Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/072/2024

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Lindenstraße 176/178

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Flingern mobil e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 21.284,00 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Flingern mobil e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Der Träger Flingern mobil e.V. betreibt die insgesamt 7-gruppige Kindertagesein- richtung an der Lindenstraße 176/178.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/072/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Lindenstraße 176/178 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Flingern mobil e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 21.284,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Umbaumaßnahme Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Flingern mobil e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Flingern mobil e.V. betreibt die insgesamt 7-gruppige Kindertagesein- richtung an der Lindenstraße 176/178. In dem zweigruppigen Hinterhaus der Kindertageseinrichtung Lindenstraße 176/178 fordert das Amt für Verbraucherschutz aufgrund hygieneschutzrechtlicher Vorgaben (mögliche Geruchsbelästigungen im Flur) den Einbau eines Vorraums in der Personaltoilette. Die Türe zur WC-Anlage öffnet zum Flur hin, über den auch das Essen für die Kinder transportiert wird. Die Toilette, die sich unmittelbar hinter der Türe befindet, ist zur Erstellung eines Vorraumes daher zu verlegen. Des Weiteren ist der Austausch der Rettungswegzeichen gegen beleuchtete Rettungswegschilder erforderlich, um die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen. Seite 2 Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 45 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 79 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T1(45), T1(45), T3(45), Df, T2(35), T2(45) zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Nord zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 23.649,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 23.649,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10% -2.365,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 21.284,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/072/2024