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JHA/072/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Lindenstraße 176/178
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Flingern mobil e.V. einen freiwillig
städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe
von insgesamt 21.284,00 Euro zu gewähren.
Maßnahme(n):
Umbaumaßnahme
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Flingern mobil e.V. handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Flingern mobil e.V. betreibt die insgesamt 7-gruppige Kindertagesein-
richtung an der Lindenstraße 176/178.
In dem zweigruppigen Hinterhaus der Kindertageseinrichtung Lindenstraße 176/178
fordert das Amt für Verbraucherschutz aufgrund hygieneschutzrechtlicher Vorgaben
(mögliche Geruchsbelästigungen im Flur) den Einbau eines Vorraums in der
Personaltoilette. Die Türe zur WC-Anlage öffnet zum Flur hin, über den auch das
Essen für die Kinder transportiert wird.
Die Toilette, die sich unmittelbar hinter der Türe befindet, ist zur Erstellung eines
Vorraumes daher zu verlegen.
Des Weiteren ist der Austausch der Rettungswegzeichen gegen beleuchtete
Rettungswegschilder erforderlich, um die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen.
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Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des
Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit
den Fördermitteln bestätigt.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025)
stehen in der Einrichtung 45 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 79 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45),
T1(45), T1(45), T3(45), Df, T2(35), T2(45) zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen
und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach
Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Nord zu decken. Aus diesem Grund wird die
Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 23.649,00 Euro
abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 23.649,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
-2.365,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 21.284,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.