Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/068/2024

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Oldenburger Straße 6

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger SKFM Düsseldorf e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 186.451,00 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger SKFM Düsseldorf e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Der Träger SKFM Düsseldorf e.V. betreibt die sechsgruppige Kindertageseinrichtung Oldenburger Straße 6. Bei einer Brandschau durch die Feuerwehr Düsseldorf wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, welche zwingend behoben werden müssen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/068/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Oldenburger Straße 6 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger SKFM Düsseldorf e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 186.451,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Brandschutzmaßnahme Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger SKFM Düsseldorf e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger SKFM Düsseldorf e.V. betreibt die sechsgruppige Kindertageseinrichtung Oldenburger Straße 6. Bei einer Brandschau durch die Feuerwehr Düsseldorf wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, welche zwingend behoben werden müssen. Die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm in Anspruch zu nehmen, wird derzeit geprüft. Bei einer Bewilligung reduziert sich der kommunale Zuschuss entsprechend. Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Seite 2 Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 15% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 24 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 97 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(35), T3(45), T3(45), Df, Df zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Unterrath zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 219.354,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 219.354,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 15% -32.903,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 186.451,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/068/2024