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JHA/071/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Ulenbergstraße 102
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V.
einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer
Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 71.867,00 Euro zu gewähren.
Maßnahme(n):
Umbaumaßnahme
Ausstattungsmaßnahme
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Montessori-Kinderhaus Bilk e.V. handelt es sich um
einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch,
8. Buch).
Die Elterninitiative Montessori Kinderhaus Bilk e.V. betreibt die zweigruppige
Kindertageseinrichtung an der Ulenbergstraße 102.
Seit der Aufnahme des Kita-Betriebs Anfang der 1990er Jahre wurde die Möblierung
nicht erneuert. Viele Teile des Mobiliars weisen eine erhebliche Abnutzung auf,
welche teilweise Unfallrisiken mit sich ziehen können. Es ist daher ein dringender
Austausch des Mobiliars notwendig, um einen sicheren Kita-Betrieb auch in Zukunft
sicherstellen zu können. Die vorhandenen Elektrogeräte in den Gruppenküchen
weisen erhebliche Mängel auf und sind nicht mehr funktionsfähig. Diese sowie auch
die Waschmaschine müssen unbedingt ersetzt werden.
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Die ebenfalls veralteten Sanitäranlagen für Mitarbeiter bedürfen dringendem
Sanierungsbedarf. Bislang ist für das Personal von 15 Personen nur eine WC-Anlage
vorhanden. Ein angemessenes Arbeiten ist daher nur unter erschwerten Umständen
möglich. Die Belegschaft ist mittlerweile divers besetzt, sodass zudem
geschlechtergetrennte Toiletten erforderlich sind.
Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des
Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit
den Fördermitteln in Bezug auf die Baukosten bestätigt.
Die Kosten für die Ersatzausstattung wurde durch den Fachbereich Betriebskosten
des Amtes für Soziales und Jugend geprüft. Der wirtschaftliche und sparsame
Umgang mit den Fördermitteln wird hierzu ebenfalls bestätigt.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025)
stehen in der Einrichtung 11 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 28 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1, Df
zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen
und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach
Betreuungsplätzen im Stadtteil Bilk zu decken. Aus diesem Grund wird die
Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 79.852,00 Euro
abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 79.852,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
-7.985,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 71.867,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.