Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/175/2025

Bauantrag Ginsterweg 5 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ginsterweg 5 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 12Dokumente 6. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung.

Eine Befreiung ist erforderlich für die Dachform des Anbaus.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Ginsterweg 5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/002. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Außerdem wird hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, neben einer Geschossigkeit von I, eine Geschossflächenzahl von 0,4, ei ne überbaubare Grundstücksfläche und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° festgesetzt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/175/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Ginsterweg 5 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 25.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich für die Dachform des Anbaus. Sachdarstellung: Das Grundstück Ginsterweg 5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/002. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Außerdem wird hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, neben einer Geschossigkeit von I, eine Geschossflächenzahl von 0,4, ei ne überbaubare Grundstücksfläche und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° festgesetzt. Geplant ist der Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach mit einer Garage. Im Erdgeschoss soll seitlich des Hauptbaukörpers ein Anbau erric htet werden, der mit einem Flachdach versehen wird. Hierfür ist eine Befreiung von der Dachform erforderlich. Gartenseitig ist eine Terrasse geplant. Sie überschreitet in einer Tiefe von 2 m und Seite 2 auf einer Länge von 13,76 m die rückwärtige Baugrenze. Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Terrasse ist gem. § 23 Abs. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Vergleichbare gartenseitige Terrassen sind auf den umliegenden Nachbargrundstücken bereits vorhanden. Der eingeschossige Anbau mit Flachdach ordnet sich dem Hauptgebäude deutlich unter. Der Hauptbaukörper wird der Festsetzung entsprechend mit einem Satteldach mit 45° Dachneigung ausgeführt. Auf den Grundstücken Ginsterweg 3, 4 und 9 sowie Heiderweg 22 wurden Gebäudeteile mit Flachdach bereits zugelassen. Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung. Nachrichtlich: Der erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 3 satzungsgeschützten Nadelbäume gefällt werden. Die notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit dem Gartenamt auf dem Baugrundstück. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Schnitt 1 Schnitt 2 Ansicht Nord Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht West
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568004.pdf Published Time: Fri, 07 Nov 2025 08:47:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/175/2025