Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2.
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg-Stiftung zu bestellen.
Laut Satzung gehören dem Kuratorium außerdem folgende Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Miriam Koch Kulturdezernentin Die städtischen Mitglieder im Kuratorium können sich in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten ständig vertreten lassen. Die Bestellung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Dem Kuratorium der Goethe-Museum, Anton und Katharina Kippenberg -Stiftung gehören höchstens 10 Mitglieder an. Gemäß § 6 der Stiftungssatzung sind die/der Oberbürgermeister*in, die/ der Kulturdezernent*in sowie zwei vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Vertreter*innen Mitglieder des Kuratoriums.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/399/2025