Kuratorium der Stiftung Schloss und Park Benrath - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. 2. 3.
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Schloss und Park Benrath zu entsenden.
Zusätzlich gehören dem Kuratorium gemäß Satzung folgende geborene Mitglieder an: 1. Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister 2. Burkhard Hintzsche Stadtdirektor 3. Dorothée Schneider Stadtkämmerin 4. Miriam Koch Kulturdezernentin 5. Jochen Kral Umweltdezernent (laut Satzung „Gartendezernent") Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Dem Kuratorium gehören mindestens 20 und höchst ens 26 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 6 der Stiftungssatzung wird die Landeshauptstadt Düsseldorf durch den/die Oberbürgermeister*in, die/ den Stadtdirektor*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin /den Kulturdezernenten, die Gartendezerne ntin/ den Gartendezernenten sowie drei vom Rat entsandte Vertreter*innen vertreten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/398/2025