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BV4/047/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Optimierung der Wegeführung im Übergang von Theo-Champion-Straße zur
Hansaallee/Belsenplatz
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 18.03.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das
Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Die Bauarbeiten an der Radleitroute 2 sind derzeit noch nicht vollständig
abgeschlossen. Der betroffene Bereich liegt im Teilabschnitt 1.3 „ Dr.-Hans-Mosler-
Weg bis Schorlemer Straße " .
Aktuell stehen im Bereich der Theo-Champion-Straße noch folgende Arbeiten aus:
- der Rückbau des bestehenden Radweges im Seitenraum, um, wie geplant,
eine Doppelführung zu vermeiden,
- die teilweise noch fehlende Demarkierung des bestehenden Schutzstreifens
auf der Fahrbahn,
- die Herstellung einer Rotmarkierung des Radfahrstreifens entlang der
Ladezonen sowie
- die Anbringung von Fahrradpiktogrammen innerhalb des Radfahrstreifens.
Diese Arbeiten konnten aufgrund der bislang ungünstigen Witterungsbedingungen
nicht umgesetzt werden, sollen jedoch zeitnah nachgeholt werden.
Zu den im Beschluss genannten Punkten nimmt die Verwaltung zudem wie folgt
Stellung:
Punkt 1: Entfernung des Verkehrszeichens
Das betreffende Verkehrszeichen wurde bisher nicht entfernt, da die Bauarbeiten
noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung wird die Entfernung des Verkehrs-
zeichens veranlassen, sobald der Radfahrstreifen an der Hansaallee einschließlich der
Führung des Radverkehrs über den Belsenplatz fertiggestellt ist.
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Punkt 2: Anbringung einer Bodenmarkierung
Die Verwaltung stuft den Radverkehr innerhalb und außerhalb der Fußgängerzone
hinsichtlich seiner Netzbedeutung als untergeordnet ein, da es sich um
Erschließungsverkehr, statt Durchfahrtsverkehr handelt. Aus diesem Grund ist der
Radverkehr innerhalb der Fußgängerzone lediglich freigegeben und verfügt dort über
keine eigene Bodenmarkierung.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, auch unmittelbar vor der Fußgänger-
zone auf eine Bodenmarkierung zu verzichten. Dies gilt insbesondere, da im Zuge
der Radleitroute der ehemalige Radweg im Seitenraum zurückgebaut wird mit dem
Ziel den Fuß- und Radverkehr voneinander zu trennen.
Stattdessen wird empfohlen, an der gegebenenfalls geplanten Bordsteinabsenkung
eine Lösung mit entsprechender Beschilderung vorzusehen.
Punkt 3: Absenkung des Bordsteins
Die Verwaltung prüft derzeit die Einrichtung einer Bordsteinabsenkung im Bereich
der Ladezone.
Aufgrund der angrenzenden Feuerwehrzone sowie der Wartezone für Linienbusse
konnte nach Abstimmung mit der Rheinbahn AG innerhalb dieser Bucht keine
Absenkung vorgesehen werden.
Aktuell wird geprüft, ob eine Bordsteinabsenkung unmittelbar hinter der Bucht
eingerichtet werden kann. Eine Absenkung vor der Bucht wird nicht als zielführend
angesehen.
Punkt 4: Anbringung zusätzlicher Fahrradsymbole
Gemäß der Ausführungsplanung der Radleitroute wird der Radfahrstreifen ab dem
Restaurant rot markiert und mit zusätzlichen Fahrradpiktogrammen versehen.
Aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse konnten diese Arbeiten bislang
nicht ausgeführt werden, sie werden jedoch kurzfristig umgesetzt.