Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/189/2023

Bauvoranfrage, Aachener Straße 81a - Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung des Hofgebäudes und Errichtung einer Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Aachener Straße 81a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 6Dokumente 29. September 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhaben wurde bereits am 23.06.2020 der Bezirksvertretung vorgestellt (BV3/071/2020).

In Abänderung des damaligen Vorhabens soll das Bestandsgebäude nicht mehr besei tigt, sondern umgebaut und um zwei Geschosse aufgestockt werden.

Die geplante Höhe mit ca. 10 m des damaligen Entwurfes wird ebenso beibehalten wie die Nutzungen als Tagespflege und betreutem Wohnen. Die zukünftige Nutzung als Kita entfällt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. September 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00498953.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498953.pdf Published Time: Wed, 04 Oct 2023 12:31:28 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/189/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Aachener Straße 81a - Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung des Hofgebäudes und Errichtung einer Tiefgarage Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.10.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides. Sachdarstellung: Das Vorhaben wurde bereits am 23.06.2020 der Bezirksvertretung vorgestellt (BV3/071/2020). In Abänderung des damaligen Vorhabens soll das Bestandsgebäude nicht mehr besei tigt, sondern umgebaut und um zwei Geschosse aufgestockt werden. Die geplante Höhe mit ca. 10 m des damaligen Entwurfes wird ebenso beibehalten wie die Nutzungen als Tagespflege und betreutem Wohnen. Die zukünftige Nutzung als Kita entfällt. Das Grundstüc k liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 Abs. 2 BauGB. Begründung: Im Hinblick auf die Bewertung nach § 34 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben nach wie vor von der Art und dem Maß der Beb auung zulässig, da es diesbezüglich keine Veränderungen zur ursprünglichen Planung gibt. Seite 2 Die überbaubare Grundstücksfläche bleibt durch die neuerliche Planung ebenso unverändert wie die Sicherstellung der Erschließung über die Aachener Straße. Daher hat die Verwaltung keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheids. Nachrichtlich: Das Bauvorhaben erfordert die Fällung von fünf Bäumen. Eine entsprechende Genehmigung seitens des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes steht noch aus. Die notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit der Verwaltung. Anlagen: Luftbild Katasterasuzug Lageplan Pläne BV3_071_2020_Beschlussvorlage
Katasterasuzug als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498967.pdf Published Time: Fri, 29 Sep 2023 09:52:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Pläne als Text anzeigen
Title: 2327_ENTW_100323.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00498973.pdf Published Time: Fri, 29 Sep 2023 10:13:01 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: )/b&+(1=86$00(167(//81* 80%$80(+5*(1(5$7,21(1+$86 $$&+(1(5675$66($ 'h66(/'25) %*) *+ %5, 187=81* 7*$.*  40  0  &%0 67(//3/b7=(3$5.'(&. 63257:(5. 63257:(5.0=5  40 63257:/$*(5  40 63257:8./:&  40 $57*63)/*  40 :+1*53 8./:&  40 $5:*40 0.)$+55$57(&+1 (*  40  0  &%0 (%(1(5',*(67(//3/b7=( /2*  40 7$*(63)/(*(  40 $8)=)/853$5.(5  40  0  &%0 /2*40)   40 :+*  40 /2*40)   40 :+*  40 /2*40)   40 :+*  40 /2*40)   40 2*  40  0  &%0 :+1*533/b7=(  40 /2*  40 /2*40)   40 '*  40  0  &%0 :+*  40 7(55  40 7(5540)   40 :+*  40 7(5540)   40 :+*  40 7(5540)   40 :+*  40 7(5540)   40 6800(1 %*).*7*$  40 %5,.*7*$  &%0 0,(7)/b&+(1 %*)(*'*  40 %5,(*'*  &%0 67(//3/b7=(3$5.'(&. $866(167(//3/b7=( %*)7(55  40 6800(  &%0 :+1*533/b7=(  40 %*)/2*  40 15:+1*53  40 7*63)/(*(  40 63257:(5.  40 %(75:2+181*(1  40 '*.(,192//*(6&+266 %*)'*40,67./(,1(5%*)2*40[ 40 0,(7)/b&+(*(6$07  40
BV3_071_2020_Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00499063.pdf Published Time: Mon, 02 Oct 2023 11:46:23 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/071/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Aachener Straße 81a; Bauvoranfrage für den Neubau einer KiTa (3 Gruppen), Seniorentagespflege, Wohngruppe und Bewegungsraum Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 23.06.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides Sachdarstellung: Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Umgebungsbebauung ist als allgemeines Wohngebiet einzustufen. Die Grundstücke sind in offener und geschlossener Bauweise, zweigeschossig mit Staffelgeschossen, teilweise bis zu 100 % überbaut. Geplant ist, die im rückwärtigen Grundstück vorhandene Altentagespflegestätte durch den Neubau eines dreigeschossigen, 10 m hohen Gebäudes mit einer Kita für 3 Gruppen, einer Seniorentagespflegestätte, einer Wohngruppe und einem Bewegungsraum zu ersetzen. Eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche wird für die notwendige Freifläche des Kindergartens benötigt. Diese Fläche wird durch eine 3 m tiefe Abgrabung modelliert, damit die Kita-Gruppen im Untergeschoss einen direkten Zugang ins Freie erhalten. Begründung: Die geplante Kita mit der Altentagespflegestätte und der Wohngruppe ist nach der Art der Nutzung in dem überwiegend durch Wohnbebauung geprägten Gebiet zulässig. Auch nach dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein. Die Höhe der Blockrandbebauung an der Neptunstraße wird unterschritten. Seite 2 Die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück sind alle grenzständig errichtet. Zum ebenfalls überplanten rückwärtigen Grundstück Suitbertusstr. 87 und zur öffentlichen Grünfläche wird grenzständig gebaut, zu den Grundstücken an der Neptunstraße wird zukünftig ein Grenzabstand eingehalten. Schützenswerte Bäume sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen. Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplan Grundriss EG Grundriss UG Ansichten Ost und Süd Ansichten West und Nord

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/189/2023