Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/052/2025

Gebührenkalkulation Abfall für 2026

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 29. September 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung für 2026.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Finanzierung der Abfallwirtschaft durch Abfallgebühren Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus den privaten Haushalten wird durch Abfallgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden.

Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung sind dabei - eine auf den je weiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. September 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00564576.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00564576.pdf Published Time: Wed, 05 Nov 2025 14:22:54 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: AÖE/052/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Gebührenkalkulation Abfall für 2026 Fachbereich : 19 - Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 24.11.2025 Vorberatung Haupt - und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung für 2026. Sachdarstellung: Finanzierung der Abfallwirtschaft durch Abfallgebühren Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus den privaten Haushalten wird durch Abfallgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung sind dabei - eine auf den je weiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und - die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung. Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt. Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zu r Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt. Seite 2 Entwicklung der Abfallwirtschaft 2025 und Auswirkungen auf 2026 Seit dem 1.1.2025 sind in Düsseldorf bei der Abfallwirtschaft einige Änderungen eingetreten: - die Aufgaben der A bfallwirtschaft werden weitgehend durch die AWISTA Kommunal GmbH wahrgenommen - die gelbe Tonne wurde zur Wertstofftonne - die blaue Tonne für Altpapier wird seit April 2025 wöchentlich geleert - die braune Tonne wird nur in den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) 14 -täglich geleert, sonst wöchentlich - Bioabfälle dürfen auch „nach dem Kochtopf“ in die Biotonne entsorgt werden - Die Gebührenbescheide werden ab 2025 wieder von der Stadt verschickt, ebenso erfolgt das Inkasso durch die Stadt. Vgl. dazu auch Vorlage AÖE/026/2024 „Änderungen bei Abfallwirtschaft und Straßenreinigung zum 01.01.2025“ aus der Sitzung des AÖE am 02.09.2024. Die mit der AWISTA Kommunal abgeschlossen, langfristig gültigen Verträge sehen eine jährliche Preisanpassung in Anlehnung an allgemeine, vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preis -Indizes vor. Diese Indizes funktionieren im Prinzip wie der bekannte „Verbraucherpreisindex“ des Statistischen Bundesamtes. Für die Indizierung der Preise der AWISTA Kommunal GmbH für 2026 wird ein e Steigerung um 2,5 % prognostiziert. Dies entspricht in etwa dem Niveau der Entwicklung der Verbraucherpreise im vergangenen Jahr. Außerdem müssen zusätzliche Kosten aufgrund gestiegener Abfallmengen in der Gebührenkalkulation angesetzt werden (vgl. dazu die Ausführungen zu gestiegenen Abfallmengen in der Abfallbilanz 2024, Vorlage AÖE/031/2025, vorgestellt in der Sitzung des AÖE am 16.06.2025). Zusammen genommen führen diese Änderungen dazu, dass die Restmüllgebühren für das Jahr 2026 sich im Durchschn itt um 3,5 % erhöhen. Beispielsweise steigt für eine 120 -Liter -Restmülltonne im Vollservice die Gebühr von 538,08 EUR (2025) auf 556,84 EUR (2026) um 3,5 % bzw. 18,76 EUR im Jahr an. Die Ansätze aus der anliegenden Gebührenkalkulation werden in den Haushal t 2026 übernommen. Einzelbetrachtung der Kosten und Erlöse: Die Abfallgebührenkalkulation liegt als Anlage 2 bei. In der folgenden Grafik (Bild 1) sind die darin aufgeführten Gesamtkosten der Abfallentsorgung prozentual aufgeteilt dargestellt: Seite 3 Bild 1: Aufteilung der Gesamtkosten Mit einem Anteil von ca. 87,9 % verursachen die Leistungen der AWISTA Kommunal den größten Kostenblock, darin enthalten sind ca. 36 Mio. EUR für die Entsorgungsleistungen (incl. CO 2-Abgabe). Der Anteil der Kosten für die Wertst offtonne liegen bei 1,8 % und für die Papiersammlung durch die ZWD bei 1,0 %. Mit einem Anteil von 1,34 % sind die Aufwendungen für alte Deponien berücksichtigt, die sich in die Bildung von Rückstellungen für Altdeponien sowie in die Behandlung und Entsorg ung des Sickerwassers aus dem Altteil der Deponie Hubbelrath aufteilen. Ca. 1,31 % der Kosten entfallen auf die Sammlung und Entsorgung der Sonderabfälle aus privaten Haushalten. Einen Anteil von 3,44 % haben die Kosten für die innere Verrechnung mit den anderen Ämtern der Stadt. Darin enthalten sind mit rund 3,39 Mio. EUR die Aufwendungen des Gartenamtes für die Reinigung und Entsorgung des Mülls von Spielplätzen und Grünanlagen. 3,24 % der Kosten entfallen auf das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz. De r darin enthaltene Personalkostenansatz wurde nach aktualisierten Berechnungsmodellen der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) unter Einbeziehung beispielsweise von Beihilfen ermittelt. Aufteilung der erwarteten Erträge: Die in die Gebührenkalkulation einfließenden Einnahmepositionen teilen sich wie folgt auf (Bild 2): 87,9% > 1,8% > 1,0% > 1,34% > 1,31% 3,24% 3,44% AWISTA Kommunal > Wertstofftonne > Papiersammlung ZWD > Altdeponien+ Sickerwasser > Sonderabfallentsorgung > Kosten Amt für Umwelt- > und Verbraucherschutz > Interne Verrechnung > anderer Ämter Seite 4 Bild 2: Einnahmen 97 % der Erträge werden über die Gebühren erwartet. Ein Anteil von fast 2,6 % wird über die Erlöse für Altpapier, Altkleider, Schrott und andere Wertstoffe generiert. Weniger als 0,4 % werden aus der Gebührenausgleichsrücklage einfließen. Steuerfinanzierte Maßnahmen: Für besondere Maßnahmen und Beratungsleistungen werden jährlich Mittel aus dem allgemeinen Steuerhaushalt zur Verfügung geste llt. Im Ergebnisplan gibt es dafür eigene Produktsachkonten mit Planansätzen, welche in der Anlage 1 dargestellt werden. Anlagen: AÖE 052 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation AÖE 052 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation
AÖE 052 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation als Text anzeigen
Title: Anlage1 Vorlage AÖE Gebühr 2026.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00564581.pdf Published Time: Wed, 01 Oct 2025 13:07:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ## Anlage 1 zu Vorlage-Nr. AÖE/052/2025 ## Steuerfinanzierte Maßnahmen Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz Beschreibung Aufwendungen > in Euro 12 51010000 Versorgungsaufwendungen 277.600 Ansatz für die Aufwendungen für Pensionäre: Diese sind nicht > "gebührenfähig", sondern steuerfinanziert. 13 52422500 Unterhaltung/Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen,Straßen öffentlicher Anteil 50.000 Aufwand für den Unterhalt von Unterfluranlagen steuerfinanziert - nicht gebührenfähiger Anteil 13 52421100 Bewirtschaft/Entwäss/Reinigung St u. Infrastruktur 125.000 Erstattung AWISTA für Sonderentsorgungsmaßnahmen incl. Zuschuss (25.000 Euro) für Dreck-Weg-Tag 13 52912000 Aufw. Sonst. Dienstl. Projekt Stadtsauberkeit 50.000 Projekt Stadtsauberkeit 16 54312600 GeschAufw nicht geb. relevant 245.000 Rechtsamt, Externe Gutachter u.a. für Abfallwirtschaft Ergebnisplan Haushaltsjahr 2026 ## 1.10.53.537.01.001 - Abfallwirtschaft Sonstiges - Abfallentsorgung
AÖE 052 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation als Text anzeigen
Title: Kalkulation Abfall 2026.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00565005.pdf Published Time: Thu, 09 Oct 2025 08:13:26 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Anlage 2 zur Vorlage-Nr. AÖE/052/2025 # Kalkulation der Abfallgebühren 2026 Gebühren Abfall 2026 Erträge: Ansatz in Euro im Ergebnisplan NKF Ansatz in Euro Behälterwechselgebühr 60.000 Verwaltungsgebühr LHD 60.000 Gebühren und Entgelte für Müllabfuhr 111.224.367 Benutzunggebühren und ähnliche Entgelte 111.224.367 Umsatzerlöse für Schrott, Altkleider, Papier etc. 3.000.000 sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte 3.000.000 Zuschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage 450.000 Auflösung Sonderposten Gebührenausgleich 450.000 Summen: 114.734.367 Summen: 114.734.367 Aufwand: Ansatz in Euro im Ergebnisplan NKF Ansatz in Euro Personalaufwendungen des Umweltamtes ( incl. Pensionsrückstellungen) 3.178.263 Personalaufwendungen 3.178.263 Beitrag für Gemeindeunfallversicherung 5.023 Beiträge gesetzl. Sozialversicherung tarif. 5.023 Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen 1.000.000 Erstattung für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Zweckverbände 40.000 Unterhaltung Depotcontainerstandorte 250.000 Unterhaltung sonst. unbeweglichen Vermögens 250.000 Erstattungen für Haushaltssondermüllsammlung und Sickerwasser (Altteil) 2.000.000 Entsorgung Sickerwasser und Schadstoffe 2.000.000 Erstattungen für Leistung Abfallentsorgung 100.048.288 Unterhaltung Bewirt. Grundstück b. A. Abfall 100.048.288 Erstattung ZWD Papiersammlung 1.120.000 ZWD Papiersammlung 1.120.000 Erstattung für Wertstofftonne 2.060.000 Werstofftonne 2.060.000 Bewirtschaftung von Gebäuden (z.B. Reinigung, Aktenvernichtung) 200 Bewirtschaftung Grundstücke baul. incl. Zuweisung 200 Aufwendungen für Unterhaltung der Dienstfahrzeuge des Umweltamtes 8.000 Haltung von Fahrzeugen 8.000 Entsorgungssonderleistungen 545.000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 545.000 Zuschuss an die Verbraucherzentrale für Abfallberatung, Beitrag AWRW 130.117 Zuwendung für laufende Zwecke an übrige Bereiche 130.117 Besondere Personalaufwendungen (Fortbildung, Fahrtkostenerstattung) 16.000 Besondere Aufwendungen für Beschäftige 16.000 Kosten für Gutachten / Analysen 110.000 Geschäftsaufwendungen extern 110.000 Geschäftsaufwendungen extern 235.598 ILV Postlogistik 12.000 ILV Mobilitätsmanagement 1.000 ILV Druckerei 6.500 Vorleistung Bücher Zeitung durch Amt 16 1.200 Geschäftsaufwendungen intern sowie ZAA Amt 16 9.275 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 22.606 Sofortabschreibungen GWG 4.500 Soft- und Hardwarebetreuung (incl. Lizenzen, Leasing) durch Amt 10 100.000 ILV Soft- und Hardwarebetreuung 100.000 Aufwendungen für Telekommunikation ( z.B. Leasing) durch Amt 10 8.500 ILV Telekommunikationkosten 8.500 Dienstleistung des Personalamtes für Umweltamt z.B. Gehälterzahlung 26.223 ILV PH Service 26.223 Dienstleitung Am 16 für diverse Leistungen 200 ILV HV Service 200 Dienstleistung der Stadtkasse z.B.Inkasso, Mahnung und Vollstreckung 332.540 ILV Kasse 332.540 Mieten und Betriebskostenvorauszahlung für Dienstgebäude 42.900 ILV Miete BK 42.900 Leistung Prüfung Beihilfe 900 ILV Beihilfe Service 900 ILV Rechtsberatung 6.500 ILV Vergabeservice 1.500 IV RPA 0 IV Amt 30 (Schäden) 5.000 IV Amt 20 Produkt 1.10.11.111.16 9.000 IV BGM 1111109 1.200 IV Amt 68 Produkt 1.10.55.551.02 3.393.000 > Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage, wegen Ausgleich von Unterdeckung aus Vorjahren 0 Einstellung u. Zuschreibung in SoPo 0 Kalkulatorische Zinsen für Inventar 3.334 im NKF nur nachrichtlich 3.334 Summen: 114.734.367 Summen: 114.731.033 Leistung des Gartenbauamtes, der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Betrieblichen Gesundheitsmanagement, des RPA 3.408.200 Aufwendungen + Rückstellungen für Sanierung von Altdeponien 265.573 1.040.000 Rechtsberatung und Vergabeservice des Rechtsamtes 8.000 27.106 Abschreibung auf Inventar Geschäftsausgaben z.B. Porto, Duckereikosten, Kopien, Beiträge, Dienstreisen, Kilometergeld, Dienstticket, Fachliteratur 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 1 Berechnung der Grundgebühr für die Restabfallbehälter Unter anderem folgende Einzelpositionen sind Behälter Behälterzahl abfallmengen-unabhängig und könnten über eine Größe + Service Prognose für Mitte 2026 15 l VS (= 60l 28.tg.) 30 Grundgebühr finanziert werden: 20 l VS (= 80l 28.tg.) 1 30 l VS (= 60l 14 tg.) 2.976 40 l VS (= 80l 14 tg.) 1.293 Recyclinghöfe 60 l VS 9.795 (ohne Entsorgungskosten) 80 l VS 7.560 110 l VS 27.740 120 l VS 12.241 240 l VS 14.449 Deponiesanierung 1.000.000 EUR 660 l VS 1.356 Sickerwasserreinigung 1.000.000 EUR 770 l VS 1.942 1100 l VS 5.799 Interne Leistungsverrechnung Stadt, 2500 l VS 1 Personal, Gebäudekosten etc.* 4400 l VS 0 > * (anteilig für Restmüll) 4500 l VS 16 5000 l VS 0 Summe 22.069.293 EUR 15 l TS (= 60l 28.tg.) 8 20 l TS (= 80l 28.tg.) 0 30 l TS (= 60l 14 tg.) 653 40 l TS (= 80l 14 tg.) 211 Die tatsächlich zur Finanzierung über eine 60 l TS 2.233 Grundgebühr vorgesehene Betrag von 80 l TS 1.525 ist demnach unkritisch. 5.707.845 EUR 110 l TS 21 120 l TS 1.420 240 l TS 496 Summe 91.766 Berechnung: Fixkostenanteil / = Grundgebühr 5.707.845 EUR 91.766 62,20 EUR Zum Vergleich: Kalkulation 2025: 5.808.166 96.803 60,00 Fixkostenanteil bei der Restmüllsammlung 14.138.944 EUR 2.488.777 EUR 3.441.572 EUR Gesamtsumme Behälter 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 2 Rabatt für Teilservice / Zuschlag für Kellerstandorte Restmüll Durch die Neuvergabe der Abfallentsorungsleistungen ergeben sich neue Entgelte für Voll- und Teilservice bzw. Kellerzuschlag. Die Rabatte bzw. Zuschläge wurden dementsprechend neu kalkuliert. Rabatt für TS: 16,21 EUR je Leerung bei wöchentlicher Leerung Zum Vergleich 2025: 15,81 EUR je Leerung bei wöchentlicher Leerung Leerungen Rabatt je Leerungen Rabatt Summe EUR EUR 15 (60l = 28 tg.) TS 2 16,21 32 20 (80l = 28 tg.) TS - 16,21 - 30 (60l = 14 tg.) TS 326,5 16,21 5.293 40 (80l = 14 tg.) TS 105,5 16,21 1.710 60 TS 2.233 16,21 36.197 80 TS 1.525 16,21 24.720 110 TS 21 16,21 340 120 TS 1.420 16,21 23.018 240 TS 496 16,21 8.040 Summe 6.129 99.351 Zuschlag für Kellerstandorte: 30,71 EUR je Leerung bei wöchentlicher Leerung Zum Vergleich Kalkulation 2025: 30,11 EUR je Leerung bei wöchentlicher Leerung Leerungen Zuschlag je Zuschlag Leerung in EUR Summe in EUR 15 (60l = 28 tg.) VS-K - 30,71 - 20 (80l = 28 tg.) VS-K - 30,71 - 30 (60l = 14 tg.) VS-K 10,50 30,71 322 40 (80l = 14 tg.) VS-K 6,0 30,71 184 60 VS-K 138 30,71 4.238 80 VS-K 433 30,71 13.297 110 VS-K 32.687 30,71 1.003.818 120 VS-K 40 30,71 1.228 Summe 33.315 1.023.088 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 3 Leistungsgebühr Kosten Abfallentsorgung 114.734.367 EUR Sonstige Gebühren: EUR -Verwaltungsgebühr LHD 60.000 EUR - Umsatzerlöse Schrott, Altkleider etc. 3.000.000 EUR Sonder- und Zusatzleerungen und andere Dienste 200.000 - Entnahme Rücklage 450.000 EUR Kofferraumpauschalen RCH 656.840 - sonst. Gebühren 850.311 EUR Abfallsäcke 35.050 - Vollservice Biotonne 46.911 EUR Mehreinnahmen Arzttonne: 1.260 - Vollservice blaue Tonne 527.638 EUR Mindereinnahmen Eigenkompostiererabschlag: 42.839 - - Kellerzuschlag 1.023.088 EUR Summe sonstige Gebühren: 850.311 + TS-Rabatt 99.351 EUR -Grundgebühren 5.707.845 EUR = umzulegende Kosten 103.167.925 EUR Behälter Größe Service Prognose wöch. Leerungs- [l] volumen [m³] 15 (60l = 28 tg.) VS 7,5 0,45 15 (60l = 28 tg.) VS-K 0 0,00 20 (80l = 28 tg.) VS 0,25 0,02 20 (80l = 28 tg.) VS-K 0 0,00 30 (60l = 14 tg.) VS 1481 88,86 30 (60l = 14 tg.) VS-K 10,5 0,63 40 (80l = 14 tg.) VS 641,5 51,32 40 (80l = 14 tg.) VS-K 6 0,48 60 VS 9712 582,72 60 VS-K 138 8,28 80 VS 7453 596,24 80 VS-K 433 34,64 110 VS 12080 1.328,80 110 VS-K 32687 3.595,57 120 VS 14570 1.748,40 120 VS-K 40 4,80 240 VS 18680 4.483,20 660 VS 1598 1.054,68 770 VS 2576 1.983,52 1100 VS 7998 8.797,80 2500 VS 1 2,50 4400 VS 0 0,00 4500 VS 20 90,00 5000 VS 0 0,00 15 (60l = 28 tg.) TS 2 0,12 20 (80l = 28 tg.) TS 0 0,00 30 (60l = 14 tg.) TS 326,5 19,59 40 (80l = 14 tg.) TS 105,5 8,44 60 TS 2233 133,98 80 TS 1525 122,00 110 TS 21 2,31 120 TS 1420 170,40 240 TS 496 119,04 Summe 116.261,75 25.028,79 Kosten / Leerungsvolumen = Leistungsgebühr umzulegen 103.167.925 25.028,79 4,121970 EUR/Liter 4,122 EUR/Liter zum Vergleich Kalkulation 2025: 101.747.880 25.536,87 3,984352 EUR/Liter 3,984 EUR /Liter Leistungsgebühr 2026 Leerungen Prognose für 2026 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 4 Gebührensystem: Zusammensetzung > Behälter Grundgebühr Leistungsgebühr Rabatt für TS Kellerzuschlag Leistungsgebühr Jahresgebühr Satzung 2026 Zum Vergleich > "VS" = Vollservice > "TS" = Teilservice > incl. TS / Keller (bei 1 x wöchentl. Leerung bzw. > 14-tägl. und 28-tägl. Leerung ) Gebühr 2025 > Liter Euro Euro/l Euro Euro Euro 2026 Euro Euro 15 VS 62,20 4,122 61,83 124,03 119,76 15 VS-Keller 62,20 4,122 7,68 69,51 131,71 127,29 20 VS 62,20 4,122 82,44 144,64 139,68 20 VS-Keller 62,20 4,122 7,68 90,12 152,32 147,21 30 VS 62,20 4,122 123,66 185,86 179,52 30 VS-Keller 62,20 4,122 15,36 139,02 201,22 194,58 40 VS 62,20 4,122 164,88 227,08 219,36 40 VS-Keller 62,20 4,122 15,36 180,24 242,44 234,42 60 VS 62,20 4,122 247,32 309,52 299,04 60 VS-Keller 62,20 4,122 30,71 278,03 340,23 329,15 80 VS 62,20 4,122 329,76 391,96 378,72 80 VS-Keller 62,20 4,122 30,71 360,47 422,67 408,83 110 VS 62,20 4,122 453,42 515,62 498,24 110 VS-Keller 62,20 4,122 30,71 484,13 546,33 528,35 120 VS 62,20 4,122 494,64 556,84 538,08 120 VS-Keller 62,20 4,122 30,71 525,35 587,55 568,19 240 VS 62,20 4,122 989,28 1.051,48 1.016,16 660 VS 62,20 4,122 2.720,52 2.782,72 2.689,44 770 VS 62,20 4,122 3.173,94 3.236,14 3.127,68 1100 VS 62,20 4,122 4.534,20 4.596,40 4.442,40 2500 VS 62,20 4,122 10.305,00 10.367,20 10.020,00 4400 VS 62,20 4,122 18.136,80 18.199,00 17.589,60 4500 VS 62,20 4,122 18.549,00 18.611,20 17.988,00 5000 VS 62,20 4,122 20.610,00 20.672,20 19.980,00 15 TS 62,20 4,122 4,05 57,78 119,98 115,81 20 TS 62,20 4,122 4,05 78,39 140,59 135,73 30 TS 62,20 4,122 8,11 115,56 177,76 171,62 40 TS 62,20 4,122 8,11 156,78 218,98 211,46 60 TS 62,20 4,122 16,21 231,11 293,31 283,23 80 TS 62,20 4,122 16,21 313,55 375,75 362,91 110 TS 62,20 4,122 16,21 437,21 499,41 482,43 120 TS 62,20 4,122 16,21 478,43 540,63 522,27 240 TS 62,20 4,122 16,21 973,07 1.035,27 1.000,35 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 5 Gebühren für Service-Leistungen für die blaue Tonne Behältergröße Service Anzahl Behälter Zuschlag Zuschlag [l] Vollservice in EUR 80 VS + K 4250 46,92 199.410 EUR 120 VS 2600 16,21 42.146 EUR 240 VS 7100 16,21 115.091 EUR 660 VS 300 42,22 12.666 EUR 1100 VS 3750 42,22 158.325 EUR Summe 18.000 527.638 EUR Servicezuschläge für die Behältergrößen 80 l, 120 l und 240 l: - Bei der blauen Tonne beträgt der Gebührenunterschied zwischen Teilservice und Vollservice für die Behältergrößen 80 l bis 240 l: 16,21 EUR - Bei der blauen Tonne beträgt der Zuschlag für den Kellerservice (nur bei 80l): 30,71 EUR Für die blaue Tonne mit 80 l Volumen beträgt daher die Zuschlag für den kombinierten Voll- und Kellerservice: 16,21 EUR + 30,71 EUR = 46,92 EUR Servicezuschläge für die Behältergrößen 660 l und 1100 l: - Bei der blauen Tonne mit den Gehältergrößen 660 l und 1100 l beträgt der Vollservicezuschlag 42,22 EUR Behältergröße Service Zuschlag Zuschlag [l] 2026 2025 80 VS + K 46,92 EUR 40,19 EUR 120 VS 16,21 EUR 13,84 EUR 240 VS 16,21 EUR 13,84 EUR 660 VS 42,22 EUR 36,05 EUR 1100 VS 42,22 EUR 36,05 EUR 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 6 Gebühren für Service-Leistung für die Biotonne Die Zuschläge für die Behältergrößen 80 l, 120 l und 240 l für den Voll- sowie für den Kellerservice stellen sich wie folgt dar: Behältergröße Service Anzahl Behälter Zuschlag Einnahmen [l] Vollservice durch Zuschlag 80 TS 1.000 80 VS 200 14,18 2.836 EUR 80 VS + Keller 60 41,06 2.464 EUR 120 TS 17.250 120 VS 1.170 14,18 16.591 EUR 120 VS + Keller 5 41,06 205 EUR 240 TS 12.400 240 VS 1.750 14,18 24.815 EUR Summe 33.835 46.911 EUR Bei der Biotonne beträgt der Zuschlag für: - den Vollservice: 14,18 EUR - den Kellerservice: 26,88 EUR Für die Biotonne beträgt daher die Gebühr für den kombinierten Voll- und Kellerservice: 14,18 EUR + 26,88 EUR = 41,06 EUR Behältergröße Service Jahresgebühr Gebühr [l] 2026 in EUR 2025 80 VS 14,18 13,18 120 VS 14,18 13,18 240 VS 14,18 13,18 VS + Keller 41,06 38,27 19/5.2 09.10.2025 Abfallgebühren 2026 Blatt Nr. 7

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/052/2025