Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/071/2024

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Ulenbergstraße 102

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 71.867,00 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Die Elterninitiative Montessori Kinderhaus Bilk e.V. betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung an der Ulenbergstraße 102.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
JHA/071/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Ulenbergstraße 102 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 71.867,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Umbaumaßnahme  Ausstattungsmaßnahme Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Die Elterninitiative Montessori Kinderhaus Bilk e.V. betreibt die zweigruppige Kindertageseinrichtung an der Ulenbergstraße 102. Seit der Aufnahme des Kita-Betriebs Anfang der 1990er Jahre wurde die Möblierung nicht erneuert. Viele Teile des Mobiliars weisen eine erhebliche Abnutzung auf, welche teilweise Unfallrisiken mit sich ziehen können. Es ist daher ein dringender Austausch des Mobiliars notwendig, um einen sicheren Kita-Betrieb auch in Zukunft sicherstellen zu können. Die vorhandenen Elektrogeräte in den Gruppenküchen weisen erhebliche Mängel auf und sind nicht mehr funktionsfähig. Diese sowie auch die Waschmaschine müssen unbedingt ersetzt werden. Seite 2 Die ebenfalls veralteten Sanitäranlagen für Mitarbeiter bedürfen dringendem Sanierungsbedarf. Bislang ist für das Personal von 15 Personen nur eine WC-Anlage vorhanden. Ein angemessenes Arbeiten ist daher nur unter erschwerten Umständen möglich. Die Belegschaft ist mittlerweile divers besetzt, sodass zudem geschlechtergetrennte Toiletten erforderlich sind. Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln in Bezug auf die Baukosten bestätigt. Die Kosten für die Ersatzausstattung wurde durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend geprüft. Der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln wird hierzu ebenfalls bestätigt. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 11 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 28 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1, Df zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Bilk zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 79.852,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 79.852,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -7.985,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 71.867,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/071/2024