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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
25.06.2025 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
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einstimmig beschlossen
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einstimmig beschlossen
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mehrheitlich beschlossen
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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 25.06.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 30.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Flingern Süd des Stadtbezirks 2. Es liegt südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), die eine wichtige Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt darstellt. Nördlich wird das Plangebiet von der Erkrather Straße begrenzt. Im südwestlichen Bereich grenzt das Grundstück an die Fichtenstraße, im südöstlichen Bereich an die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung westlich der Kiefernstraße und im nordöstlichen Bereich an das benachbarte Flurstück 378.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteil Hamm und ist ca. 8,5 ha groß. Es wird durch die Straßen „Hinter der Böck" im Osten und „Auf der Böck" im Süden und Westen begrenzt. Es ist geprägt durch eine straßenbegleitende Bebauung, überwiegend mit Wohngebäuden und dazugehörigen Hausgärten, sowie durch meist rückwärtig gelegene Freiflächen, die ursprünglich gartenbaulich genutzt wurden, heute jedoch bis auf wenige Ausnahmen brachliegen. Zur Wahrung der von den Bürger*innen geforderten aufgelockerten dörflichen Struktur sieht das städtebauliche Konzept für den Blockinnenbereich in erster Linie eine Einfamilienhausbebauung mit maximal zwei Vollgeschossen vor, bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Kettenhäusern, die zu Wohnhöfen angeordnet sind. Ergänzt wird diese städtebauliche Struktur durch vier mögliche Mehrfamilienhäuser. Nach derzeitigem Stand sind zwischen 60 und 100 Wohneinheiten geplant. Davon werden bis zu 40 WE im sozialen Segment liegen. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 03/007 „Westlich Hinter der Böck" hat vom 02.09.2024 bis zum 04.10.2024 stattgefunden. Zudem wurde am 11.09.2024 eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürger*innen in Hamm durchgeführt, in der die Planung vorgestellt und diskutiert wurde. Ein wesentliches Thema der eingegangenen Stellungnahmen betraf die Reduzierung der Gebäudehöhen im Plangebiet. Im Rahmen der Abwägung wurde von der Verwaltung eine Reduzierung der Trauf- und Firsthöhen von 7,0 m und 12,0 m auf 6,5 m und 11,0 m in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet, um städtebaulich vertretbar die Akzeptanz der Planung in der Bürgerschaft zu erhöhen. Allerdings ist in den textlichen Festsetzungen eine Ausnahmeregelung aufgenommen worden, die die bisherige Trauf- und Firsthöhe von 7,0 m und 12,0 m ausnahmsweise zulässt. Diese Ausnahmeregelung ist an die zukünftig vorgesehenen Wohneinheiten je Gebäude gekoppelt. Weitestgehend ist für den Blockinnenbereich eine Einfamilienhausbebauung vorgesehen, in der jeweils eine Wohneinheit je Gebäude realisiert wird. Sollte jedoch ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten (z.B. Mehrgenerationenwohnen) vorgesehen werden, kann zur Schaffung besser nutzbarer Wohnfläche die genannte Ausnahmeregelung greifen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der APS beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet der Gewerbe- und Industriekernzone 3.D.2 an der Emmastraße eine Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, um die dort angedachten sowie vorhandenen Nutzungen langfristig zu sichern. Dabei soll die Zielsetzung der Kategorie D der Kernzonen in die Überarbeitung übernommen werden. Dies sieht vor, einen prägenden Anteil an Gewerbeflächen zu erhalten oder auszubauen. Insgesamt schlägt der APS vor, das Gebiet als Urbanes Gebiet nach §6a der Baunutzungsverordnung auszuweisen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, von der festgesetzten Bautiefe sowie für das Überschreiten der festgesetzten Flächen für Garagen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/42. Dieser setzt eine private Grünfläche sowie Baugrenzen für eine zweigeschossige Tiefgarage fest. Geplant ist die Errichtung eines IV -geschossigen Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage im Blockinnenbereich zwischen Grafenberger Allee, Neander-, Hermann- und Ackerstraße. Dieses soll als schmaler Riegel parallel zur straßenseitigen, bestehenden Bebauung im Hinterhof auf einer 1000 m² großen Tiefgarage errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen im Rahmen der Bauvoranfrage. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der Gebäudehöhe, der Geschossigkeit sowie für das Überschreiten von Baulinien.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5576/58. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung ein Parkhaus mit Tankstelle und Gemeinschaftsanlage, sowie V - Geschossigkeit fest. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe (HGH - Hauptgesimmshöhe) beträgt für dieses Grundstück an der Bismarckstraße sowie einem Teil der Charlottenstraße 11,60 m und an der Friedrich -Ebert-Straße und einem Teil der Charlottenstraße 14,30 m.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welcher Wohnungsmix ist derzeit vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf öffentlich geförderten oder preisgedämpften Wohnraum, aber auch hinsichtlich der Wohnungsgrößen?
2. Welche konkreten Höhenentwicklungen der Gebäude werden derzeit planerisch weiterverfolgt und welche Auswirkung (z.B. Schattenwurf und Verkehrserschließung) hat dies auf die der angrenzenden Quartiere?
3. Welche sozialen Ausgleichsmaßnahmen („Social Return") sind konkret für das Planungsvorhaben vorgesehen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der jeweilige Projektstand der zwölf Flächen der Umsetzungsstrategie „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden"?
2. Wie viele Wohneinheiten sind im Rahmen der Umsetzungsstrategie bis heute entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach freifinanzierten, öffentlich gefördert und anders preisreguliert)?
3. Wird die Umsetzungsstrategie fortgeschrieben oder besteht Bedarf den strategischen Ansatz aufgrund sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der generelle Sachstand und weitere Zeitplan (Offenlage, Satzungsbeschluss) des Bebauungsplanverfahrens?
2. Inwiefern ist der Beschluss des AWM zum Azubi-Wohnen und/ oder junges Wohnen in die aktuelle Planung und in das städtebauliche Konzept berücksichtigt oder eingeflossen und ein entsprechendes Baufeld oder Grundstück vorgesehen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzept (ISEK) „Rath/Mörsenbroich - Mitten am Stadtrand" beschlossen (Vorlagennummer APS/051/2023). Das ISEK beinhaltet die Maßnahmen für die zweite Förderphase des Stadterneuerungsgebietes Rath/Mörsenbroich im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzept (ISEK) „Rath/Mörsenbroich - Mitten am Stadtrand" beschlossen (Vorlagennummer APS/051/2023). Das ISEK beinhaltet die Maßnahmen für die zweite Förderphase des Stadterneuerungsgebietes Rath/Mörsenbroich im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzept (ISEK) "Garath 2.0 - Ein Stadtteil in Bewegung" beschlossen (Vorlagennummer APS/050/2023). Das ISEK beinhaltet die Maßnahmen für die zweite Förderphase des Stadterneuerungsgebietes Garath 2.0 im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt". Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wurde am 24.10.2024 erteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungs- Konzept (ISEK) „Garath 2.0- Ein Stadtteil in Bewegung" beschlossen (Vorlagennummer APS/050/2023). Das ISEK beinhaltet die Maßnahmen für die zweite Förderphase des Stadterneuerungsgebietes Garath im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/043/2025 Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Vorlage Nr. APS/043/2025 Reflexion und Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 2 Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 4 Die Bezirksvertretung 4 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 6 Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 7 Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 8 Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 9 Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und BV 10 Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit zur Vorlage Reflexion und JHA Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Das Förderprojekt: KreativRaum D Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung im März 2022 mit der Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (siehe Vorlage APS/013/2022). Das von der Verwaltung entwickelte Projekt „KreativRaum D" wurde im Oktober 2022 zur Förderung ausgewählt und in der Folge mit dem Fördermittelgeber (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) weiterqualifiziert. Primäres Ziel des Projekts „KreativRaum D" ist einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transformation der Zentren zu leisten, um langfristig eine resiliente, nutzungsgemischte Zentrenstruktur zu entwickeln. Durch neue Denkansätze, Handlungskonzepte, Unterstützungsleistungen sowie Kooperationen sollen die innerstädtischen Potenziale für neue Akteur*innen aus Kultur- und Kreativwirtschaft, Kunst, Subkultur und Zivilgesellschaft sowie des (Kunst-) Handwerks und der urbanen Produktion aktiviert werden. Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums 30.11.2025 wird vom Bund die Fördersumme von 1.170.358,89 € für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Bei einer Förderquote von 75 % verbleibt ein städtischer Anteil von 390.119,63 € nebst zusätzlichen maßnahmengebundenen Eigenmitteln von 236.200,65.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Einleitung Im Jahr 2019 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf das Ziel beschlossen, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (01/227/2019). Insbesondere innerstädtische Gebiete mit einer hohen Bebauungsdichte stellen dabei ein großes Potenzial dar. Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung müssen Bestandsquartiere gezielt in den Blick genommen und weiterentwickelt werden. Klimaschutzmaßnahmen, die zur Reduktion des Wärme- und Energiebedarfs beitragen, sind dabei zentrale Bausteine, um das Ziel der Klimaneutralität in Düsseldorf zu erreichen und gleichzeitig gesündere, lebenswertere Quartiere für die Menschen vor Ort zu schaffen. 1.1. Der Handlungsraumansatz ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF Die politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf haben das „Rahmenkon- zept für die Integrierte Quartiersentwicklung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (61/5/2019) im April 2019 und die darauf aufbauende Vorlage „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Weiteres Vorgehen" (APS/044/2020) im Juni 2020 beschlossen. Der Quartiersatlas, als neu entwickeltes Monitoring-Instrument, identifiziert räumliche und inhaltliche Herausforderungen einzelner Quartiere im gesamten Stadtgebiet. Die dabei bennanten Handlungsräume weichen in Bezug auf zuvor festgelegte Indikatoren in Teilbereichen vom Düsseldorfer Durchschnitt ab. Das Quartier Friedrichstadt / Unterbilk Ost ging aus diesem Prozess als Handlungsraum in der integrierten Quartiersentwicklung hervor. 1.2. Der Handlungsraum Friedrichstadt / Unterbilk Ost Der Handlungsraum Friedrichstadt / Unterbilk Ost liegt südlich der Innenstadt und ist mit seinen circa 35.000 Einwohner*innen auf einer Fläche von circa 232 Hektar ein sehr urbanes Stadtquartier. Seit längerem erfreut sich der Handlungsraum aufgrund seiner zentralen Lage und der guten infrastrukturellen Ausstattung, wie Nahversorgung, Gastronomie und andere zahlreiche Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, einer wachsenden Beliebtheit als Wohnstandort. 1.3. Herausforderungen im Handlungsraum / Auslöser Der Handlungsraum ist durch eine hohe bauliche Dichte und damit einhergehende Verkehrsbewegungen gekennzeichnet. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Quartiersatlas wieder. Sie unterscheiden sich in Teilbereichen vom Düsseldorfer Durchschnitt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ausgangslage: Das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof, verkehrsgünstig am S-Bahn-Haltepunkt Hellerhof und einer P&R-Anlage gelegen, dient als Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Stadtteil. Bislang wird der Ort hauptsächlich durch seine Funktionalität bestimmt und weist Defizite in Gestaltung und Aufenthaltsqualität auf. Dies lenkte die Aufmerksamkeit von Politik, Bürgerschaft und Verwaltung auf die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Im Rahmenplan Einzelhandel sind für den im Düsseldorfer Süden gelegenen Stadtbezirk 10 zwei zentrale Versorgungsbereiche definiert: das große Stadtteilzentrum Garath Mitte und das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Änderungsbereich umfasst die Halbinsel Kesselstraße, Teilbereiche der Halbinsel Weizenmühlenstraße sowie die Ostseite der Halbinsel Speditionstraße einschließlich der gesamten Spitze. Im Süden erstreckt sich der Änderungsbereich bis zur Holzstraße. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 15 Hektar und weist eine weitgehend ebene Topografie auf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung sowie für das Überschreiten der überbaubaren Flächen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.6073/22. Dieser setzt unter anderem ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie eine überbaubare Fläche fest. Für das Vorhabengrundstück ist ein Beherbergungsbetrieb zugelassen.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.