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JHA/072/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Mauerstraße 41
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 19.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf
einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in der
Tageseinrichtung an der Mauerstraße 41 in Höhe von insgesamt 273.545,08 Euro zu
gewähren.
Maßnahme(n):
Umbau- und Ausstattung
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf handelt es sich um
einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch,
8. Buch).
Der Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf hat bis zum 31.07.2025 am Standort
Mauerstraße 41 zwei Großtagespflegestellen betrieben, die nunmehr in eine
eingruppige Kindertageseinrichtung umgewandelt wurde.
Die baulichen Anforderungen an eine Tageseinrichtung für Kinder sind im
Wesentlichen höher als bei einer Großtagespflegestelle, so dass durch die
Nutzungsänderung entsprechende Umbauten erforderlich sind.
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Eine Betriebserlaubnis seitens des Landschaftsverbandes Rheinland -
Landesjugendamt - wurde für eine Gruppe der Gruppenform II bereits im Dezember
2024 in Aussicht gestellt.
Die Gesamtmaßnahmekosten wurden vollumfänglich bei der baufachlichen Prüfung
durch den Fachbereich Technisches Gebäudemanagement des Amtes für Soziales
und Jugend geprüft. Der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den
Fördermitteln wurde dabei bestätigt.
Landesmittel können für diese Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden, da
die zuvor betriebenen Großtagespflegestellen seinerzeit bereits mit Landesmitteln
finanziert wurden.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026)
stehen in der Einrichtung 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren in der
Gruppenstruktur 1 x T2 zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung bietet stadtteilübergreifend Plätze an und wird benötigt,
um den Bedarf nach Betreuungsplätzen in Düsseldorf zu decken. Aus diesem Grund
wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 303.938,98 Euro
abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U6-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 303.938,98 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
-30.393,90 Euro
bereits bewilligt 0,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 273.545,08 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.