Beschlussvorlage Aktenzeichen BV7/185/2025

Sportanlagen Sulzbachstraße 31 und An der Leimkuhle 10 - Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An der Leimkuhle 10 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge auf den Sportanlagen Sulzbachstraße 31 (TV Grafenberg) und An der Leimkuhle 10 (Sportfreunde Gerresheim) mit Gesamtkosten in Höhe von 420.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Kunststoffrasenbeläge auf beiden Plätzen wurden letztmalig 2019 erneuert. In der Folge kam es frühzeitig immer wieder zu Nahtschäden, die im Rahmen der Gewährleistung von dem ausführenden niederländischen Unternehmen punktuell beseitigt wurden. Nach langer Verhandlung mit dem Unternehmen, erfolgte in 2023 eine intensive und gründliche Überarbeitung aller Nahtverbindungen. Der Gewährleistungsanspruch endete im August 2024. Inzwischen kommt es erneut verstärkt zu einer Ablösung der Nahtverklebungen. Grund hierfür ist offensichtlich nicht die mangelnde Verklebung, sondern das Ablösen der Rückenbeschichtung vom Trägergewebe. Zurzeit gelingt es noch durch zeitnahe Reparaturmaßnahmen die Bespielbarkeit aufrechten zu erhalten, was aber keine dauerhafte Lösung darstellt. Beide Sportanlagen sind 1-Platz-Anlagen mit einer sehr intensiven Nutzung. Ersatzflächen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen auf beiden Anlagen den Kunstrasenbelag komplett auszutauschen. Der vorhandene Belag wir hierzu aufgenommen und einem hochwertigen, stofflichen Recycling zugeführt. Die darunterliegende Elastische Tragschicht wird überarbeitet und eventuelle vorhandene Schäden werden beseitigt. Anschließend erfolgt der Einbau eines sandverfüllten Kunstrasenbelags nach DIN EN 15330-1 sowie DIN 18035-7 mit Kombinationsfaser und 35mm Polhöhe.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV7/185/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 3.4

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV7/185/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Sportanlagen Sulzbachstraße 31 und An der Leimkuhle 10 - Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge - Fachbereich : 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 27.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge auf den Sportanlagen Sulzbachstraße 31 (TV Grafenberg) und An der Leimkuhle 10 (Sportfreunde Gerresheim) mit Gesamtkosten in Höhe von 420.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung. Sachdarstellung: Die Kunststoffrasenbeläge auf beiden Plätzen wurden letztmalig 2019 erneuert. In der Folge kam es frühzeitig immer wieder zu Nahtschäden, die im Rahmen der Gewährleistung von dem ausführenden niederländischen Unternehmen punktuell beseitigt wurden. Nach langer Verhandlung mit dem Unternehmen, erfolgte in 2023 eine intensive und gründliche Überarbeitung aller Nahtverbindungen. Der Gewährleistungsanspruch endete im August 2024. Inzwischen kommt es erneut verstärkt zu einer Ablösung der Nahtverklebungen. Grund hierfür ist offensichtlich nicht die mangelnde Verklebung, sondern das Ablösen der Rückenbeschichtung vom Trägergewebe. Zurzeit gelingt es noch durch zeitnahe Reparaturmaßnahmen die Bespielbarkeit aufrechten zu erhalten, was aber keine dauerhafte Lösung darstellt. Beide Sportanlagen sind 1-Platz-Anlagen mit einer sehr intensiven Nutzung. Ersatzflächen stehen vor Ort nicht zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen auf beiden Anlagen den Kunstrasenbelag komplett auszutauschen. Der vorhandene Belag wir hierzu aufgenommen und einem hochwertigen, stofflichen Recycling zugeführt. Die darunterliegende Elastische Tragschicht wird überarbeitet und eventuelle vorhandene Schäden werden beseitigt. Anschließend erfolgt der Einbau eines sandverfüllten Kunstrasenbelags nach DIN EN Seite 2 15330-1 sowie DIN 18035-7 mit Kombinationsfaser und 35mm Polhöhe. Die Baukosten betragen laut aktueller Kostenschätzung für jede Sportanlage 210.000 EUR. Die geschätzten Gesamtkosten betragen somit 420.000 EUR. Die Maßnahme ist in der Jahresplanung 2026 für die Sanierung von Kunstrasen - plätzen enthalten, die der Sportausschuss in seiner Sitzung vom 26.11.2025 beschlossen hat. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung im Kunstrasensanierungsprogramm bei Produkt 42 424 01 und Sachkonto 52420000 zur Verfügung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/185/2025