Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Bonner Straße 22a
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 13.497,00 Euro zu gewähren.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Bei dem vorgenannten Träger AWO Familienglobus gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger betreibt die viergruppige Kindertageseinrichtung Bonner Straße 22a.
Bei einer routinemäßigen Prüfung der Spielplatzgeräte durch den TÜV Rheinland wurde festgestellt, dass der im Außengelände bestehende Kletterturm gefährliche Mängel aufweist. Es bestand eine akute Gefährdung für Personen. Das Spielgerät wurde daher zunächst gesperrt und schließlich vom Träger abgerissen. Der Träger beantragt die Übernahme der Kosten für einen neuen Kletterturm. Hierfür wurden entsprechende Angebote vorgelegt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Jugendhilfeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/067/2024