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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00498953.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498953.pdf
Published Time: Wed, 04 Oct 2023 12:31:28 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/189/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Aachener Straße 81a - Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung
des Hofgebäudes und Errichtung einer Tiefgarage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 24.10.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben wurde bereits am 23.06.2020 der Bezirksvertretung vorgestellt
(BV3/071/2020).
In Abänderung des damaligen Vorhabens soll das Bestandsgebäude nicht mehr
besei tigt, sondern umgebaut und um zwei Geschosse aufgestockt werden.
Die geplante Höhe mit ca. 10 m des damaligen Entwurfes wird ebenso beibehalten
wie die Nutzungen als Tagespflege und betreutem Wohnen. Die zukünftige Nutzung
als Kita entfällt.
Das Grundstüc k liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Im Hinblick auf die Bewertung nach § 34 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben nach wie
vor von der Art und dem Maß der Beb auung zulässig, da es diesbezüglich keine
Veränderungen zur ursprünglichen Planung gibt. Seite 2
Die überbaubare Grundstücksfläche bleibt durch die neuerliche Planung ebenso
unverändert wie die Sicherstellung der Erschließung über die Aachener Straße.
Daher hat die Verwaltung keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheids.
Nachrichtlich:
Das Bauvorhaben erfordert die Fällung von fünf Bäumen. Eine entsprechende
Genehmigung seitens des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes steht noch aus. Die
notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit der Verwaltung.
Anlagen:
Luftbild
Katasterasuzug
Lageplan
Pläne
BV3_071_2020_Beschlussvorlage
Katasterasuzug als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498967.pdf
Published Time: Fri, 29 Sep 2023 09:52:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Pläne als Text anzeigen
Title: 2327_ENTW_100323.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498973.pdf
Published Time: Fri, 29 Sep 2023 10:13:01 GMT
Number of Pages: 10
Markdown Content:
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BV3_071_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00499063.pdf
Published Time: Mon, 02 Oct 2023 11:46:23 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/071/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Aachener Straße 81a; Bauvoranfrage für den Neubau einer KiTa (3 Gruppen), Seniorentagespflege, Wohngruppe und Bewegungsraum
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 23.06.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides
Sachdarstellung:
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Die Umgebungsbebauung ist als allgemeines Wohngebiet einzustufen. Die Grundstücke sind in offener und geschlossener Bauweise, zweigeschossig mit Staffelgeschossen, teilweise bis zu 100 % überbaut.
Geplant ist, die im rückwärtigen Grundstück vorhandene Altentagespflegestätte durch den Neubau eines dreigeschossigen, 10 m hohen Gebäudes mit einer Kita für 3 Gruppen, einer Seniorentagespflegestätte, einer Wohngruppe und einem Bewegungsraum zu ersetzen.
Eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche wird für die notwendige Freifläche des Kindergartens benötigt. Diese Fläche wird durch eine 3 m tiefe Abgrabung modelliert, damit die Kita-Gruppen im Untergeschoss einen direkten Zugang ins Freie erhalten.
Begründung:
Die geplante Kita mit der Altentagespflegestätte und der Wohngruppe ist nach der Art der Nutzung in dem überwiegend durch Wohnbebauung geprägten Gebiet zulässig. Auch nach dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein. Die Höhe der Blockrandbebauung an der Neptunstraße wird unterschritten. Seite 2
Die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück sind alle grenzständig errichtet. Zum ebenfalls überplanten rückwärtigen Grundstück Suitbertusstr. 87 und zur öffentlichen Grünfläche wird grenzständig gebaut, zu den Grundstücken an der Neptunstraße wird zukünftig ein Grenzabstand eingehalten.
Schützenswerte Bäume sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Anlagen:
Katasterplan Luftbild Lageplan Grundriss EG Grundriss UG Ansichten Ost und Süd Ansichten West und Nord