Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/061/2025

Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Schulausschuss benennt den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge. Die Vorschläge sollen begründet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · SCHUA/061/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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SCHUA/061/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss benennt den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen. Die bisherigen Mitglieder werden abberufen. Sachdarstellung: Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge. Die Vorschläge sollen begründet werden. Seite 2 Erst nach Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Auswahlentscheidung nach dem Prinzip der Bestenauslese. Sie würdigt dabei die Stellungnahmen der Schule und des Schulträgers. Das Vorschlagsrecht des Schulträgers gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde obliegt dem Schulausschuss. Gemäß § 2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Schulausschuss eine beratende Unterkommission bilden, die die Vorstellungsgespräche durchführt und begründete Empfehlungen abgibt. Die von der Bezirksregierung benannten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch wird nach Möglichkeit erst nach der Schulkonferenz terminiert. Die benannten Personen müssen Mitglieder des Schulausschusses sein. Auf der Grundlage des Vorstellungsgesprächs fertigt die Verwaltung einen Vorschlag und übermittelt diesen an die obere Schulaufsichtsbehörde. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens fertigt die Verwaltung im halbjährlichen Rhythmus eine Informationsvorlage für den Schulausschuss, die über das Ergebnis des Besetzungsverfahrens sowie das Votum des Schulträgers informiert

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/061/2025