Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/397/2025

Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 25. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Stadtkämmerin Dorothée Schneider 3. Kulturdezernentin Miriam Koch 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast zu entsenden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Dem Kuratorium gehören mindestens 11 und höchstens 18 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 7 der Stiftungssatzung entsendet die Landeshauptstadt Düsseldorf die/den Oberbürgermeister*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin/ den Kulturdezernenten sowie fünf bis sieben weitere Mitglieder.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
RAT/397/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Stadtkämmerin Dorothée Schneider 3. Kulturdezernentin Miriam Koch 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast zu entsenden. Seite 2 Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus. Endet die Amtszeit des Kuratoriums aufgrund satzungsbedingter Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Bestellung auch für die dann anstehende Konstituierung des Kuratoriums. Sachdarstellung: Dem Kuratorium gehören mindestens 11 und höchstens 18 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 7 der Stiftungssatzung entsendet die Landeshauptstadt Düsseldorf die/den Oberbürgermeister*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin/ den Kulturdezernenten sowie fünf bis sieben weitere Mitglieder. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird bisher wie folgt im Kuratorium vertreten: 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Stadtkämmerin Dorothée Schneider 3. Kulturdezernentin Miriam Koch 4. Ratsfrau und Bürgermeisterin Clara Gerlach 5. Ratsherr Dr. Alexander Fils 6. Ratsfrau Claudia Gelbke-Mößmer 7. Ratsherr Ulf Montanus 8. Ratsherr Marcus Münter 9. Ratsfrau Marina Spillner 10. Bürgermitglied Herr Philipp Tacer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/397/2025