Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 2. Stadtkämmerin Dorothée Schneider 3. Kulturdezernentin Miriam Koch 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Museum Kunstpalast zu entsenden.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Dem Kuratorium gehören mindestens 11 und höchstens 18 Mitglieder an. Auf Grundlage von § 7 der Stiftungssatzung entsendet die Landeshauptstadt Düsseldorf die/den Oberbürgermeister*in, die Kämmerin/ den Kämmerer, die Kulturdezernentin/ den Kulturdezernenten sowie fünf bis sieben weitere Mitglieder.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/397/2025