 m passt sich das Vorhabengrundstück der Gebäudehöhe des auf der Kronprinzenstraße 12, 14 befindlichen rückwärtigen III-geschossigen Hofgebäudes mit 11 m an. In der näheren Umgebung - im Inneren des Blockrandes - findet sich sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise wieder, sodass sich das Vorhabengrundstück mit seiner offenen Bauweise hier einfügt. In der näheren Umgebung sind viele Grundstücke bis zu ihrer rückwärtigen Grundstücksgrenze bebaut, so z. B. Florastrasse 7. Die Erschließung der Florastraße ist über eine Erschließungsbaulast gesichert. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung des Bauantrags. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Für das Bauvorhaben ist ein satzungsgeschützter Baum, eine Platane, zu fällen. Das Garten-, Forst und Friedhofsamt hat die Fällgenehmigung in Aussicht gestellt. Seite 3 Anlagen: Bebauungsplan Luftbild Katasterplan Lageplan Grundriss Tiefgarage Grundriss Erdgeschoss Grundriss Obergeschoss Grundriss Dachgeschoss Schnitt AA Schnitt BB Ansicht Nord West Ansicht Süd Ost Ansicht Süd West Ansicht Nord
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Title: 00540333.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00540333.pdf Published Time: Mon, 06 Jan 2025 08:40:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 05.12.2024
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00540336.pdf Published Time: Mon, 06 Jan 2025 08:40:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/212/2024