Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Überschreitung einer Baugrenze sowie der zu begrünenden Fläche.
Ausnahmen sind erforderlich für das Überschreiten einer Baugrenze.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Uhlandstraße 56 befi ndet sich im Geltungsbereich des WA 28 des Textbebauungsplan für den Stadtbezirk 2. Zusätzlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6678/006, rechtskräftig seit 1888.
Dieser setzt mit einer Baugrenze eine 8 m breite, von der Straßenbegrenzungslinie gemessene, zu begrünende Fläche fest. Das Bauvorhaben wird somit bauplanungsrechtlich nach § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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BV2/252/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Uhlandstraße 56
- Erstellung von 6 PKW-Stellplätzen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 11.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Überschreitung einer Baugrenze sowie
der zu begrünenden Fläche.
Ausnahmen sind erforderlich für das Überschreiten einer Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Uhlandstraße 56 befi ndet sich im Geltungsbereich des WA
28 des Textbebauungsplan für den Stadtbezirk 2. Zusätzlich liegt das Grundstück im
Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6678/006, rechtskräftig seit 1888.
Dieser setzt mit einer Baugrenze eine 8 m breite, von der Straßenbegrenzungslinie
gemessene, zu begrünende Fläche fest. Das Bauvorhaben wird somit
bauplanungsrechtlich nach § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung von 6 Stellplätzen, zwei davon mit
Ladestruktur, einer Wärmepumpe, sow ie die Errichtung einer Wildblumenwiese im
Vorgarten geplant.
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich.
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Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze durch die Stellplätze um 8m.
Befreiung von der zu begrünenden Fläche durch die Stellplätze.
Für die Errichtung einer Wärmepumpe in der zu begrünenden Fläche ist eine
Ausnahme gemäß § 23 BauNVO erforderlich.
Aufgrund der erforderlichen Befreiungen fällt die Genehmigung des Bauantrags in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Aufgrund der besonderen Ecklage des Grundstücks und da der Vorgarten
überwiegend weiterhin begrünt bleibt und eine Wildblumenwiese geplant ist, lösen
die geplanten Stellplätze keine bodenrechtlichen Spannungen aus.
Die Wärmepumpe kann gemäß § 23 Absatz 5 BauNVO als Ausnahme zugelassen
werden. Ferner wird die Wärmepumpe mit einem Sichtschutz und einer Eingrünung
eingeplant.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befrei ungen und
Ausnahmen keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Textauszug Bebauungsplan
Lageplan
Visualisierung
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Title: Fluchtlinienplan Nummer 5678/06 - 5678-006-00.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00541087.pdf
Published Time: Mon, 13 Jan 2025 13:31:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Title: Text_BPlan_Bezirk2.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00541088.pdf
Published Time: Mon, 13 Jan 2025 13:31:39 GMT
Number of Pages: 1
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Visualisierung
Plan Nr.:
Größe:
Maßstab:
Datum:
BA-003
DinA2
1:100
10.07.2024
Bauantrag
Herstellung von 6 PKW-Stellplätzen
zur verringerung des PKW Parken
im öffentlichen Straßenraum
Uhlandstraße 56, 40237 Düsseldorf