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Title: 00564583.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00564583.pdf
Published Time: Wed, 05 Nov 2025 16:52:42 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
AÖE/054/2025
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2026
Fachbereich :
19 - Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
24.11.2025 Vorberatung
Haupt - und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2026.
Sachdarstellung:
Finanzierung der Straßenreinigung durch Straßenreinigungsgebühren
Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird überwiegend durch
Straßenreinigungsgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben
werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung
sind dabei
- eine auf den jeweil igen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und
- die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung.
Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt.
Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zur
Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt. Seite 2
Entwicklung der Straßenreinigung für Jahr 2026
Seit dem 1.1.2025 werden die Aufgaben der Straßenreinigung und des
Winterdienstes in Düsseldorf durch die AWISTA Kommunal GmbH wahrge nommen.
Die Gebührenbescheide werden ab 2025 wieder von der Stadt verschickt, ebenso
erfolgt das Inkasso durch die Stadt.
An der Struktur der Bemessung der Straßenreinigungsgebühren anhand der
bestehenden Straßenreinigungsklassen hat sich nichts veränd ert. Vgl. dazu z.B.
https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt -und -verbraucherthemen -von -a-
z/strassenreinigung
und
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigu
ngsvz_2025.pdf
Die mit der AWISTA Kommunal abgeschlossen, langfristig gültigen Verträge sehen
eine jährliche Preisanpassung in Anlehnung an allgemeine, vom Statistischen
Bundesamt ermittelte Preis -Indizes vor. Diese Indizes funktionieren im Prinzip wie
der bekannte „Verbraucherpreisindex“ des Statistischen Bundesamtes.
Für die Indizierung der Pre ise der AWISTA Kommunal GmbH für 2026 wird eine
Steigerung um 2,5 % prognostiziert. Dies entspricht in etwa dem Niveau der
Entwicklung der Verbraucherpreise im vergangenen Jahr.
Der AÖE hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.09.2025 (Antrag unter
Vor lagennummer AÖE/051/2025) aufgefordert, bereits für 2026 Möglichkeiten für
eine weitere Verbesserung der Stadtsauberkeit aufzuzeigen. Das Augenmerk soll
dabei insbesondere auf die Stadtteile gerichtet sein. Um sichtbare Ergebnisse zu
erhalten, ist vorgeseh en, für 2026 Stundenkontingente der AWISTA Kommunal für
- die bedarfsgerechte Entfernung von Wildkraut an „auffälligen“ Stellen auch
über den jährlichen Rhythmus hinaus,
- den Einsatz zusätzlichen Reinigungspersonals „zu Fuß“ mit einem zusätzlichen
mobilen Mü llsauger
zu beauftragen. Die Kalkulation sieht dafür eine Erhöhung des Ansatzes für
„Reinigungssonderleistungen“ um 300.000 Euro vor.
Zusammen mit der Preisindizierung führt dies im Ergebnis dazu, dass die Gebühren
für die Straßenreinigung für 2026 im D urchschnitt um ca. 3,1 % erhöht werden.
Beispielsweise fallen dadurch für ein Grundstück mit 10 Metern Veranlagungslänge
zu einer Straße in Reinigungsklasse C mit wöchentlicher Reinigung Mehrkosten von
3,40 Euro im Jahr an.
Die Ansätze aus der anliegenden Gebührenkalkulation werden in den Haushalt 2026
übernommen. Seite 3
Einzelbetrachtung der Kosten und Erlöse:
Die Kostenpositionen im Bereich Straßenreinigung sind in der beiliegenden
Gebührenkalkulation (Anlage 2) aufgeführt. Die Gesamtkosten in Hö he ca. 47,61
Mio. EUR setzen sich prozentual wie folgt zusammen:
Bild 1: Aufteilung der Gesamtkosten
Davon fallen 95 % für die Dienstleistungen der AWISTA Kommunal an. Darin
enthalten sind rund 1,7 Mio. EUR für die Verwertung sowie Entsorgung des
Straßenkehrichts in der Müllverbrennungsanlage (incl. CO 2-Abgabe).
Einen Anteil von 1,0 % machen die Kosten für diverse innere Verrechnungen mit
einigen Fachämtern (z.B. das Gebühreninkasso bei der Stadtkasse) aus. 3,7 % der
Kosten entfallen auf das Amt fü r Umwelt - und Verbraucherschutz. Der darin
enthaltene Personalkostenansatz wurde nach aktualisierten Berechnungsmodellen
der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) unter
Einbeziehung beispielsweise von Beihilfen ermittelt.
Die Dec kung der Kosten erfolgt über die im Folgenden genannten Ertragspositionen:
Aufteilung der erwarteten Erträge: 95,3%
> 3,7%
> 1,0%
> AWISTA Kommunal
> Kosten Amt für Umwelt-
> und Verbraucherschutz
> interne Verrechnung
> andere Ämter Seite 4
Bild 2: Einnahmen
Ca. 75 % der Erträge werden über die Gebühren erwartet. Unter 1 % werden aus
der Gebührenausgleichsrücklage beigesteuert. Der städtische Anteil liegt weiterhin
bei ca. 25 %.
Steuerfinanzierte Maßnahmen:
Für den routinemäßigen Winterdienst der AWISTA Kommunal sowie für besondere
Maßnahmen und Beratungsleistungen werden jährlich Mittel aus dem allgemeinen
Steuerhaushalt zur Verfüg ung gestellt. Im Ergebnisplan gibt es dafür eigene
Produktsachkonten mit Planansätzen, welche in der Anlage 1 dargestellt werden.
Anlagen:
AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation
AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation
AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation als Text anzeigen
Title: Anlage1 Vorlage AÖE Gebühr 2026.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00564588.pdf
Published Time: Wed, 01 Oct 2025 13:16:21 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
## Anlage 1 zu Vorlage-Nr. AÖE/054/2025
## Steuerfinanzierte Maßnahmen
Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen
in Euro
13 52422300 Unterh/Bewirtsch. Infrastruktur.
Winterdienst AWISTA 3.466.349 Ansatz für die Aufwendungen Winterdienst
Zeile Sachkonto Erträge Ansatz Beschreibung Erträge
in Euro
neu Erlöse aus EWKF 1.500.000 Einnahmen aus dem Einwegkunststofffond
Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen
in Euro
12 51010000 Versorgungsaufwendungen 65.400
Der Ansatz für die Aufwendungen der Pensionäre war bisher
im Budget bei Amt 10, wurde aber mit dem dem
Haushaltsansatz für 2014 auf die einzelnen Produkte
umgelegt. Die Aufwendungen sind gebührenrechtlich nicht
zulässig und damit steuerfinanziert
13 52422500 Unterh/Bewirtsch. Grundst. Straße
AWISTA öffentlich 11.867.157 Städtischer Anteil an der Straßenreinigung
13 52420200 Unterhaltung Straßen Wege Plätze 362.500 Aufwendungen für die Entfernung von
Spontanvegetation, Vertrag mit ZWD
13 52421100 Bew/Entwäss./Reinigung
Straßen/Infrastr. 20.000 Erstattung z.B für Sonderreinigungsmaßnahmen
13 52912000 Aufw. Sonst. Dienstl. Projekt
Stadtsauberkeit 130.000 mobile Toilettenanlagen an Karneval
16 54312600 GeschAufw nicht geb. relevant 130.000 Rechtsamt, Externe Gutachter u.a. für
Straßenreinigung
Winterdienst
Sonstiges - Straßenreinigung
## 1.10.54 545. 01 - Straßenreinigung und Winterdienst
Ergebnisplan Haushaltsjahr 2026
AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation als Text anzeigen
Title: Kalkulation Straße 2026.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00564589.pdf
Published Time: Wed, 01 Oct 2025 13:16:21 GMT
Number of Pages: 6
Markdown Content:
# Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2026 Anlage 2 zur Vorlage-Nr. AÖE/054/2025
Gebühren Straßenreinigung 2026
Erträge: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz
in Euro in Euro
Gebühren und Entgelte für Straßenreinigung 35.654.899 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 35.654.899
Anteil der Stadt, Allgemeininteresse 11.867.157 Städtischer Anteil an der Straßenreinigung 11.867.157
Zuschuss aus "Gebührenausgleichsrücklage " 90.000 Auflösung sonstiger Sonderposten 90.000
Summen: 47.612.056 Summen: 47.612.056
Aufwand: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz
in Euro in Euro
Personalaufwendungen des Umweltamtes (incl. Pensionsrückstellungen) 1.588.549 Personalaufwendungen 1.588.549
Beitrag für Gemeindeunfallversicherung 993 Beiträge gesetzl. Sozialversicherung tarif. 993
Bewirtschaftung von Gebäuden (z.B. Reinigung, Aktenvernichtung) 100 Bewirtschaft. Grundstücke baul. Anlagen 100
Unterh. Bewirtsch. Grundst. Straßenr. AWISTA nicht öffentlich 33.023.403
Unterh. Bewirt. Grundst Straßenr. AWISTA öffentlich 11.867.157
Aufwendungen für Unterhaltung der Dienstfahrzeuge des Umweltamtes 5.000 Haltung von Fahrzeugen 5.000
Reinigungssonderleistungen 465.000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 465.000
besondere Personalaufwendungen (z.B. Fahrtkostenerstattung, Fortbildung) 7.000 besondere Aufwendungen für Beschäftige 7.000
Kosten für Gutachten / Analysen 40.000 Geschäftsaufwendungen extern 40.000
Geschäftsaufwendungen extern 120.906
ILV Postlogistik 4.400
ILV Mobilitätsmanagement 1.000
ILV Druckerei 1.500
Vorleistung Bücher Zeitung durch Amt 16 100
Geschäftsaufwendungen intern incl ZAA Amt 16 6.178
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 10.146
Sofortabschreibung GWG 4.500
Soft- und Hardwarebetreuung (incl. Lizenzen, Leasing) durch Amt 10 70.000 ILV Soft- und Hardwarebetreuung 70.000
Aufwendungen für Telekommunikation (z.B. Leasing) durch Amt 10 1.700 ILV Telekommunikationskosten 1.700
Dienstleistungen des Personalamtes für Umweltamt z.B. Gehälterzahlung 11.811 ILV PV Service 11.811
Dienstleistungen der Stadtkasse z.B. Inkasso, Mahnung und Vollstreckung 332.540 ILV Kasse 332.540
Mieten und Betriebskostenvorauszahlung für Dienstgebäude. 25.200 ILV Miete BK 25.200
Leistung Prüfung Beihilfe 800 ILV Beihilfe Service 800
ILV Rechtsberatung 10.000
IV Vergabeservice 1.100
IV RPA 0
IV Amt 30 (Schäden) 2.500
Leistung der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Betriebliche
Gesundheitsmanagements; RPA 11.700 IV Amt 20 Produkt 1.10.11.111.16 8.000
IV BGM 1111109 1.200
Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage, wegen Ausgleich von
Unterdeckung aus Vorjahren 0 Übrige weitere sonstige Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit 0
Kalkulatorische Zinsen für Inventar 1.274 Im NKF nur nachrichtlich 1.274
Summen: 47.612.056 Summen: 47.610.783
Die Kosten für den Winterdienst betragen: 3.466.349 EUR Der Winterdienst wird komplett aus Steuermitteln finanziert.
Rechtsberatungen und Vergabeservice des Rechtsamtes 11.100
Erstattung an AWISTA für Leistung Straßenreingung 44.890.560
Geschäftsausgaben z.B. Porto, Duckereikosten, Kopien, Beiträge,
Dienstreisen, Kilometergeld, Dienstticket, Fachliteratur 134.084
14.646 Abschreibungen auf Inventar
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 1 Berechnung des Kostenanteils der Stadt an der Straßenreinigung
Kosten für den Winterdienst: 3.466.349 EUR komplett aus Steuerhaushalt
Kosten für die Straßenreinigung: 47.612.056 EUR
Mittelbedarf Straßenreinigung: 47.612.056 EUR
Aufwandseinheiten Anteil Allgemein-
interesse [%]
Anteil
Allgemeininteresse
[Aufwandseinheiten]
1.192.297 35 417.304
445.009 30 133.503
805.058 15 120.759
1.965.206 2 39.304
384.298 5 19.215
618.411 100,0 618.411
5.410.280 1.348.495
Anteil Aufwandseinheiten allgemein = 1.348.495
Aufwandseinheiten gesamt = 5.410.280
Berechnung der Kosten : prozentualer Anteil Gesamtkosten Anteilskosten
Kostenanteil der Stadt: 25% 47.612.056 EUR 11.867.157 EUR
Kostenanteil gebührenrelevant: 75% 47.612.056 EUR 35.744.899 EUR
Der durch die Stadt zu erbringender Kostenanteil an der Straßenreinigung ist: 11.867.157 EUR bzw. rund 25 %
Berechnung des prozentualen Kostenanteils der Stadt:
25%
Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt
Gesamtsumme
Straßenkategorien
Kat 1
Kat 2
Kat 3
Kat 4
Kat 5
= rund
* =
*
*
=
=rund
rund
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 a Erläuterung Aufwandseinheit:
Die Aufwandseinheit bescheibt den logistischen Aufwand je Meter zu reinigender Straße unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit und der Reinigungsklasse der jeweiligen Straße.
Aufwandseinheit = Reinigungsmeter * Häufigkeit * Aufwandsfaktor entsprechend der Reinigungsklasse
Erläuterung Straßenkategorien:
Für die Berechnung der Höhe des städtischen Anteils wurde in Anlehnung an das Straßenreinigungsgesetz NRW im Jahr 2009 eine Neuklassifizierung der Straßen nach ihrer Bedeutung für
Anliegerverkehr sowie für den inner- und überörtlichen Verkehr festgelegt.
Datengrundlage für die Auswertung war der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Amts für Verkehrsmanagement aus dem Jahr 2006.
Die Klassifizierung nach Straßenkategorien ist unabhängig von den Reinigungsklassen.
Es wurden 5 Kategorien aus verkehrlicher Sicht für die Klassifizierung des Straßennetzes festgelegt:
Kategorie 1: Straßen mit großräumiger/überregionaler Verbindungsfunktion und Hauptverkehrsstraßen mit regionaler/zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion (dies entspricht den ersten zwei
Verbindungskategorien aus der Analyse des VEP 2006
Kategorie 2: Hauptverkehrsstraßen mit Stadtteilverbindungsfunktion (dies entspricht der dritten Verbindungskategorie aus der Analyse des VEP 2006)
Kategorie 3: Straßen mit Verkehrsbedeutung (innerörtliche Verbindungs-/Verteilerfunktion), "Restliches Untersuchungsnetz" aus dem VEP und nicht im Untersuchungsnetz enthaltene Straßen
mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h, Straßen mit Tempo-30- Zonen und ÖPNV
Kategorie 4: Tempo-30-Zonen und Anliegerstraßen ohne ÖPNV
Kategorie 5: Fußgängerzonen
Straßen, bei den die Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt liegt, werden weiterhin zu 100% des Aufwands der Stadt zugeordnet.
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 b Veranlagungsmeter
Die Auswertung der Kundendatei Straßenreinigung liefert die "Frontanliegermeter" und "Hinterliegermeter" der zu veranlagenden
Grundstücke. Nach der Multiplikation mit der jeweiligen Reinigungshäufigkeit ergeben
sich die berechneten, zu veranlagenden Meter.
Bezeichnung Reinigungsklassen einfache Meter
Anlieger
einfache Meter
Hinterlieger
Summe einfache
Meter
berechnete
Veranlagungsmeter
(Meter x Häufigkeit)
nur Fahrbahnreinigung 204.093 40.246 244.339 244.643
Fahrbahn- und Gehwegreinigung 1.170.392 164.648 1.335.040 2.839.078
erschwerte Reinigung 8.298 556 8.854 106.248
Reinigung selbständige Gehwege 9.801 536 10.337 10.501
Summe 1.392.584 205.987 1.598.570 3.200.470
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 3 Berechnung der Gebühr je Veranlagungseinheit
Aufwand Straßenreinigung: 47.612.056 EUR
- Städtischer Anteil: 11.867.157 EUR
- Vortrag aus Vorjahr: 90.000 EUR
Gebührenbedarf: 35.654.899 EUR ,
Unter Berücksichtigung des je nach Reinigungsklasse unterschiedlichen Aufwandes ergeben sich
Veranlagungseinheiten je Reinigungsklasse und daraus die Gebühr je Veranlagungseinheit.
Bezeichnung
Reinigungsklassen
berechnete
Veranlagungsmeter Aufwandsfaktor
berechnete
Veranlagungs-
einheiten
nur Fahrbahnreinigung 244.643 0,46 112.536
Fahrbahn- und Gehwegreinigung 2.839.078 1,00 2.839.078
erschwerte Reinigung 106.248 1,63 173.184
Reinigung selbständige Gehwege 10.501 0,43 4.515
Summe 3.200.470 3.129.314
Gebührenbedarf in EUR / berechnete
Veranlagungseinheiten
35.654.899 3.129.314 11,3938 EUR
Zum Vergleich 2025: 34.478.737 3.120.878 11,0478 EUR
= Gebühr je Veranlagungseinheit
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 4 Vergleich neue und alte Gebühren
Nach Multiplikation der Gebühr je Veranlagungseinheit mit dem jeweiligen Aufwandsfaktor ergibt sich eine rechnerische
Gebühr. Diese wird kaufmännisch gerundet.
Reinigungs-
klasse Bezeichnung
Gebühr je
Veranlagungs-
einheit
Aufwandsfaktor berechnete
Gebühr
neue Gebühr
2026 Satzung,
> Beschluss
alte Gebühr
2025
EUR EUR/m EUR/m EUR/m
B nur Fahrbahnreinigung 11,3938 0,46 5,2412 5,24 5,08
C Fahrbahn- und Gehwegreinigung 11,3938 1,00 11,3938 11,39 11,05
E erschwerte Reinigung 11,3938 1,63 18,5720 18,57 18,01
G Reinigung selbständige Gehwege 11,3938 0,43 4,8994 4,90 4,75
19/5.2 01.10.2025
Straßenreinigungsgebühr 2026
Blatt Nr. 5