Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/024/2026

Umsetzung von 50 Stadtoasen bis 2030

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die Umsetzung von 50 Stadtoasen in dem Zeitraum von 2026 bis 2030 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen vorzunehmen und die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Im Januar 2025 wurde von Seiten des Gartenamtes bereits ein erstes Konzept zur Umsetzung von „urbanen Miniwäldern“ in Düsseldorf im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Verbraucherschutz (AÖE/053/2024) und in den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Der hier im Mittelpunkt stehende planerische Ansatz der Schaffung von sogenannten „Stadtoasen“ geht inhaltlich einen Schritt weiter, in dem Stadtoasen neben der ökologischen Aufwertung auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Focus rücken.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AÖE/024/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Präsentation · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 4

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 8

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584431.pdf Published Time: 2026-04-21T13:46:00.000Z Number of Pages: 6 Markdown Content: AÖE/024/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Umsetzung von 50 Stadtoasen bis 2030 ## Fachbereich : ## 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt ## Dezernentin / Dezernent: ## Beigeordneter Jochen Kral ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Ausschuss für öffentliche ## Einrichtungen, Stadtökologie, ## Abfallmanagement und ## Bevölkerungsschutz ## 11.05.2026 Vorberatung ## Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung ## Rat 18.06.2026 Entscheidung ## Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die Umsetzung von 50 Stadtoasen in dem Zeitraum von 2026 bis 2030 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen vorzunehmen und die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen der fünften Förderrunde des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ im Projektaufruf „KlimaRäume 2026“ für die Stadtoasen der Umsetzungsphasen II bis V eine Projektskizze einzureichen. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz erhält jährlich eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen. Seite 2 Beschlusslage: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 14.03.2022 (AÖE/007/2022) wie folgt:  Im Rahmen des ökologischen Stadtumbaus zu prüfen, auf welchen versiegelten oder unversiegelten städtischen Flächen in Zukunft urbane Wälder oder Mini-Wälder (sogenannte Miyawaki-Wälder) unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität angepflanzt werden können.  Mit einem zu entwickelnden Plan für urbane Wälder und Oasen der Artenvielfalt bis 2030 sollen weitere Umsetzungsmaßnahmen konzipiert und die sukzessive zur Aufforstung und oder als Oasen der Artenvielfalt bestimmten Flächen, die nicht bebaut werden dürfen, vorausschauend gesichert werden. ## Sachdarstellung: Im Januar 2025 wurde von Seiten des Gartenamtes bereits ein erstes Konzept zur Umsetzung von „urbanen Miniwäldern“ in Düsseldorf im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Verbraucherschutz (AÖE/053/2024) und in den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Der hier im Mittelpunkt stehende planerische Ansatz der Schaffung von sogenannten „Stadtoasen“ geht inhaltlich einen Schritt weiter, in dem Stadtoasen neben der ökologischen Aufwertung auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Focus rücken. Es sollen in allen Stadtteilen geeignete öffentliche Flächen und Achsen identifiziert werden, um diese zu entsiegeln, zu begrünen und in Räume mit hoher ökologischer und sozialer Bedeutung umzuwandeln. Mit der Planung und dem Bau von „Stadtoasen“ werden folgende Ziele verfolgt:  Stadtoasen sind Bausteine im Rahmen der Klimaanpassung und bewirken durch die gesteigerte Biomasse-Produktion eine erhöhte Verdunstungskühle, Luftfilterung und Kohlenstoff-Bindung. Mit dem Verbleib des organischen Materials wird die Humusbildung angeregt und eine verbesserte Wasserinfiltration und Wasserspeicherung ermöglicht.  Stadtoasen sind Orte zur Verbesserung der Biodiversität und erhöhen durch Ausweitung der Struktur- und Artenvielfalt die innerstädtische Biodiversität und schaffen Habitate und Schutzbereiche für die einheimische Tierwelt.  Stadtoasen bieten Möglichkeiten der sozialen Teilhabe und der Partizipation und schaffen offen gestaltete Orte für ehrenamtliche Aktionen, stärken das soziale Miteinander, fördern im städtischen Umfeld die Umweltbildung und die Naturerfahrung und ermöglichen lokale Bildungs- und Lernorte.  Stadtoasen schaffen neue Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum und werden somit in dicht besiedelten Stadträumen zu neuen lebenswerten Aufenthalts- und Begegnungsräumen. Seite 3 Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Stadtoasen möglichst in allen Stadtteilen umgesetzt werden. Besonderer Fokus wird dabei auf hochverdichtete Lasträume sowie auf eine gute und angemessene Beteiligung gelegt. Bezogen auf den jeweiligen Standort und den damit verbundenen Gestaltungs- und Nutzungsschwerpunkten können Stadtoasen folgenden Typen zugeordnet werden:  Stadtoasen an Straßen und Plätzen mit einem besonders hohen Entsiegelungs- und Begrünungspotenzial  Stadtoasen im Stadtgrün mit einem besonders hohen Potenzial für Biodiversitätsmaßnahmen  Stadtoasen an Schulen und Kitas mit einem besonders hohen Potenzial für Naturerlebnis und Umweltpädagogik  Stadtoasen am Wasser mit einem besonders hohen Potenzial für das Sichtbarmachen u.a. der Düssel  Stadtoasen in neuen Stadtquartieren mit einem besonders hohen Potenzial für neue Bauvorhaben Zur Erreichung des Ziels wurden ämterübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet. Aus diesem stadtinternen Beteiligungsprozess sind bis Ende 2025 insgesamt 100 Flächenvorschläge hervorgegangen, die sukzessive von der Verwaltung auf ihre Eignung geprüft und ausgewertet werden. Die Angabe von weiteren Flächenvorschlägen ist möglich. Die Umsetzungsphase I des Ziels „50 Stadtoasen in fünf Jahren“ startet mit ersten elf Stadtoasen. Diese basieren vorrangig auf den Flächenvorschlägen der Vorlage AÖE/053/2024 „Urbane Miniwälder“. Zusätzlich aufgenommen wurden der „Rochusmarkt“ und die Maria Montessori Gesamtschule an der Rosmarinstraße. Da gegenüber dem Planungsansatz, der der Vorlage ÄOE/053/2024 zugrunde lag, nun neben Pflanzmaßnahmen auch Elemente der Steigerung der Aufenthaltsqualität umgesetzt werden sollen, wurde der Kostenansatz entsprechend angepasst. Seite 4 Neben der Schaffung von Aufenthaltsqualität, Maßnahmen aus dem Bereich der Klimaanpassung und der Einbindung interessierter Bürgerinnen und Bürger, sind diese Stadtoasen insbesondere auch als Pilotprojekte gedacht, um Erfahrungen in der Umsetzung von neuen Grünflächen-Typen im öffentlichen Raum hinsichtlich Anlage und Pflege zu generieren. Parallel zur Planung und Umsetzung der ersten Stadtoasen der Umsetzungsphase I werden weitere potentielle Standorte für Stadtoasen geprüft. Die Liste ist als fortschreibungsfähiges Dokument zu verstehen, das durch weitere Flächenvorschläge seitens Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und weiteren Akteuren ergänzt werden kann. Die Stadtoasen der Umsetzungsphase II werden insbesondere einen Schwerpunkt auf hochverdichtete Lasträume legen und den bisher unterrepräsentierten Stadtbezirk 3 berücksichtigen. Kosten, Finanzierung und Ressourcenplanung: Um das Ziel „50 Stadtoasen bis 2030“ zu erreichen, sind finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Für die Planung und Umsetzung der 50 Stadtoasen wird derzeit von einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro brutto ausgegangen. Die Akquise von Fördermitteln ist vorgesehen. Für die kontinuierliche Projektsteuerung und Koordination des Projektes wird im Rahmen des geltenden Stellenplans eine Stelle einer erfahrenen Planerin / eines Planers im Gartenamt eingerichtet. Um den gesetzten Zeitplan zu halten, sind zudem Planungsaufträge an externe Planungsbüros für die Objektplanung aus dem Bereich der klassischen Landschaftsarchitektur zu vergeben. Darüber hinaus ist die Beauftragung eines externen Büros vorzunehmen, welches die Projektsteuerung im Gartenamt unter anderem bei folgenden Aufgaben unterstützt: Seite 5  Entwicklung von charakteristischen Gestaltungselementen zur Wiedererkennung der Stadtoasen  Prüfung und Auswertung von Potentialflächen sowie Entwicklung von Prioritäten  Erarbeitung von „Steckbriefen“ zu allen Flächen nach Auswahl der weiter zu verfolgenden Projekte  Erstellung von Erläuterungsberichten  Mitwirkung bei den Partizipationsverfahren zu allen 50 ausgewählten Flächen  Aufbau eines effektiven Kosten- und Zeitmanagementsystems Ziel ist es, ein stadtweites Konzept zu erarbeiten, das weitere Projekte aus dem Bereich der Klimaanpassung einbindet und vernetzt. Dazu gehören zum Beispiel Umgestaltungen von Schulhöfen und Stadtplätzen sowie der Umbau von Straßenräumen mit dem Ziel der Steigerung der Aufenthaltsqualität. Für die Stadtoasen der Umsetzungsphase I wurden bereits Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beantragt . Der Bewilligungsbescheid liegt seit dem 11.08.2025 vor. Er legt einen Förderzeitraum bis zum 08.08.2027 fest. Von den förderfähigen Kosten werden insgesamt 80 % gefördert, jedoch maximal insgesamt 736.400 Euro. Derzeit wird für die Stadtoasen der Umsetzungsphase I von Gesamtkosten in Höhe von 2.750.000 Euro ausgegangen inklusive Planungs- und Herstellkosten sowie Kosten der Entwicklungspflege. Abzüglich des potenziell abrufbaren Förderanteils in Höhe von maximal 736.400 Euro verbleiben nach derzeitigem Stand für die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Eigenanteil in Höhe von 2.013.600 Euro. Für die Stadtoasen der Umsetzungsphasen II bis V ist vorgesehen, Fördermittel über das seit dem 1. April 2026 neu aufgelegte Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zu generieren. Das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt im Projektaufruf „KlimaRäume 2026“ insgesamt 80 Millionen Euro für die gezielte Schaffung und Aufwertung wohnortnaher Freiräume zur Verfügung. Gefördert werden großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten Umgestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen sowie der integrierten Ausweitung und Neuanlage von blau- grüner Infrastruktur auf Quartiersebene. Die Förderquote beträgt 80%, die Höhe der möglichen Zuwendung beläuft sich von 500.000 Euro bis maximal 8.000.000 Euro. Der Förderantrag ist zweistufig und umfasst zunächst die Einreichung einer Projektskizze bis zum 30.06.2026. Der Projektskizze ist ein Ratsbeschluss beizufügen, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2026 gebilligt wird. Bei einer positiven Projektauswahl folgt der Förderantrag im 4. Quartal 2026. Seite 6

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/024/2026