Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/005/2025

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Änderungsbeschlusses gemäß Ziffer 2.13 GA Bau in Verbindung mit der ZO "Neubau des Wim-Wenders-Gymnasium, Schmiedestr. 25, Oberbilk“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schmiedestraße 25 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1.) Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt A) Wim-Wenders-Gymnasium, Neubau eines vierzügigen Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle, Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk Mehrkosten in Höhe von 2.700.000 EUR (brutto).

2.) Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.700.000 EUR (brutto) durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten Gesamtkosten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Gesamtkosten 1. Änderungsbeschluss (SCHUA/073/2023) Erhöhung vorliegender Änderungsbeschluss (SCHUA/005/2025) 2.700.000 EUR Prozentuale Abweichung 4,2 % Gesamtkosten vorliegender Änderungsbeschluss (SCHUA/005/2025) Darstellung der Maßnahme: Wim-Wenders-Gymnasium, Neubau eines vierzügigen Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle, Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk Ausgangssituation Der Schulstandort des neuen Gymnasiums liegt an der Schmiedestraße 25 im Stadtbezirk 3 in Oberbilk. Für den Neubau wurden die auf dem Grundstück befindlichen Bestandsgebäude, ehemals Adolf-Reichwein-Hauptschule, abgetragen. Die Zusammenlegung mit einem Nachbargrundstück hat das Schulgrundstück auf insgesamt 12.700 m² erweitert. Steigende Schülerzahlen und die gesamtstädtisch hohe Nachfrage an Gymnasialplätzen waren Anlass, das Wim -Wenders-Gymnasium vierzügig zu realisieren. Das hierfür im Rahmen von G9 erforderliche Raum- und Funktionsprogramm hat die Verwaltung in einem partizipativen Planungsprozess (Phase 0) unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Schulbauleitlinie erarbeitet und mit der Schulgemeinde abgestimmt. Das Wim-Wenders-Gymnasium befindet sich seit 2017 im Aufbau. Während der Bauphase war die Schule in einer Containeranlage auf dem Nachbargrundstück, Schmiedestraße 17, untergebracht. Die zum Schuljahresbeginn 2023/2024 neu dazu gekommenen Schüler und Schülerinnen benöti gten zusätzliche Räumlichkeiten im Neubau, Bauteil D. Im Juli 2023 konnte dieser in einer ersten Teilinbetriebnahme an die Schulgemeinde übergeben werden. Um den Schulbetrieb für das Schuljahr 2024/2025 realisieren zu können, wurde die gesamte Schule inklusive der Verwaltung, ausgenommen der Sporthalle, im Juli 2024 in einer zweiten Teilinbetriebnahme fertig gestellt. Die Fertigstellung der Sporthalle ist für das Ende I. Quartal 2025 geplant.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SCHUA/005/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Änderungsbeschlusses gemäß Ziffer 2.13 GA Bau in Verbindung mit der ZO "Neubau des Wim-Wenders-Gymnasium, Schmiedestr. 25, Oberbilk„ Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.03.2025 Vorberatung Bauausschuss 25.03.2025 Vorberatung Bezirksvertretung 3 25.03.2025 Anhörung Haupt- und Finanzausschuss 31.03.2025 Vorberatung Rat 10.04.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1.) Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt A) Wim-Wenders-Gymnasium, Neubau eines vierzügigen Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle, Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk Mehrkosten in Höhe von 2.700.000 EUR (brutto). 2.) Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.700.000 EUR (brutto) durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Seite 2 Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 mit der Vorlage SCHUA/40/7/2019 den Neubau des Wim-Wenders-Gymnasiums als vierzügiges Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle, Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk, beschlossen und in der Sitzung am 14.12.2023 mit der Vorlage SCHUA/073/2023 der Erhöhung der Mittel um 5.500.000 EUR (brut to) zugestimmt. Sachdarstellung: Kosten Gesamtkosten Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Gesamtkosten 1. Änderungsbeschluss (SCHUA/073/2023) Erhöhung vorliegender Änderungsbeschluss (SCHUA/005/2025) 2.700.000 EUR Prozentuale Abweichung 4,2 % Gesamtkosten vorliegender Änderungsbeschluss (SCHUA/005/2025) Darstellung der Maßnahme: Wim-Wenders-Gymnasium, Neubau eines vierzügigen Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle, Schmiedestraße 25, Düsseldorf Oberbilk Ausgangssituation Der Schulstandort des neuen Gymnasiums liegt an der Schmiedestraße 25 im Stadtbezirk 3 in Oberbilk. Für den Neubau wurden die auf dem Grundstück befindlichen Bestandsgebäude, ehemals Adolf-Reichwein-Hauptschule, abgetragen. Die Zusammenlegung mit einem Nachbargrundstück hat das Schulgrundstück auf insgesamt 12.700 m² erweitert. Steigende Schülerzahlen und die gesamtstädtisch hohe Nachfrage an Gymnasialplätzen waren Anlass, das Wim -Wenders-Gymnasium vierzügig zu realisieren. Das hierfür im Rahmen von G9 erforderliche Raum- und Funktionsprogramm hat die Verwaltung in einem partizipativen Planungsprozess (Phase 0) unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Schulbauleitlinie erarbeitet und mit der Schulgemeinde abgestimmt. Das Wim-Wenders-Gymnasium befindet sich seit 2017 im Aufbau. Während der Bauphase war die Schule in einer Containeranlage auf dem Nachbargrundstück, Schmiedestraße 17, untergebracht. Die zum Schuljahresbeginn 2023/2024 neu dazu gekommenen Schüler und Schülerinnen benöti gten zusätzliche Räumlichkeiten im Neubau, Bauteil D. Im Juli 2023 konnte dieser in einer ersten Teilinbetriebnahme an die Schulgemeinde übergeben werden. Um den Schulbetrieb für das Schuljahr 2024/2025 realisieren zu können, wurde die gesamte Schule inklusive der Verwaltung, ausgenommen der Sporthalle, im Juli 2024 in einer zweiten Teilinbetriebnahme fertig gestellt. Die Fertigstellung der Sporthalle ist für das Ende I. Quartal 2025 geplant. Seite 3 Darstellung der aktuellen Situation Der erste Änderungsbeschluss beinhaltete die zusätzlichen Kosten einer Bauzeitverlängerung und den gestiegenen Baukosten, verursacht durch die Covid - 19-Pandemie, den Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten und Kapazitätsengpässe. Um die erste erforderliche Teilinbetriebnahme zum Schuljahr 2023/2024 realisieren zu können, führten terminsichernde Maßnahmen bei den ausführenden Firmen zu zusätzlichen Kosten. Der hier vorliegende zweite Änderungsbeschluss beinhaltet Baukosten, verursacht durch Wasserschäden. Die daraus resultierenden Sanierungsmaßnahmen verursachten eine Bauzeitverlängerung, die eine zweite Teilinbetriebnahme erforderten. Gestiegene Material- und Baukosten führten weiterhin zu berechtigten Mehrkostenanmeldungen der ausführenden Baufir men. Wasserschäden im Bereich der Zentralen Mitte, der Sporthalle und in den Umkleiden Zentrale Mitte: hier kam es 2023 während der Bautätigkeit im Bereich der Fassade zu einem Wassereintrag durch anhaltenden Starkregen und sturmartigen Wind. Durch eine mangelhafte Ausführung sowie fehlender Vorsorgemaßnahmen der ausführenden Firmen konnte Wasser bis in die Bodenebene eindringen. Die Sanierung umfasste die Trocknung des Bodens sowie der angrenzend aufgehenden Bauteile um Folgeschäden zu vermeiden. Sporthalle und Umkleiden: hier kam es zu einem Wassereintrag durch eine nicht fachgerechte und mangelhafte Ausführung im Bereich der Außenwand. Das Wasser erreichte die Bodenebene der Umkleiden und breitete sich bis zur Sporthallenfläche aus. In der Sporthalle und den Umkleiden entstanden Feuchtigkeitsschäden an den bereits eingebauten Wand- und Türbekleidungen. Die großflächige Sanierung umfasste auch die Trocknung des Estrichs und den Austausch der geschädigten Trockenbauwände. Alle Sanierungsmaßnahmen wurden durch einen Sachvers tändigen beschrieben, begleitet und engmaschig kontrolliert. Nach Freimeldung der Feuchtigkeitsschäden wurden die betroffenen Bereiche neu erstellt. Aktuell erfolgt eine gutachterliche und juristische Klärung der Verantwortlichkeiten. Entstandene Kosten werden nach finaler Klärung an die Verursacher weitergeleitet. Bauzeitverlängerung und zweite Teilinbetriebnahme als Folge der Wasserschäden Die Sanierung der Wasserschäden führte zu einer zusätzlichen Bauzeitverlängerung. Verträge mit dem Generalplaner und anderen beteiligten Fachplanern mussten angepasst werden. Ebenso wurde eine verlängerte Standzeit der Interimscontainer notwendig. Für den Schulbetrieb 2024/2025 wurde die gesamte Schule inklusive der Verwaltung nach den Sommerferien 2024 in Betrieb genommen. Für diese zweite Teilinbetriebnahme wurden beschleunigende Maßnahmen erforderlich: Aufstockung der Kapazitäten bei den ausführenden Firmen, Umzugs- und Sicherungsmaßnahmen, Abgrenzungen der Baustelle zum Schulbetrieb, zusätzliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Diese erhöhten Kosten sind in den Gewerken der KG 300, KG 400, KG 500, KG 600 und KG 700 enthalten. Seite 4 Kostenentwicklung Die aktuelle Kostenprognose weist Gesamtkosten von 66.900.000 EUR (brutto) aus und liegt 2.700.000 EUR (brutto) über der genehmigten Beschlusssumme. 2. Änderungsbeschluss KG Bezeichnung Änderungs- beschluss 2023 EUR (brutto) Kostenprog- nose 2024 EUR (brutto) Differenz KG 100 Grundstück - - - KG 200 Herrichten und Erschließen KG 300 Bauwerk- und Baukonstruktion KG 400 Technische Anlagen KG 500 Außenanlagen 1.755.029 1.793.353 38.324 KG 600 Ausstattung 2.011.318 2.014.813 3.495 KG 700 Baunebenkosten 10.273.902 10.388.129 114.227 Rundung 43.783 22.095 -21.688 Erläuterung der eingetretenen Mehrkosten KG 200 737.278 EUR (brutto) In der KG 200 wurden Mehrkosten durch die Bauzeitverlängerung und die dadurch resultierende Verlängerung der Standzeit der Interimscontainer verursacht. Im Verlauf der Baumaßnahme wurden zusätzliche Maßnahmen zur Optimierung des sicheren Schulwegs (Verkehrsinsel) ergriffen. Aufgrund des umfangreichen Baustellenverkehrs mussten Sanierungen an öffentlichen Gehwegbereichen durchgeführt werden. KG 300 1.446.877 EUR (brutto) In der KG 300 kam es aufgrund der Sanierungsbedarfe und der notwendigen Teilinbetriebnahme zu zusätzlichen Kosten. Zudem sind berechtigte Nachtragsforderungen zu Baupreissteigerungen und Bauzeitverlängerung bei den ausführenden Firmen entstanden. Die Mehrkosten für die Teilinbetriebnahme wurden verursacht durch Maßnahmen zur Terminsicherung, sow ie erhöhtem Aufwand bei den Firmen. KG 400 381.487 EUR (brutto) In der KG 400 sind aufgrund der Sanierungsbedarfe und der notwendigen Teilinbetriebnahme zusätzliche Kosten entstanden. Bei den ausführenden Firmen kam es zu berechtigten Nachtragsforderungen aufgrund von Baupreissteigerungen und Bauzeitverlängerung. Die Mehrkosten für die Teilinbetriebnahme wurde Seite 5 verursacht durch Maßnahmen zur Terminsicherung, sowie erhöhtem Aufwand bei den Firmen. KG 500 38.324 EUR (brutto) In der KG 500 entstanden durch Maßnahmen zur Sicherstellung der zweiten Teilinbetriebnahme und den berechtigten Nachtragsforderungen zu Baupreissteigerungen und Bauzeitverlängerung Mehrkosten. KG 600 3.495 EUR (brutto) In der KG 600 führte die zweite Teilinbetriebnahme zu zusätzlichen Kosten wie z.B. Umzugskosten. KG 700 114.227 EUR (brutto) Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Behebung der Wasserschäden erforderten zusätzliche Leistungen der Planung und Bauüberwachung. Darüber hinaus entstanden in der KG 700 zusätzliche Kosten durch die verlängerte Bauzeit und die erforderliche Teilinbetriebnahme. Auch hierfür waren zusätzliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zur Anpassung und Optimierung der Abläufe notwendig. Durch die erforderliche gutachterliche Begleitung, insbesondere im Bereich der Wasserschäden sowie der Sichtbetonqualitäten und Prüfung der Nachträge aller Firmen zur Bauzeitverlängerung entstanden weitere zusätzliche Kosten. Finanzierung Kosten (EUR brutto) Beschlusssumme gemäß Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2019 58.700.000 Gesamtkosten inkl. 1. Änderungsbeschluss 2023 64.200.000 aktuelle Kostenprognose 2024 66.900.000 noch benötigte Mittel 2.700.000 Terminstatus Terminplan 11/2024 Baubeginn/ Abbruch 1. Quartal 2020 Erste Teilinbetriebnahme Bauteil D (Schulstart 2023/2024) 3. Quartal 2023 Zweite Teilinbetriebnahme Schule inklusive Verwaltung (Schulstart 2024/2025) 3. Quartal 2024 Gesamtfertigstellung inklusive Sporthalle 1. Quartal 2025 Mittelbereitstellung Kosten (EUR brutto) Gesamt 2.700.000 Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 2.700.000 EUR (brutto) werden zu 100% in 2025 benötigt. Seite 6 Die Deckung erfolgt so weit wie möglich durch eine angestrebte Erstattung des Betrages durch die Verursacher des Schadens. Anlagen: Anlage 01
Anlage 01 als Text anzeigen
Anlage 01 zur Vorlage 40/ 7/2019 Wim Wenders Gymnasium, Schmiedestrasse, Neubau 4-zügiges Gymnasium mit Dreifachsporthalle Finanzierung Anlage 01 zur Vorlage SCHUA/005/2025 *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben Wim Wenders Gymnasium, Schmiedestrasse 25 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2 = Veränderungsverzeichnis 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt / vereinnahmt 6 = Mehreinzahlungen 7 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Gesamt Auftragssachkonto/ Produktsachkonto Mittelbereitstellung Wim Wenders Gymnasium, Schmiedestrasse 25 in EUR Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Finanzierung Amt 40 / Schulgebäude 21 217 01, 7.90047803.A0, 78510000 SOM Gymnasium, 21 217 01, 7.90047803.A0, 78510000 SOM Gymnasium, Hochbaumaßnahme 3 2.025.000 2.025.000 0 Finanzierung Amt 40 /Sporthalle 21 217 01, 7.90047803.A1, 78510000 SOM Gymnasium Sport 0 Finanzierung Amt 19 / Klimaschutz 1.10.61.611.01.002 74412000 Vorsteuer BgA 7** 472.1387** 194.6747** 354.9157** 125.137 61.430 1.208.294 Inventar Gymnasium 21 217 01, 52813700, Schulorganisatorische Maßnahmen 5 19.3965 4.9805 28.6485 87.397 140.421 Inventar gesamt 332.243 36.686 700.151 1.115.610 2.184.690 Refinanzierung aus der Erstattung der Umsatzsteuer 1.10.61.611.01.002 6521100 Einzahlung aus Vorsteuerüberhang 7** -377.710 7** -250.167 7** -322.867 7** -171.092 7** -74.172 7** -12.286 -1.208.294 Summe Einzahlungen -377.710 -250.167 -322.867 -171.092 -74.172 -12.286 -1.208.294 Eigenleistung in Endsumme enthalten 90.415 7*: Meldung zum Haushalt 2024/2025 ff. über Ratsliste Rundung 22.095 7**: Es handelt sich um Steuermittel im BgA Sport 66.900.000 Mittelbereitstellung in EUR Mittelbereitstellung in EUR bis Jahr 2021 MittelbereitstellungMittelbereitstellung Mittelbereitstellung in EURin EUR in EUR Mittelbereitstellung in EUR

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/005/2025