Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/141/2025

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße/Marbacher Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 7. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Der hohe Sanierungsbedarf der Gebäude des Schloß -Gymnasiums Benrath und der städtischen Realschule Benrath an der Wimpfener Straße hat zu grundsätzli chen Standort-Überlegungen geführt. Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul - und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebi et zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und dem westlich angrenzenden Industrie - und Gewerbegebiet. Die neue städtebauliche Struktur schafft ein ausgewogenes Miteinander und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Im südlichen Bereich des Plangebietes sieht das Konzept eine wohnbauliche Nutzung vor, die sich an der bestehenden Struktur entlang der Benrodestraße orientiert. Die Planung sieht vor, das Wohngebiet in zwei Teilbereiche (WA 1.1 und WA 1.2) zu unterteilen. Im WA 1.1 soll der geförderte Wohnungsbau entstehen, im WA 1.2 hingegen der frei finanzierte Wohnungsbau. Ursprünglich war im WA 1.1 eine Seniorenpflegeeinrichtung vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planung wurden Verhandlungen mit potentiellen Trägern geführt, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnten. Als Gründe hierfür wurden wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Herausforderungen bei der Realisierung und langfristigen Sicherung eines solchen Angebots am Standort genannt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · APS/141/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Bericht der 3(1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    2. Behandlung Stgn. 4 (1) + 4(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    3. Begründung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    4. Textliche Festsetzungen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    5. Planzeichnung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    6. Planverkleinerung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Präsentation · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Sitzung · TOP 5.1

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung abweichend beschlossen“.

  10. Sitzung · TOP 9

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  11. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  12. Sitzung · TOP 9

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/141/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße/Marbacher Straße - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 05.12.2025 Anhörung Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 22.01.2026 Vorberatung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 26.01.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/141/2025 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 Aufstellung Benrodestraße / Marbacher Straße Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Seite 3 Vorlage Nr. APS/141/2025 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 09/014 Benrodestraße / Marbacher Straße - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, Seite 4 für ein Gebiet nördlich der Benrodestraße und westlich der Kappeler Straße am westlichen Ende der Marbacher Straße. - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan- Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie Wohnbauflächen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühz eitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 5 Sachdarstellung: Der hohe Sanierungsbedarf der Gebäude des Schloß -Gymnasiums Benrath und der städtischen Realschule Benrath an der Wimpfener Straße hat zu grundsätzli chen Standort-Überlegungen geführt. Durch die Verlagerung des Schulstandortes von der Wimpfener Straße an die Benrodestraße/Marbacher Straße (Benrather Rochade) konnte mittlerweile auf dem ca. 3 Hektar großen Plangebiet ein neuer moderner Schulcampus für das Schloßgymnasium und die Realschule entwickelt werden. Die Schulgebäude waren auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes zulässig und befinden sich seit dem Jahr 2025 im Betrieb. Neben der schulischen Nutzung wurde zudem eine Vierfachsporthalle errichtet, die außerhalb der Schulzeiten auch von Vereinen genutzt wird. Die Schul - und Sporthallennutzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen und damit planungsrechtlich langfristig gesichert. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich im Plangebi et zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und dem westlich angrenzenden Industrie - und Gewerbegebiet. Die neue städtebauliche Struktur schafft ein ausgewogenes Miteinander und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen. Die im Norden des Plangebietes liegenden neuen Schulgebäude bilden mit ihrer geschlossenen Bebauung in Richtung des im Norden und Westen angrenzenden Industriegebietes einen wirksamen Lärmschutz und ermöglichen so eine qualitätvolle Entwicklung des gesamten Areals. Im südlichen Bereich des Plangebietes sieht das Konzept eine wohnbauliche Nutzung vor, die sich an der bestehenden Struktur entlang der Benrodestraße orientiert. Die Planung sieht vor, das Wohngebiet in zwei Teilbereiche (WA 1.1 und WA 1.2) zu unterteilen. Im WA 1.1 soll der geförderte Wohnungsbau entstehen, im WA 1.2 hingegen der frei finanzierte Wohnungsbau. Ursprünglich war im WA 1.1 eine Seniorenpflegeeinrichtung vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planung wurden Verhandlungen mit potentiellen Trägern geführt, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnten. Als Gründe hierfür wurden wirtschaftliche und betriebsorganisatorische Herausforderungen bei der Realisierung und langfristigen Sicherung eines solchen Angebots am Standort genannt. Stattdessen wird die Fläche nun für den geförderten Wohnungsbau vorgehalten. Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus bleibt, mit Bezug zum Beschluss des APS am 08.06.2022, weiterhin bei 40 %. Hintergrund ist, das s das Konzept zur Neustrukturierung der beiden Schulstandorte im Sinne eines infrastrukturellen Social-Returns auf Grundlage des bisher geltenden Ratsbeschlusses von 2020 konzeptioniert wurde. In Summe entstehen ca. 200 Wohneinheiten, davon ca. 80 als geförderter Wohnungsbau im WA 1.1 und ca. 120 im frei finanzierten Segment im WA 1.2. Seite 6 In Fortführung der Straßenrandbebauung ist nördlich der Benrodestraße im WA 1.1 eine Bebauung mit vier Vollgeschossen geplant. Vorgesehen ist eine U-förmige Gebäudestruktur, die sich zum nördlich angrenzenden Schulhof hin öffnet . Im westlichen und südlichen Bereich ist die Errichtung eines städtebaulich verträglichen fünften Nicht-Vollgeschosses möglich. Das geplante Gebäude im Teilbereich WA 1.1 vermittelt damit in der Höhe zwischen dem höheren Schulgebäude im Westen, der Bestandswohnbebauung an der Benrodestraße im Osten und der abgestaffelten geplanten Wohnbebauung zur Marbacher Straße (WA 1.2) im Nordosten. Die in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept für beide Wohnbauflächen notwendigen Bewohnerstellplätze und Besucherparkplätze, werden im Teilbereich des geförderten Wohnungsbaus aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oberirdisch im westlichen Grundstücksbereich abgebildet. Ein weiteres Wohnbaufeld (WA 1.2) entsteht in der Verlängerung der Marbacher Straße und bildet ein städtebauliches Gegenüber zur bestehenden Bebauung entlang der Benrodestraße. Das dort geplante Gebäude ist zur nördlich angrenzenden Realschule hin geschlossen und öffnet sich in Form einer Kammstruktur mit zwei Innenhöfen nach Süden. Der frei finanzierte Wohnungsbau deckt seinen Stellplatzbedarf einschließlich der erforderlichen Besucherparkplätze durch eine Tiefgarage, erschlossen über die Marbacher Straße. Das geplante Gebäude orientiert sich in seiner Hö henentwicklung an der bestehenden Bebauung im Umfeld des Plangebietes. Um einen städtebaulich harmonischen Übergang zwischen Bestands - und Neubauten zu gewährleisten, wird das Wohngebäude des Teilbereiches WA 1.2 nach Süden hin - in Richtung der angrenzenden Bestandsgrundstücke - gestaffelt abgetreppt. Beide Gebäude sind mit einem Flachdach mit einfach intensiver Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen vorgesehen. Darüber hinaus soll das Gebiet an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Im Rahmen der Quarti ersentwicklung wurde der Bedarf für eine Wertstoffsammelstelle zur Erfassung von Altglas und Alttextilien in Form einer Unterflurcontaineranlage festgestellt. Die genaue Standortwahl erfolgte in Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt und der AWISTA Kommu nal GmbH außerhalb des Plangebietes. Der vorgesehene Standort befindet sich innerhalb der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche der Benrodestraße, vor den Hausnummern 113 bis 115. Durch die Lage an dieser Stelle wird eine optimale Erreichbarkeit für die Anwohner gewährleistet, ohne den Verkehrsfluss oder die Nutzung der Straße übermäßig zu beeinträchtigen. Der Bebauungsplanentwurf soll nun gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. Seite 7 Anlagen: 1. Bericht der 3(1) 2. Behandlung Stgn. 4 (1) + 4(2) 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planzeichnung 6. Planverkleinerung
1. Bericht der 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur Ã-ffentlichkeitsbeteiligung gemäß Â§ 3 (1) BauGB vom 19.09.20 22 bis 14.10.2022 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/014 -Benrodestraße / Marbacher Straße - Stadtbezirk 9 -Stadtteil Benrath - 2- Frühzeitige Ã-ffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 19.09.2022 bis 14.10.2022 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung "žStadtplanung zur Diskussion" Ort: Schloß-Gymnasium Benrath , Hospitalstraße 45, 40597 Düsseldorf Zeit: 28.09.2022, 18:00 Uhr - 21.10 Uhr Anwesend: Herr Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 10 Mitarbeiter der Verwaltung Offener Eingang von 18:00 - 19:00 Uhr Herr Dr. Frank Pflüger vom Planungsbüro HJPplaner eröffnet die Veranstaltung mit einer kurzen Einleitung und Erklärung des heutigen Verfahrens. An Themenstellwänden können sich Bürger*innen über den Stand der Planung informieren und dem Fachpersonal der Stadt Düsseldorf, den Planer*innen und den Projektentwickler*innen Fragen stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Wünsche schriftlich festzuhalten. Die Ergebnisse sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Bei dem Offenen Eingang handelt es sich um eine projektbezogene Ergänzung der Veranstaltung "žStadtplanung zur Diskussion", die den offiziellen Rahmen der frühzeitigen Ã-ffentlichkeitsbeteiligung darstellt. Begrüßung und Projektvorstellung Herr Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, begrüßt die Anwesenden sowie die Planungsdezernentin Frau Cornelia Zuschke und den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Karl-Heinz Graf sehr herzlich. Er dankt für das große Interesse am Verfahren und stellt den Umfang sowie den zeitlichen Rahmen des Projekts vor. Er stellt die besondere Bedeutung der "žBenrather Rochade" für die - 3- Stadtentwicklung heraus und sieht darin die Chance einer über den Stadtteil hinausstrahlenden Quartiersentwicklung. Herr Dr. Karl-Heinz Graf, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Benrath, begrüßt den Oberbürgermeister, die Verwaltung und die Teilnehmenden. Er dankt dabei für das zahlreiche Erscheinen und freut sich auf eine inhaltsreiche Veranstaltung. Er eröffnet die Veranstaltung zur frühzeitigen Ã-ffentlichkeitsbeteiligung offiziell um 19:15 Uhr. Im Anschluss begrüßt auch Frau Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Stadt Düsseldorf die Anwesenden. Sie betont die Bedeutung des Verfahrens und freut sich über die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung. Die gesammelten Anregungen im Rahmen des vorausgegangenen offenen Eingangs zeigen bereits die Breite der zu behandelnden Themen, die durch die Umstrukturierungen an der Benrodestraße und der Wimpfener Straße zu bewältigen sind. Frau Jennifer Ilg vom Stadtplanungsamt (Städtebauliche Planung für die Bezirke 9 und 10) erläutert die Rahmenbedingungen des Projektes und den bisherigen Stand des Bebauungsplanverfahrens. Ein wesentliches städtebauliches Entwicklungsziel für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von einem Schulstandort sowie Wohnnutzungen und eine Seniorenpflegeeinrichtung als Revitalisierungsmaßnahme der ehemals gewerblich -industriell genutzten Brachfläche im Stadtteil Benrath. Sie verdeutlicht, dass der politisch beschlossene Umzug des Schloß-Gymnasiums und der städtischen Realschule Benrath an den Standort Benrodestraße / Marbacher Straße im Rahmen des bestehenden Planungsrechts erfolgt und die Gesamtentwicklung des Quartiers mit der geplanten Seniorenpflegeeinrichtung und dem Wohnungsbau im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/014 erfolgen wird. Es wird weiterhin der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen dargestellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Nachgang dieser Veranstaltung noch bis zum 14.10.2022 Gelegenheit bestehe, sich schriftlich oder persönlich zu dem vorgestellten Vorentwurf und dem Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen vorzubringen. - 4- Im Anschluss gibt Herr Bezirksbürgermeister Dr. Karl-Heinz Graf das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von der Verwal tung beantwortet werden. 1. Fragen und Anregungen zum geplanten Bebauungskonzept 1.1. Es besteht die Rückfrage, ob es nicht sinnvoller sei, eine Gesamtschule statt zwei unterschiedlicher Schulformen zu realisieren? Der Bedarf der Schulformen richtet sich nach dem Schulentwicklungsplan der Stadt Düsseldorf. Dieser weist für den Stadtteil Benrath die Notwendigkeit der vorhandenen Schulformen auf. Daher wird keine Gesamtschule an diesem Standort realisiert. 1.2. Es wird angemerkt, dass der Platzbedarf und die damit einhergehenden Flächenverfügbarkeiten von Gewerbegebieten im Vergleich zu den gesamtstädtischen Wohngebieten als ungerecht angesehen werden. Ist eine Mischnutzung denkbar? Mit dem "žUrbanen Gebiet" wurde auf der Ebene der Bundesgesetzgebung ein neues Gebiet für Bebauungsplanverfahren planerisch zur Verfügung gestellt. Dieses berücksichtigt eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Dieses ist für das Plangebiet aufgrund seines städtebaulichen Konzeptes nicht angedacht. Das städtebauliche Konzept sieht mit den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen eine Mischnutzung vor. 1.3. Es wird die Enttäuschung über den dargestellten Wohnungsbau geäußert. Vor allem die geplante Höhe wird kritisch gesehen. Es wird die Frage gestellt, ob die dargestellten Geschosse auch alle realisiert werden sollen? angesehen. Zudem wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Verschattungsstudie erstellt. Alle Gutachten und Studien werden im Rahmen des - 5- 1.4. Es wird nachgefragt, welche Wohnungsarten vorgesehen sind und inwieweit auch geförderter und bezahlbarer Wohnraum geplant sei. Welche Wohnungsarten realisiert werden, steht noch nicht abschließend fest. Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Düsseldorf wird, gemäß einem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung in dem Verfahren über die Errichtung der Seniorenpflegeeinrichtung nachgewiesen werden. 1.5. Es wird betont, dass das vorgestellte Konzept als gut empfunden wird und als Bereicherung für Benrath anzu sehen ist. Es wird daran die Frage gestellt, ob in Zukunft mit weiteren Abbruchmaßnahmen von Gewerbebrachen im Umfeld zu rechnen sei? Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Es wird zunächst nur abgebrochen, was im Zuge des aktuellen Verfahre ns zur Revitalisierung der ehemals gewerblich-industriell genutzten Brachfläche notwendig ist. 1.6. Es wird angemerkt, dass aktuell bewohnte Gebäude auf dem Gelände des Geltungsbereiches stehen. Werden diese ebenfalls abgebrochen? Auf der gezeigten Visualisierung war fälschlicherweise auf dem nordöstlichen Nachbargrundstück anstelle der Bestandsgebäude Bäume dargestellt. Es handelt sich um einen Fehler in der grafischen Darstellung. 2. Fragen und Anregungen zur Ã-kologie 2.1. Es wird angeregt, das anfallende Regenwasser zu sammeln und z. B. für die Dach-und Fassadenbegrünung zur Bewässerung zu nutzen. Das ist von Seiten der Stadt auch so gewünscht und wird entsprechend in das Verfahren eingebracht. - 6- 2.2. Werden die Schulen an das Fernwärmenetz der Stadt Düsseldorf angeschlossen? Die Schulen werden nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern über Luft- Wärmepumpe n versorgt. 2.3. Es wird darauf hingewiesen, die umliegende Anwohnerschaft vor Vibrationen und Geräuschimmissionen der Luft-Wärmepumpen zu schützen. Der Schutz vor Vibrationen und Geräusche wird bei der planerischen Konzeption der Luft-Wärmepumpen berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis wird im Bauantragsverfahren erbracht. 3. Fragen und Anregungen zum Verkehr und Erschließung 3.1. Es wird gefragt, wie die zukünftige Verkehrsführung aussähe. Die verkehrliche Belastung sei für die Anwohner*innen auch jetzt schon enorm hoch. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrs-und Mobilitätsuntersuchung erarbeitet, die verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsführung prüft und entsprechend ihrer Vor-und Nachteile abwägt . 3.2. Die Zuwegung vom/zum Ã-PNV über die Steinkribbenstraße wird als zu schmal eingeschätzt. Daher wird die Empfehlung gegeben, von der Haltestelle "žSchöne Aussicht" einen Zugang über die Straße Schöne Aussicht zu schaffen. Im Rahmen der Verkehrs-und Mobilitätsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren, wird die verkehrliche Situation im Umfeld des Plangebietes eingehend analysiert und in diesem Zuge auch die Zugänglichkeit und Anbindung zum Ã-PNV geprüft. 3.3. Es wird vorgetragen, dass die Breite der Haltestelle "žSchöne Aussicht" für die Menge an Schüler*innen zu schmal sei. - 7- Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.4. Es wird angeregt, den Verkehr durch das Gewerbegebiet zu leiten . Die Flächen im Gewerbegebiet befinden sich im Privatbesitz und sind für eine entsprechende Nutzung außerhalb der verkehrlichen Nutzung vorgesehen. Eine Erschließung des Plangebietes durch das westlich liegende Gewerbegebiet schränkt das zukünftige Entwicklungspotential des Gebietes und seiner Anlieger*innen erheblich ein. 3.5. Es wird der Wunsch geäußert, zusätzliche Haltepunkte für den Ã-PNV zu schaffen. Die Anregung wird aufgenommen und im Zuge der anstehenden verkehrlichen Untersuchungen geprüft. 3.6. Es wird angeregt, den zukünftigen Schulstandort autofrei zu gestalten. Der Straßenraum solle nicht als Parkplatz für die Schulmitarbeiter*innen dienen. Auf dem Grundstück der Schulen soll der Stellplatznachweis vollständig abgedeckt werden. Ein Parken der Autos außerhalb ist nicht vorgesehen und sollte daher keine zusätzliche Belastung für die umliegenden Straßenräume darstellen. Auch für die Wohnnutzung und die Seniorenpflegeeinrichtung sind alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück und in der geplanten Tiefgarage geplant. Anmerkung von Seiten der Schulen: Die Schulleitungen sind bestrebt, "žElterntaxis" zu unterbinden. Am derzeitigen Standort nutzen die Schüler*innen bereits heute überproportional das Fahrrad als bevorzugtes Verkehrsmittel. Am neuen Standort soll dies weitergeführt und gefördert werden. - 8- 3.7. Es wird nach der Möglichkeit, auf dem Grundstück ein Quartiersparkhaus auch für die umliegenden Gewerbeeinheiten zu realisieren, gefragt. Die Errichtung einer Quartiersgarage wurde geprüft. Aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Raumes auf dem Grundstück ist eine Errichtung nicht möglich. Im weiteren Verfahren und der nachfolgenden Quartiersentwicklung am heutigen Schulstandort "žWimpfener Straße" wird eine Realisierung erneut geprüft. 3.8. Es wird darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf bei den umliegenden Radverkehrswegen bestände und der Ausbau der Radinfrastruktur für die Entwicklung der Schulen wichtig sei. Die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu erarbeitende Verkehrsuntersuchung wird die Radverkehrsanbindung prüfen und Handlungsbedarf und notwendige Maßnahmen entsprechen d vorschlagen. 3.9. Es wird nachgefragt, ob der Stellplatzschlüssel für das Plangebiet mit 0,6/WE nicht zu niedrig angesetzt sei. Der Stellplatzschlüssel begründet sich für das Plangebiet aus der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW . Dabei werden auch Faktoren wie Ã-PNV, Car-Sharing und Radwegeverbindungen in der Berechnung berücksichtigt. In die Berechnungen fließen die Ergebnisse der Verkehrs-und Mobilitätsuntersuchung ein, die die Auswirkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs untersucht und entsprechende Maßnahmen auch für den ruhenden Verkehr vorschlägt. 3.10. Es wird angeregt, ein Carsharing-Angebot auf dem Gelände vorzusehen. Die Initiierung und Planung eines solchen sogenannten Mobil-HUB liegt in der Hand des Investors. Es findet eine entsprechende Beratung der Fachverwaltung in diese Richtung statt. - 9- 3.11. Es wird angeregt, die Straße Schöne Aussicht in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen, um so den von der Schule abfließenden Kfz-Verkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Die Überlegung in diesem Zusammenhang besteht darin, die Straße ausschließlich in Richtung der Benrather Schloßallee zu öffnen. Die Anregung wurde in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert, weil bei der Ã-ffnung der Straße Schöne Aussicht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtet wird. Die Machbarkeit der Ã-ffnung der Straße Schöne Aussicht wird im Zuge der Verkehrsuntersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan geprüft. Dabei gilt es, neben der Erschließungsfunktion für das Gebiet auch die Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr und den Eingriff in den Baumstand zu betrachten. 3.12. Es wird mehrfach erwähnt, dass die Benrodestraße für den Begegnungsverkehr von zwei Pkws zu schmal sei. Es wird daher ein Verkehrschaos befürchtet, wenn in der Morgen-und Nachmittagsspitze Elterntaxis in die Benrodestraße ein-und wieder ausfahren. Die Frage der Erschließung des Gesamtareals ist Aufgabe der Verkehrsuntersuchung, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet wird und die Verkehre aller Verkehrsarten im Plangebiet und im umliegenden Verkehrsnetz untersucht. Dabei wird auch die Breite und Leistungsfähigkeit der Benrodestraße geprüft und entsprechende Lösungen für den Hol-und Bringverkehr gesucht. Da die Schulneubauten dem Bebauungsplanverfahren vorauslaufen, wird auch bereits auf Ebene der Bauantragsverfahren eine Aussage zu der Leistungsfähigkeit der Benrodestraße erbracht werden. 3.13. Es wird aufgrund der Pflegeeinrichtung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Rettungswagen erwartet. Das zu erwartende Aufkommen von Rettungsfahrzeugen und die daraus zu erwartenden Auswirkungen werden im Zuge der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsplanung geprüft. -10 - 3.14. Es wurde angeregt, dass die Straße Schöne Aussicht als Fahrradstraße zu deklarieren. Die Anregung wird aufgenommen u nd im Zuge der Verkehrsuntersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan geprüft. 4. Fragen und Anregungen zu den Baustellenaktivitäten 4.1. Es wird angemerkt, dass die aktuelle Belastung durch die Baustellenfahrzeuge erheblich sei und es besteht die Sorge, dass dies auch in Zukunft so sein könnte. Die Belastungen für die Anlieger*innen durch Baustellenimmissionen müssen im Rahmen gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung fanden immissionsintensive Arbeiten, bedingt durch den Abbruch bestehender Baukörper, statt. Diese werden jedoch in naher Zukunft beendet sein. Sollte es weitere Störungen oder Unannehmlichkeiten bedingt durch die Baustelle geben, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der IDR gebeten. 4.2. Es wird nachgefragt, welche immissionsintensiven Arbeiten aktuell stattfinden. Neben dem Abbruch der bestehenden Baustrukturen wird auch Rohstoffrecycli

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2. Behandlung Stgn. 4 (1) + 4(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2024 bis 04.11.2024 zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 09.2023 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): 09.2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - vorgebracht haben 1. AWISTA-GmbH Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 2. Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 3. Deutsche Telekom Technik GmbH: West PTI 1 Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss 4. Deutsche Telekom T-NL-West-PTI Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen 5. Geologischer Dienst NRW Postfach 100763, 47707 Krefeld 6. Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf 7. IHK-Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Postfach 101017, 40001 Düsseldorf 8. NABU-Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306, 46117 Düsseldorf 9. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 10. OpenGrid-PLE Postfach 120255, 45312 Essen 11. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention Luegallee 65, 40545 Düsseldorf 12. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 351 - Liegenschaften Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 13. Vodafone West GmbH (ehemals Unitymedia) Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 14. Vodafone GmbH Hauptstraße 58, 45219 Essen 15. Stadt Düsseldorf: Amt 19 - Amt für Umwelt und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40255 Düsseldorf 16. Stadt Düsseldorf: Amt 37/51 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 17. Stadt Düsseldorf: Amt 37/5.3 - Kampfmittel Pionierstraße 34, 40215 Düsseldorf 18. Stadt Düsseldorf: Amt 50 - Amt für Soziales Willi-Becker-Allee 8, 40277 Düsseldorf 19. Stadt Düsseldorf: Amt 53 - Gesundheitsamt Kölner Straße 180, 40277 Düsseldorf 20. Stadt Düsseldorf: Amt 54 - Amt für Migration und Integration Erkrather Straße 377-389, 40231 Düsseldorf 21. Stadt Düsseldorf: Amt 63 - Bauaufsichtsamt Marktplatz 2, 402313 Düsseldorf 22. Stadt Düsseldorf: Amt 64 - Amt für Wohnungswesen Brinckmannstraße 5, 40255 Düsseldorf 23. Stadt Düsseldorf: Amt 65 - Liegenschaftsamt Brinckmannstraße 4, 40255 Düsseldorf 24. Stadt Düsseldorf: Amt 66 - Verkehrsmanagement Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf 25. Stadt Düsseldorf: Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Auf'm Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 26. Stadt Düsseldorf: Amt 68 - Gartenamt und Untere Naturschutzbehörde Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf 27. Stadt Düsseldorf: Amt 80/2 - Wirtschaftsförderung Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - (Beantwortungsstand 4(1): 09.2023 / 4(2): 09.2025) 1. AWISTA GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort . 4(1) Hinweis zur Positionierung von Abfallbehältern in einem Radius von 20 m zur nächsten Fahrstraße. Wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft und bei Bedarf als Festsetzung im Bebauungsplan oder im Freianlagenplan über den Städtebaulichen Vertrag (SBV) gesichert. 2. Bezirksregierung Düsseldorf 4(1) a) Empfehlung zur Beteiligung von LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Beide Ämter wurden an dem Verfahren beteiligt. b) Das Plangebiet befindet sich außerhalb der der Düsseldorfer Umweltzonen. Eine Überschreitung der NO2 Grenzwerte ist nicht zu erwarten. c) Eine Papierherstellungsfirma liegt in einer Entfernung von ca. 1 km zum Plangebiet. Probleme bezüglich Gerüche und Lärm sind nicht bekannt. d) Eine Firma in ca. 600 m Entfernung zum Plangebiet lagert giftige, sehr giftige und brandfördernde Stoffe. Bei der genannten Firma handelt es sich um keinen Betriebsbereich im Sinne der Störfallverordnung. Probleme bezüglich Gerüchen und Lärm sind nicht bekannt. e) Eine Spedition in Plangebietsnähe bildet einen Betriebsbereich der unteren Der Betrieb liegt nicht innerhalb des Achtungsabstands. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 Klasse nach Störfall- Verordnung. Ein Nutzungskonflikt sollte im Hinblick auf ausreichend Abstand geprüft werden. f) Nachrichtliche Übernahme und Berücksichtigung der Belange im Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind vorzunehmen, da sich das Plangebiet im Risikogebiet für seltene und extreme Hochwasserereignisse (HQextrem) befindet. Da sich das Plangebiet in einem HQextrem-Bereich befindet, wird eine nachrichtliche Übernahme in den Planwerken erfolgen. Die Belange werden in der Begründung und dem Umweltbericht umfassend g) Eine Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz muss erfolgen. Die Ziele und Grundsätze des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz werden im Weiteren berücksichtigt. h) Auswirkungen durch Starkregenereignisse auf das Plangebiet sind zu prüfen und zu berücksichtigen. Wird im Zusammenhang mit 3.g) geprüft. 4(2) a) Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35.4) ergeht folgende Stellungnahme: Es wird empfohlen -falls nicht bereits geschehen- den LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim und die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde wurden beteiligt. b) Insbesondere der LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sollte beteiligt werden, da zum 01.06.2022 das Denkmalschutzgesetz novelliert wurde und somit auch vermutete Bodendenkmäler zum Schutzumfang dazu gehören. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Pulheim wurde beteiligt. c) Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) ergehen folgende Stellungnahmen: Wasserversorgung: Der vorgelegte Planentwurf enthält keine Aussagen zur Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet des Klärwerkes Düsseldorf Süd und entwässert im Mischsystem. Das anfallende Niederschlags- und Schmutzwasser ist in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 vorgesehenen Entwässerung des Plangebietes. Erst mit Ergänzung der Planung um die erforderlichen Aussagen zur Abwasserbeseitigung kann im Hinblick auf die Belange des Sachgebietes kommunales Abwasser eine abschließende Stellungnahme abgegeben Benrodestraße einzuleiten. Aufgrund der hydraulischen Auslastung des öffentlichen Abwassernetzes im Bereich des Plangebietes ist eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers erforderlich. Es können maximal Qmax = 100 l/s ungedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Benrodestraße eingeleitet werden. Alle hierüber hinaus anfallenden Niederschlagswassermengen sind zurück zu halten. Die Drosselung gilt für die gesamte Fläche des Plangebietes, daher ist die Einleitbeschränkung wie folgt aufzuteilen: • Schulkomplex (Fläche für den Gemeinbedarf) → 70 l/s • Pflegeeinrichtung (Allgemeines Wohngebiet, Teilgebiet WA 1.1) → 10 l/s • Wohnkomplex (Allgemeines Wohngebiet, Teilgebiet WA 1.2) → 20 l/s Rückhalteanlagen sind gemäß DIN 1986-100 bzw. ATV A 117 zu dimensionieren. Die Rückstauebene bildet die Straßenoberkante im Anschlusspunkt. Da das Plangebiet bereits vor dem 01.01.1996 bebaut, versiegelt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen war, finden die Forderungen des § 44 Landeswassergesetz (LWG NW) zur ortsnahen Versickerung, Verrieselung oder Einleitung in ein Gewässer keine Anwendung. Der Bebauungsplan enthält zudem eine Festsetzung zur Dachbegrünung, welche einen positiven Beitrag zur Regenrückhaltung leistet. Die Begründung enthält entsprechende Ausführungen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 3. Deutsche Telekom Technik GmbH West PTI 1 4(2) Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen wird um erneute Beteiligung gebeten. Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen, wird diese erneut beteiligt. 4. Deutsche Telekom T -NL-West-PTI 4(1) Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen wird um erneute Beteiligung gebeten. Bei Planungen, die die Anlagen der Telekom betreffen, wird diese erneut beteiligt. 5. Geologischer Dienst NRW 4(1) a) Bewertung der Erdbebengefährdung ist durchzuführen. Das Plangebiet liegt in Erdbebenzone 0. Es wird für Gebäude der Klasse III und IV eine Bewertung nach Erdbebenzone 1 empfohlen. Wird im Rahmen des b) Die Baugrundeigenschaften sind zu untersuchen und zu bewerten. berücksichtigt und geprüft. 6. Handwerkskammer Düsseldorf 4(1) a) Der Wegfall der Gewerbefläche führt zu einer weiteren Verknappung des Gewerbeflächenangebots in Düsseldorf. Die vorliegende Fläche liegt nicht in einer Gewerbe- und Industriekernzone in Düsseldorf, sondern ist ihr nur angelagert. Wegfallende Gewerbeflächen sollen nach Möglichkeit an anderer Stelle Ersatz finden. Die ehemals gewerbliche genutzte Fläche des Plangebietes liegt seit längerer Zeit brach: Sie erfährt durch ihre Wiedernutzung durch, im Gewebegebiet ausnahmsweise zulässigen, Infrastruktureinrichtungen in Form von Schulen und einer Mehrfachhalle sowie Wohnen eine neue Verwendung. Der Standort ist für die Fortführung gewerblicher Nutzung wenig geeignet. Ein direkter Ersatz ist nicht vorgesehen. An anderen Stellen des Stadtgebietes werden brachliegende Flächen reaktiviert b) Es ist darauf zu achten, dass während der Bauphasen Ein Baustellenkonzept wird Teil des SBV und berücksichtigt anfallende Verkehre. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 Anliefer- und Anliegerverkehre nicht beeinträchtigt werden. 4(2) a) Die Belange des Handwerks sieht die Handwerkskammer nicht berührt. Es wird jedoch darum gebeten, dass während der umfangreichen Baumaßnahme die angrenzenden Betriebe nicht in der Ausführung ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden. So ist bei der temporären Änderung der verkehrlichen Situation oder gar Sperrung von Straßenteilen darauf hinzuweisen, dass sichergestellt wird, dass die Kunden-, Anliefer- und Anliegerverkehre ansässiger Gewerbebetriebe nach wie vor möglich sind und durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Vorfeld größerer Bauprojekte darauf geachtet, ein sorgfältiges Baustellenlogistikkonzept zu erarbeiten, das die Bauabläufe und Baustellenverkehre optimiert und die unausweichlichen Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert. 7. IHK-Industrie und Handelskammer 4(1) a) Eine lärmtechnische Untersuchung mit Einbezug der auf den Dächern befindlichen Anlagen ist zu erstellen. Ein entsprechendes Gutachten wird b) Es wird angeregt, ein Geruchsgutachten zu erstellen. Die dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz bisher vorliegenden Erkenntnisse lassen nicht darauf schließen, dass eine unverhältnismäßige Geruchsbelästigung vorliegt oder zu erwarten ist. Gleichzeitig läuft bereits ein umweltrechtliches Verfahren im Nachbargebiet. Daher wird ein Geruchsgutachten ausgeschlossen. c) In Abhängigkeit der Ergebnisse des Lärmgutachtens wird empfohlen, öffenbare Fenster an stark belasteten Fassadenseiten mittels Festsetzung zu untersagen. Wird im weiteren Verfahren mit dem Gutachter abgestimmt und falls nötig über eine geeignete Festsetzung im Bebauungsplan geregelt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 41 Stand: 07.11.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/141/2025 d) Es ist zu prüfen, ob ein Teilbaugebiet in der Fläche für Gemeinbedarf im Sinne eines Gewerbegebietes festgesetzt werden kann. Aufbauend darauf wird bei einer positiven Prüfung eine Festsetzung entsprechend konfliktlösender Natur im Hinblick auf Lärmwertüberschreitungen angeregt. Die Festsetzung als Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule schließt Nutzungen mit besonderem Schutzbedarf aus. Auf Basis schalltechnischer Untersuchungen werden zur Vermeidung von Nutzungskonflikten Festsetzungen im Bebauungsplan und auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens entsprechende bauliche Vorkehrungen für die Schule getroffen. Konflikte mit den benachbarten Gewerbe- und Industriebetrieben werden somit vermieden. e) Eine Festsetzung die besagt, dass die Wohnbebauung und die Seniorenpflegeeinrichtung erst nach Realisierung der Schulen realisiert werden, sollte verfasst werden. Im Sinne des Schutzes der entstehenden Wohnbebauung und der Seniorenpflegeeinrichtung wird eine entsprechende Festsetzung verfasst. 8. NABU-Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 4(1) Es wird angeregt an Gebäuden Rückzugsorte und Nistmöglichkeiten vorzusehen. Wird in Abstimmung mit dem Gutachter sowie des Ratsbeschlusses vom 24.06.2019 "Artenschutz bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden", welcher insbesondere die Bedeutung und Funktion von Fassadenquartieren im innerstädtischen Bereich unterstreicht, ermittelt und im GOP festgehalten. 9. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 4(1) Im Plangebiet befinden sich Strom- Wasser- und Gasleitungen. Diese sind während der Bauausführung zu berücksichtigen und zu schützen. Jegliche geplanten Eingriffe sind der Netzgesellschaft anzuzeigen und mit dieser abzustimmen. Es wurden mehrere Auskunftsblätter sowie Während der Baugenehmigungsphase wird der Bauherr die Netzgesellschaft f

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3. Begründung als Text anzeigen
- 1 - Begründung zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße / Marbacher Straße - - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................... 5 1 Planungsanlass ................................................................................. 5 2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 5 2.2 Bestand ........................................................................................... 6 2.3 Umgebung ....................................................................................... 6 2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 6 2.5 Infrastruktur .................................................................................... 7 2.6 Grünstrukturen ................................................................................. 7 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 8 3.1 Regionalplan ..................................................................................... 8 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ................................................................. 8 3.3 Landschaftsplan ................................................................................ 8 3.4 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, § 34, § 35 BauGB ...... 8 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte .............................................. 9 4.1 Raumwerk D .................................................................................... 9 4.2 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................. 10 4.3 Sanierungsgebiet ............................................................................ 10 4.4 Denkmalbereichs- und Erhaltungssatzungen ....................................... 11 4.5 Gewerbe- und Industriekernzonen ..................................................... 11 4.6 Handlungskonzept Zukunft Wohnen (HKW) ......................................... 11 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ....... 12 5.1 Städtebauliches Konzept .................................................................. 12 5.2 Freiraumkonzept ............................................................................. 13 5.3 Verkehrskonzept ............................................................................. 14 5.4 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 15 6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 16 6.1 Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Schule, Anlagen für sportliche Zwecke und Sternwarte" .................................................... 16 6.2 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 16 6.3 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 17 6.4 Baugrenzen, unterirdische Baugrenzen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ......................................................................... 25 6.5 Abweichende Abstandsflächen ........................................................... 27 6.6 Bauweise ....................................................................................... 30 6.7 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen .............................................. 30 6.8 Bereiche für Ein- und Ausfahrten ....................................................... 31 - 3 - 6.9 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 31 6.10 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 31 6.11 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht .......................................................... 33 6.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ..................................................................................... 34 6.13 Artenschutz .................................................................................... 34 6.14 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 35 6.15 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 40 6.16 Hochwasser .................................................................................... 46 6.17 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 47 6.18 Bedingte Festsetzungen ................................................................... 48 6.19 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 48 7 Nachrichtliche Übernahme ................................................................ 50 8 Hinweise ........................................................................................ 50 9 Verfahren ....................................................................................... 53 9.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB ................... 53 9.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB .......................................... 53 9.3 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ........................................ 53 10 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 53 11 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 53 12 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 53 Teil B - Umweltbericht .............................................................................. 54 13 Zusammenfassung .......................................................................... 54 14 Beschreibung des Vorhabens ............................................................ 55 15 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .................................................. 56 16 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 57 16.1 Mensch .......................................................................................... 57 16.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 57 16.1.2 Gewerbeemissionen ......................................................................... 59 16.1.3 Sport- und Freizeitlärm .................................................................... 62 16.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 62 16.1.5 Störfallbetriebsbereiche.................................................................... 62 16.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 63 16.1.7 Städtebauliche Kriminalprävention ..................................................... 63 16.1.8 Besonnung ..................................................................................... 64 16.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 64 16.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 64 - 4 - 16.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 64 16.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 71 16.3 Boden ............................................................................................ 74 16.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 74 16.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 75 16.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 75 16.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 76 16.4 Wasser .......................................................................................... 76 16.4.1 Grundwasser .................................................................................. 76 16.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 77 16.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 78 16.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 80 16.4.5 Wasserschutzgebiete ....................................................................... 80 16.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 80 16.5 Luft ............................................................................................... 81 16.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 81 16.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 83 16.6 Klima ............................................................................................ 84 16.6.1 Globalklima .................................................................................... 84 16.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 85 16.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 87 16.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ............................................... 87 17 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 90 18 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ..................................................................... 90 19 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 90 20 Weitere Angaben ............................................................................. 91 - 5 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Die Gebäude des früheren Schulstandortes an der Wimpfener Straße / Hospitalstraße mit dem Schloß-Gymnasium und der städtischen Realschule Benrath w iesen einen sehr hohen Sanierungsbedarf auf. Durch die Verlagerung des Schulstandortes an die Benrodestraße / Marbacher Straße bestand die Chance, einen neuen modernen Schulcampus zu entwickeln. Aus schulorganisatorischer Sicht kann, nach Fertigstellung der neuen Gebäude, übergangslos von einem an den anderen Standort gewechselt werden. Aus städtebaulicher Sicht konnte das bisher brach liegende Gelände an der Benrodestraße / Marbacher Straße im Sinne einer sinnvollen Innenentwicklung neuen Nutzungen zugeführt werden. Die Schulen wurden als Ausnahme vorab auf Basis des bestehenden Planungsrechtes genehmigt. Die Schulgebäude sind bereits errichtet und in Betrieb genommen worden. Neben der Entwicklung des Schulstandortes bietet sich auf dem Gelände zudem der Raum für eine wohnbauliche Entwicklung. Diese können jedoch nicht über bestehendes Planungsrecht realisiert werden und bedürfen der Rechtskraft des neu aufzustellenden Bebauungsplanes. Die durch die Verlagerung der beiden oben genannten Schulen freiwerdende Fläche an der Wimpfener Straße soll im zweiten Schritt - außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens - städtebaulich neu entwickelt werden. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das ca. 3 Hektar große Plangebiet liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Das Gebiet wird im Norden und Westen durch ein Industrie- bzw. Gewerbegebiet, im Südosten von den Grundstücken der nördlichen Straßenrandbebauung der Benrodestraße sowie im Südwesten durch die südliche Baukante der Benrodestraße und im Osten durch die Marbacher Straße und private Grundstücke begrenzt. Das Plangebiet liegt in der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benraths und den nördlich und westlich angrenzende n industriellen und gewerblichen Strukturen. - 6 - 2.2 Bestand Das Plangebiet wurde zuvor durch eine Papierfabrik und als Logistikstandort genutzt und liegt derzeit noch teilweise brach. Die erste dokumentierte Kartierung aus dem Jahr 1922 stellt die Papierfabrik der Firmen Kabel und Jagenberg dar. Die Fabriken wurden bis 1938 an diesem Standort betrieben. Erst in den 1970er Jahren wurde das Gebiet für die neue Nutzung eine Spedition umstrukturiert. Die Bestandsbebauung wurde schon vor längerer Zeit leergezogen und hat seitdem lediglich Zwischennutzungen in Form von Flüchtlingsunterkünften o.ä. erfahren. Die bisherige Bebauung ist inzwischen vollständig entfernt worden. Das Plangebiet ist bereits mit den neuen Schulgebäuden, der Sporthalle sowie den zugehörigen Freiraumausstattungen bebaut und in Nutzung. 2.3 Umgebung Das als Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesene nördlich und westlich angrenzende Gebiet ist durch großflächige Industrie und Gewerbehallen geprägt. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind weitgehend versiegelt. Von den verschiedenen gewerblichen und industriellen Tätigkeiten gehen Geräuschemissionen aus, die die Nutzbarkeit des Plangebietes beeinflussen. Die östlich an das Gebiet angrenzende gewachsene Stadtstruktur Benraths ist von einer Blockrandbebauung geprägt. Unmittelbar östlich an das Plangebiet grenzen gewerblich genutzte Grundstücke an. Südlich und entlang der Benrodestraße bilden Wohngebäude unterschiedlichsten Baualters eine drei- bis fünfgeschossige Blockrand- und Zeilenbebauung. An der Marbacher Straße befinden sich zwischen der straßenständigen Bebauung entlang der Kappeler Straße und Benrodestraße verschiedene gewerbliche Betriebe. Im weiteren Umfeld löst sich die geschlossene Straßenrandbebauung in eine drei- bis fünfgeschossige offene Blockrandbebauung auf. 2.4 Verkehr und Erschließung Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Benrodestraße und über die Marbacher Straße. Diese Straßen binden das Gebiet an das städtische Straßennetz mit Anschluss an die Bonner Straße und die Kappeler Straße und im weiteren Verlauf über die Münchener Straße an das überörtliche Netz an. Eine gute regionale und überregionale verkehrliche Erreichbarkeit ist auch über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gegeben . Das Plangebiet liegt in Nähe zu den Stadtbahnhaltestellen „Schöne Aussicht" und „Kappeler Straße". Die - 7 - Bushaltestellen „Benrodestraße" im Südosten und „Wimpfener Straße" im Nordosten ergänzen das Angebot. Mit dem ÖPNV besteht über den Bahnhof Benrath eine sehr gute Anbindung an die Düsseldorfer Innenstadt und den Hauptbahnhof sowie nach Süden in Richtung Leverkusen und Köln. Zudem befindet sich am Bahnhof Benrath eine Haltestelle des Rhein-Ruhr-Express (RRX). Durch die Fuß- und Radwege sind zudem das Rheinufer und weitere großzügige Grünflächen des Stadtteils sehr gut zu erreichen. Den Anschluss erreicht das Plangebiet hierb

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4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
1 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 09/014 - Benrodestraße/Marbacher Straße - Stadtbezirk 9 - Stadtteil Benrath Stand 07.11.2025 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.Oktober 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 257), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 21. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt ge- ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 176), der Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergrei- fenden Hochwasserschutz vom 19. August 2021 (Bundesgesetzblatt I S. 3712) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regel- werke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen 1. Allgemeines Wohngebiet - Teilgebiete WA 1.1 und WA 1.2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 4 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind: − Wohngebäude, − nicht störende Handwerksbetriebe, − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli- che Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden : − der Versorgung des Gebiets dienende Läden in Form von Nachbar- schaftsläden bis maximal 400 m² Verkaufsfläche sowie Schank - und Speisewirtschaften, − Anlagen für Verwaltungen, − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Unzulässig sind: − Betriebe des Beherbergungsgewerbes, − Gartenbaubetriebe, − Tankstellen. 2 2. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Nr. 11 BauGB) 2.1. Oberirdische Garagen und Carports sind innerhalb des Plangebietes allge- mein unzulässig. 2.2. Oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind außerhalb der überbauba- ren Flächen ausschließlich in den mit „St 1", „St 2" und „St 3" bezeichne- ten Flächen zulässig. 2.3. Oberirdische Stellplätze für Fahrräder sind innerhalb der überbaubaren Flächen sowie außerhalb der überbaubaren Flächen in den mit „St 1", „St 2", „St 3" und „StF" bezeichneten Flächen sowie in den nördlichen Vorgärten des WA 1.2 zulässig. 3. Ein- und Ausfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Die Bereiche für Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen sowie der oberir- disch festgesetzten Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind jeweils nur in den in der Planzeichnung festgesetzten Bereichen zulässig. 4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 24 und Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO,) 4.1. Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festgesetzte GRZ für die Errichtung von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie für bauliche Anlagen un- terhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich un- terbaut wird, bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. 4.2. Höhe baulicher Anlagen (§ 16 und § 18 BauNVO) Die GHmax wird definiert durch den höchsten Punkt der Attika (siehe Festsetzung 12.1). Die festgesetzte GHmax darf durch die Attika nicht überschritten werden. 4.3. Technikaufbauten und sonstige Dachaufbauten (§ 16 und 18 BauNVO) i.V.m. § 89 BauO NRW) Technische Aufbauten und sonstige Aufbauten sind auf den Dachflächen zulässig. 4.3.1. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) darf die festgesetzte maximale Gebäudehöhe wie folgt überschritten werden: − Technische Aufbauten (z.B. Luft-Wärmepumpen, Klima - und Lüftungs- anlagen) dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m überschreiten. Die technischen Aufbauten sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. − Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (in Form von solarer Strahlungsenergie z.B. Photovoltaik, Solarthermie) dürfen die festge- setzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 1,5 m überschreiten. − Notwendige Absturzsicherungen sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen . 3 − Treppenräume und Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 4,0 m. − Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 40 % der je- weiligen Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flä- chenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 4.3.2. In der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) darf die festgesetzte maximale Gebäudehöhe wie folgt überschritten werden: − Notwendige Absturzsicherungen für begehbare Dachterrassen dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß überschreiten. − Ballfangnetze dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe um bis zu 5,0 m überschreiten. − Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf 60 % der je- weiligen Dachfläche nicht überschreiten. Ausgenommen von der Flä- chenbegrenzung sind Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. 4.4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) 4.4.1. Vorgärten sind die nicht überbauten Flächen des Allgemeinen Wohngebie- tes, die zwischen der jeweiligen Gebäudefront einschließlich deren Verlän- gerung und der anliegenden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belaste- ten Fläche oder der anliegenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen. 4.4.2. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind in allen Teilen ausnahmsweise zulässig: − Netzstationen (Trafo), − Nicht überdachte an das Gebäude angrenzende Terrassen mit einer Tiefe von bis zu 4,0 m, − Balkone ab dem ersten Obergeschoss mit einer Tiefe von bis zu 2,5 m auf einer Länge von maximal 50% der Außenwand je Geschoss. 4.4.3. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden ausnahmsweise zulässig. 4.4.4. Außerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen sind im All- gemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden unzulässig. 5. Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB i.V.m. § 6 BauO NRW) Die Abstandsflächen für Außenwände, die entlang und / oder parallel und / oder in einem Winkel bis zu 75° zu den festgesetzten Baugrenzen ste- hen, werden wie folgt festgesetzt: − im Bereich AF1→ auf 4 m − im Bereich AF2→ auf 2 m 6. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) In der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) ist über die gesamte Längserstre- 4 ckung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der in der Planzeich- nung eingetragenen Signatur ( ) oder parallel zu dieser, eine durchgehend geschlossene Bebauung mit seitlichem Grenzabstand zu er- richten. 7. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die mit GFL bezeichneten Flächen sind mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit, mit einem Fahrrecht für Ver- und Entsor- gungsträger und für Notfallfahrzeuge sowie einem Leitungsrecht zuguns- ten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. 8. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 8.1. Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw., bei genehmigungsfrei en Vorhaben, zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und we- sentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforde- rung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 8.2. Schutz vor Gewerbelärm nien oder Baugrenzen, parallel oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen stehen, ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden der Einbau von öffenbaren Fenstern und Türen für schutz- bedürftige Räume gemäß DIN 4109 nicht zulässig. 8.2.2. Es können Ausnahmen von der Festsetzung 8.2.1 zugelassen werden, so- weit in einem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen und behördlich festgestellt wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen die Anforde- rungen der TA Lärm eingehalten werden. 8.3. Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen 8.3.1. In die Gebäude integrierte Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind an Wänden und Decken vollständig bis 2,00 m in die Öffnung hinein gemäß DIN EN 1793-1 (Ausgabe November 1997, Hrsg.: DIN - Deutsches Insti- tut für Normung e.V.) mit einer Schallabsorption Dla > 8 dB auszuführen. Der Abstand zwischen Rampe und öffenbaren Fenstern von Aufenthalts- räumen darf 5,0 m nicht unterschreiten. 8.3.2. Erforderliche Bodendrainrinnen in der Zufahrt zu den Tiefgaragen und die Tore zu Tiefgaragen müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik ent- sprechen. 5 8.3.3. Tiefgaragen sind über das Dach der aufstehenden oder angrenzenden Ge- bäude zu entlüften. Von dieser Festsetzung kann abgewichen und aus- nahmsweise eine anderweitige (mechanische oder natürliche) Lüftungsan- lage der Tiefgarage realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, luft- hygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. MISKAM) im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahresmittel von 33,1 µg/m³ eingehalten wird. 9. Bedingte Festsetzungen - Baureihenfolge (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) Die Aufnahme der zulässigen Nutzungen mit schutzbedürftigen Räumen i.S.d. TA Lärm in dem Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) ist solange unzulässig, bis innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) eine durchgehend geschlossene Be- bauung auf der gesamten Länge gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 6 und in der festgesetzten Mindestgebäudehöhe (GHmin) mindestens im geschlossenen Rohbau errichtet worden ist. 10. Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 89 BauO NRW) 10.1. Dachbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) 10.1.1. Die Dächer in der Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetations- tragschicht muss mindestens 12 cm, auf dem Dach der Sport halle jedoch abweichend nur 8 cm, betragen (zzgl. Drainschicht). 10.1.2. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und technische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind sowie auf den Dachflächen verortete Schul- höfe. 10.1.3. Die Dächer im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standort- gerechten Vegetation mindestens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 50 cm betragen (zzgl. Drainschicht). Abweichend hiervon ist auch eine Stärke der Bodensubstratschicht von mindestens 40 cm zulässig, wenn unterhalb der Bodensubstratschicht ein Retentionsvolumen für Niederschlagswasser von mindestens 70 l/m² aus- gebildet wird. Die Gesamtstärke aus Bodensubstratschicht und Retenti- onsraum muss dabei mindestens 50 cm betragen. 10.1.4. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und technische Aufbauten soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. Die Ausnahme von der Verpflichtung zur Dachbegrünung gilt nicht für Anlagen zur regenerativen Energiegewin- nung. 10.2. Fassadenbegrünung (siehe auch Hinweis Nr. 5) Die Gebäudefronten an den mit der in der Planzeichnung eingetragenen 6 Signatur  Fb → gekennzeichneten Baugrenze sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen, mit einer standortgerechten Ve- getation ab dem 1. Obergeschoss mindestens zu 80 % zu begrünen. 10.3. Tiefgaragenbegrünungen (siehe auch Hinweis Nr. 4) 10.3.1. Tiefgaragendecken oder unterirdische Gebäudeteile im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1.1 und WA 1.2) - soweit sie nicht durch andere zuläs- sige Nutzungen überbaut werden - sind mit einer standortgerechten Mischvegetation zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm (zzgl. Drainschicht) betragen. 10.3.2. Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindes- tens 130 cm (zzgl. Drainschicht) zu erhöhen. Abweichend ist eine Stärke der Bodensubstratschicht von mindestens 100 cm zulässig, wenn unter- halb der Bodensubstratschicht ein Retentionsvolumen für Niederschlags- wasser von mindestens 70 l/m² ausgebildet. Das durchwurzelbare Sub- stratvolumen muss mindestens 50 m³ je Baumstandort betragen. 10.4. Begrünung der Vorgärten 10.4.1. Die Vorgärten gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 4.4.1 sind mit Aus- nahme der notwendigen Zuwegungen sowie Zufahrts - und Stellplatzflä- chen unversiegelt zu belassen. Der unversiegelte Flächenanteil der Vor- gärten muss mindestens 60 % betragen. Die unversieg elten Bereiche sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus standortgerechten Großge- hölzen, geschnittenen Hecken(-kuben), Bodendeckern, Stauden, Gräsern und Rasen zu begrünen und von baulichen Anlagen freizuhalten. Zulässig sind ausschließlich Hauszuwegungen, Einfriedungen, Lüftungsöffnungen (für Kellerräume oder Trafo-Räume), offene Fahrradabstellplätze und (Tiefgaragen-)Zufahrten. 10.4.2. Das Bedecken von Flächen mit Steinschüttungen jeglicher Art (zum Bei- spiel Schotterflächen und/oder Steingabionen) und Kunstrasen ist nicht zulässig. 10.4.3. Abstellanlagen für Fahrräder sind mindestens auf 2 Seiten durch geschnit- tene Laubholzhecken oder Kletterpflanzen oder sonstige Strauchpflanzun- gen einzufassen bzw. zu begrünen. 10.5. Begrünung der Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind, soweit sie nicht als Ver- kehrsflächen genutzt werden, in teilversiegelter Bauweise (zum Beispiel Rasenfugenpflaster oder wassergebundene Wegedecken) herzustellen. 10.6. Begrünung Fläche für Gemeinbedarf (F.f.G.) 10.6.1. Auf den Schulhöfen sind mindestens 57 mittelgroßkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 -25 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, zu pflan- zen. 10.6.2. Auf der mit „St 1" bezeic

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Title: 1392 251023 BP 09_014 BEN_MAR_M500 m. TF_512.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569349.pdf Published Time: Thu, 20 Nov 2025 08:12:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 13 Planverkleinerung ohne Maßstab

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/141/2025