Bauantrag Ginsterweg 5 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung.
Eine Befreiung ist erforderlich für die Dachform des Anbaus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Grundstück Ginsterweg 5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/002. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Außerdem wird hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, neben einer Geschossigkeit von I, eine Geschossflächenzahl von 0,4, ei ne überbaubare Grundstücksfläche und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° festgesetzt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/175/2025