Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/071/2025

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Zietenstraße 52a

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 27. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in der Tageseinrichtung an der Zietenstraße 52a in Höhe von insgesamt 395.656,77 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf hat bis zum 31.07.2025 am Standort Zietenstraße 52a drei Großtagespflegestellen betrieben, die nunmehr in eine zweigruppige Kindertageseinrichtung umgewandelt wurden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+4 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
JHA/071/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Zietenstraße 52a Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 19.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in der Tageseinrichtung an der Zietenstraße 52a in Höhe von insgesamt 395.656,77 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Umbau- und Ausstattung Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf hat bis zum 31.07.2025 am Standort Zietenstraße 52a drei Großtagespflegestellen betrieben, die nunmehr in eine zweigruppige Kindertageseinrichtung umgewandelt wurden. Die baulichen Anforderungen an eine Tageseinrichtung für Kinder sind im Wesentlichen höher als bei einer Großtagespflegestelle, so dass durch die Nutzungsänderung entsprechende Umbauten erforderlich sind. Eine Betriebserlaubnis seitens des Landschaftsverbandes Rheinland - Landesjugendamt - wurde für zwei Gruppen der Gruppenform II bereits im April dieses Jahres in Aussicht gestellt. Seite 2 Die Gesamtmaßnahmekosten wurden vollumfänglich bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Technisches Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend geprüft. Der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln wurde dabei bestätigt. Landesmittel können für diese Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden, da die zuvor betriebenen Großtagespflegestellen seinerzeit bereits mit Landesmitteln finanziert wurden. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Gruppenstruktur 2 x T2 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung bietet stadtteilübergreifend Plätze an und wird benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen in Düsseldorf zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 439.618,63 Euro abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U6-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 439.618,63 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -43.961,86 Euro bereits bewilligt 0,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 395.656,77 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/071/2025