Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinsbergstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug2Dokumente6. Juni 2025veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 4 beschließt den Straßenausbau auf der Heinsbergstraße in Düsseldorf Niederkassel gemäß der vorliegenden Planung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Heinsbergstraße liegt zwischen der Straße Alt-Niederkassel und der Niederkasseler Straße. Sie ist ca. 70 m lang und ca. 8 m breit. Die Heinsbergstraße ist als Anliegerstraße ausgewiesen und weist eine geringe verkehrliche Bedeutung auf. Der bauliche Zustand ist als mangelhaft zu bewerten. Es sind in großen Teilen keine baulichen Gehwege vorhanden. Lediglich vor den Hausnummern 1 bis 3 gibt es einen schmalen Gehweg in einer Breite von ca. 1,30 m.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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BV4/047/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Straßenausbau Heinsbergstraße
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 25.06.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt den Straßenausbau auf der Heinsbergstraße in
Düsseldorf Niederkassel gemäß der vorliegenden Planung.
Sachdarstellung:
Die Heinsbergstraße liegt zwischen der Straße Alt-Niederkassel und der
Niederkasseler Straße. Sie ist ca. 70 m lang und ca. 8 m breit. Die Heinsbergstraße
ist als Anliegerstraße ausgewiesen und weist eine geringe verkehrliche Bedeutung
auf. Der bauliche Zustand ist als mangelhaft zu bewerten. Es sind in großen Teilen
keine baulichen Gehwege vorhanden. Lediglich vor den Hausnummern 1 bis 3 gibt es
einen schmalen Gehweg in einer Breite von ca. 1,30 m.
Die Asphaltdeckschicht weist in Teilen erhebliche Beschädigungen auf, die
Seitenbereiche sind nicht befestigt und lediglich mit Schotter ausgelegt. Eine bloße
Sanierung ist aufgrund des Zustands der Straße nicht zielführend. Darüber hinaus ist
die gesamte Höhensituation inklusive neuem Entwässerungskonzept anzupassen.
Der ruhende Verkehr findet ungeordnet statt. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen sowie eine dauerhafte
Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsfläche sicherzustellen.
Zukünftig soll die Heinsbergstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen
werden, sodass der Verkehr im Mischprinzip abgewickelt wird. Um das Parken
weiterhin zu ermöglichen, werden fünf Parkstände in Längsrichtung in Fahrtrichtung
Niederkasseler Straße angeordnet. Eine höhere Anzahl an Parkständen ist aufgrund
der nachzuweisenden Schleppkurven für Entsorgungsfahrzeuge nicht möglich. Die
bestehende öffentliche Beleuchtung bleibt unverändert.
Für die Verkehrsflächen werden Deckenaufbauten und Oberflächenmaterialien gem.
den Standardbauweisen der Stadt Düsseldorf verwendet. Es ist vorgesehen, für die
Oberfläche Betonsteinpflaster in der Farbe Grau zu verwenden. Die Parkstände, die
sich farblich abgrenzen, werden in Anthrazit angelegt. Baumpflanzungen sind
aufgrund der Schutztrasse des Kanals, der vorhandenen Leitungen und der geringen
Flächenverfügbarkeit nicht möglich.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 250.000 Euro brutto. Der Umbau der
Heinsbergstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich unterliegt gemäß § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG) der Beitragspflicht. Die Einnahmen aus dem
Beitragsverfahren betragen voraussichtlich ungefähr 175.000 Euro. Dabei handelt es
sich um den auf die öffentlichen Verkehrsflächen entfallenden Kostenanteil unter
Berücksichtigung des jeweiligen maßgeblichen Anteils der seit 17.10.2021 geltenden
Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung. Diesen Anteil macht die Stadt
Düsseldorf im Rahmen eines Erstattungsverfahrens nach der Verordnung zur
Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land
Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-
Westfalen) bei der NRW Bank geltend. Bei Gewährung werden 100% des
beitragsfähigen Aufwandes hierdurch gedeckt.
Der Baustart der Maßnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Anlagen:
Lageplan S 1885-102
Seite 2
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