Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/399/2025

Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 25. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2.

unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung zu bestellen.

Laut Satzung gehören dem Kuratorium außerdem folgende Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Miriam Koch Kulturdezernentin Die städtischen Mitglieder im Kuratorium können sich in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten ständig vertreten lassen. Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Dem Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg -Stiftung gehören höchstens 10 Mitglieder an. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung sind die/der Oberbürgermeister*in, die/ der Kulturdezernent*in sowie zwei vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Vertreter*innen Mitglieder des Kuratoriums.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/399/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg -Stiftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung zu bestellen. Laut Satzung gehören dem Kuratorium außerdem folgende Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Miriam Koch Kulturdezernentin Die städtischen Mitglieder im Kuratorium können sich in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten ständig vertreten lassen. Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus. Seite 2 Endet die Amtszeit des Kuratoriums aufgrund satzungsbedingter Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Bestellung auch für die dann anstehende Konstituierung des Kuratoriums. Sachdarstellung: Dem Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg -Stiftung gehören höchstens 10 Mitglieder an. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung sind die/der Oberbürgermeister*in, die/ der Kulturdezernent*in sowie zwei vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Vertreter*innen Mitglieder des Kuratoriums. Bisher gehören folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf dem Kuratorium an: als Mitglieder laut Satzung 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Kulturdezernentin Miriam Koch als durch den Rat bestellte Mitglieder 3. Ratsfrau Annette Klinke 4. Bürgermitglied Frau Dr. Susanne Schwabach-Albrecht

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/399/2025