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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584431.pdf
Published Time: 2026-04-21T13:46:00.000Z
Number of Pages: 6
Markdown Content:
AÖE/024/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Umsetzung von 50 Stadtoasen bis 2030
## Fachbereich :
## 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordneter Jochen Kral
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Ausschuss für öffentliche
## Einrichtungen, Stadtökologie,
## Abfallmanagement und
## Bevölkerungsschutz
## 11.05.2026 Vorberatung
## Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung
## Rat 18.06.2026 Entscheidung
## Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die Umsetzung von 50 Stadtoasen in dem Zeitraum von
2026 bis 2030 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen im
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen
vorzunehmen und die erforderlichen Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, im Rahmen der fünften
Förderrunde des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel“ im Projektaufruf „KlimaRäume 2026“ für die Stadtoasen
der Umsetzungsphasen II bis V eine Projektskizze einzureichen.
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement
und Bevölkerungsschutz erhält jährlich eine Übersicht über die geplanten
Maßnahmen. Seite 2
Beschlusslage:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement
und Bevölkerungsschutz beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am
14.03.2022 (AÖE/007/2022) wie folgt:
Im Rahmen des ökologischen Stadtumbaus zu prüfen, auf welchen
versiegelten oder unversiegelten städtischen Flächen in Zukunft urbane
Wälder oder Mini-Wälder (sogenannte Miyawaki-Wälder) unter besonderer
Berücksichtigung der Biodiversität angepflanzt werden können.
Mit einem zu entwickelnden Plan für urbane Wälder und Oasen der
Artenvielfalt bis 2030 sollen weitere Umsetzungsmaßnahmen konzipiert und
die sukzessive zur Aufforstung und oder als Oasen der Artenvielfalt
bestimmten Flächen, die nicht bebaut werden dürfen, vorausschauend
gesichert werden.
## Sachdarstellung:
Im Januar 2025 wurde von Seiten des Gartenamtes bereits ein erstes Konzept
zur Umsetzung von „urbanen Miniwäldern“ in Düsseldorf im Ausschuss für
öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Verbraucherschutz (AÖE/053/2024) und in den zuständigen
Bezirksvertretungen vorgestellt. Der hier im Mittelpunkt stehende planerische
Ansatz der Schaffung von sogenannten „Stadtoasen“ geht inhaltlich einen
Schritt weiter, in dem Stadtoasen neben der ökologischen Aufwertung auch die
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Focus rücken.
Es sollen in allen Stadtteilen geeignete öffentliche Flächen und Achsen
identifiziert werden, um diese zu entsiegeln, zu begrünen und in Räume mit
hoher ökologischer und sozialer Bedeutung umzuwandeln. Mit der Planung und
dem Bau von „Stadtoasen“ werden folgende Ziele verfolgt:
Stadtoasen sind Bausteine im Rahmen der Klimaanpassung
und bewirken durch die gesteigerte Biomasse-Produktion eine erhöhte
Verdunstungskühle, Luftfilterung und Kohlenstoff-Bindung. Mit dem
Verbleib des organischen Materials wird die Humusbildung angeregt und
eine verbesserte Wasserinfiltration und Wasserspeicherung ermöglicht.
Stadtoasen sind Orte zur Verbesserung der Biodiversität
und erhöhen durch Ausweitung der Struktur- und Artenvielfalt die
innerstädtische Biodiversität und schaffen Habitate und Schutzbereiche für
die einheimische Tierwelt.
Stadtoasen bieten Möglichkeiten der sozialen Teilhabe und der
Partizipation
und schaffen offen gestaltete Orte für ehrenamtliche Aktionen, stärken das
soziale Miteinander, fördern im städtischen Umfeld die Umweltbildung und
die Naturerfahrung und ermöglichen lokale Bildungs- und Lernorte.
Stadtoasen schaffen neue Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen
Raum
und werden somit in dicht besiedelten Stadträumen zu neuen lebenswerten
Aufenthalts- und Begegnungsräumen. Seite 3
Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Stadtoasen möglichst in allen Stadtteilen
umgesetzt werden. Besonderer Fokus wird dabei auf hochverdichtete
Lasträume sowie auf eine gute und angemessene Beteiligung gelegt. Bezogen
auf den jeweiligen Standort und den damit verbundenen Gestaltungs- und
Nutzungsschwerpunkten können Stadtoasen folgenden Typen zugeordnet
werden:
Stadtoasen an Straßen und Plätzen
mit einem besonders hohen Entsiegelungs- und Begrünungspotenzial
Stadtoasen im Stadtgrün
mit einem besonders hohen Potenzial für Biodiversitätsmaßnahmen
Stadtoasen an Schulen und Kitas
mit einem besonders hohen Potenzial für Naturerlebnis und
Umweltpädagogik
Stadtoasen am Wasser
mit einem besonders hohen Potenzial für das Sichtbarmachen u.a. der
Düssel
Stadtoasen in neuen Stadtquartieren
mit einem besonders hohen Potenzial für neue Bauvorhaben
Zur Erreichung des Ziels wurden ämterübergreifende Arbeitsgruppen
eingerichtet. Aus diesem stadtinternen Beteiligungsprozess sind bis Ende 2025
insgesamt 100 Flächenvorschläge hervorgegangen, die sukzessive von der
Verwaltung auf ihre Eignung geprüft und ausgewertet werden. Die Angabe von
weiteren Flächenvorschlägen ist möglich.
Die Umsetzungsphase I des Ziels „50 Stadtoasen in fünf Jahren“ startet mit
ersten elf Stadtoasen. Diese basieren vorrangig auf den Flächenvorschlägen
der Vorlage AÖE/053/2024 „Urbane Miniwälder“. Zusätzlich aufgenommen
wurden der „Rochusmarkt“ und die Maria Montessori Gesamtschule an der
Rosmarinstraße.
Da gegenüber dem Planungsansatz, der der Vorlage ÄOE/053/2024 zugrunde
lag, nun neben Pflanzmaßnahmen auch Elemente der Steigerung der
Aufenthaltsqualität umgesetzt werden sollen, wurde der Kostenansatz
entsprechend angepasst. Seite 4
Neben der Schaffung von Aufenthaltsqualität, Maßnahmen aus dem Bereich der
Klimaanpassung und der Einbindung interessierter Bürgerinnen und Bürger,
sind diese Stadtoasen insbesondere auch als Pilotprojekte gedacht, um
Erfahrungen in der Umsetzung von neuen Grünflächen-Typen im öffentlichen
Raum hinsichtlich Anlage und Pflege zu generieren.
Parallel zur Planung und Umsetzung der ersten Stadtoasen der
Umsetzungsphase I werden weitere potentielle Standorte für Stadtoasen
geprüft. Die Liste ist als fortschreibungsfähiges Dokument zu verstehen, das
durch weitere Flächenvorschläge seitens Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und
weiteren Akteuren ergänzt werden kann.
Die Stadtoasen der Umsetzungsphase II werden insbesondere einen
Schwerpunkt auf hochverdichtete Lasträume legen und den bisher
unterrepräsentierten Stadtbezirk 3 berücksichtigen.
Kosten, Finanzierung und Ressourcenplanung:
Um das Ziel „50 Stadtoasen bis 2030“ zu erreichen, sind finanzielle und
personelle Ressourcen notwendig. Für die Planung und Umsetzung der 50
Stadtoasen wird derzeit von einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro brutto
ausgegangen. Die Akquise von Fördermitteln ist vorgesehen.
Für die kontinuierliche Projektsteuerung und Koordination des Projektes wird
im Rahmen des geltenden Stellenplans eine Stelle einer erfahrenen Planerin /
eines Planers im Gartenamt eingerichtet.
Um den gesetzten Zeitplan zu halten, sind zudem Planungsaufträge an externe
Planungsbüros für die Objektplanung aus dem Bereich der klassischen
Landschaftsarchitektur zu vergeben. Darüber hinaus ist die Beauftragung eines
externen Büros vorzunehmen, welches die Projektsteuerung im Gartenamt
unter anderem bei folgenden Aufgaben unterstützt: Seite 5
Entwicklung von charakteristischen Gestaltungselementen zur
Wiedererkennung der Stadtoasen
Prüfung und Auswertung von Potentialflächen sowie Entwicklung von
Prioritäten
Erarbeitung von „Steckbriefen“ zu allen Flächen nach Auswahl der weiter zu
verfolgenden Projekte
Erstellung von Erläuterungsberichten
Mitwirkung bei den Partizipationsverfahren zu allen 50 ausgewählten
Flächen
Aufbau eines effektiven Kosten- und Zeitmanagementsystems
Ziel ist es, ein stadtweites Konzept zu erarbeiten, das weitere Projekte aus
dem Bereich der Klimaanpassung einbindet und vernetzt. Dazu gehören zum
Beispiel Umgestaltungen von Schulhöfen und Stadtplätzen sowie der Umbau
von Straßenräumen mit dem Ziel der Steigerung der Aufenthaltsqualität.
Für die Stadtoasen der Umsetzungsphase I wurden bereits Fördermittel im
Rahmen der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) beantragt . Der Bewilligungsbescheid liegt seit dem
11.08.2025 vor. Er legt einen Förderzeitraum bis zum 08.08.2027 fest. Von
den förderfähigen Kosten werden insgesamt 80 % gefördert, jedoch maximal
insgesamt 736.400 Euro.
Derzeit wird für die Stadtoasen der Umsetzungsphase I von Gesamtkosten in
Höhe von 2.750.000 Euro ausgegangen inklusive Planungs- und Herstellkosten
sowie Kosten der Entwicklungspflege. Abzüglich des potenziell abrufbaren
Förderanteils in Höhe von maximal 736.400 Euro verbleiben nach derzeitigem
Stand für die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Eigenanteil in Höhe von
2.013.600 Euro.
Für die Stadtoasen der Umsetzungsphasen II bis V ist vorgesehen, Fördermittel
über das seit dem 1. April 2026 neu aufgelegte Bundesprogramm „Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zu generieren. Das
Bundesprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) stellt im Projektaufruf „KlimaRäume 2026“ insgesamt 80
Millionen Euro für die gezielte Schaffung und Aufwertung wohnortnaher
Freiräume zur Verfügung. Gefördert werden großräumige Maßnahmen zur
klimaresilienten Umgestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen,
Brachflächen sowie der integrierten Ausweitung und Neuanlage von blau-
grüner Infrastruktur auf Quartiersebene. Die Förderquote beträgt 80%, die
Höhe der möglichen Zuwendung beläuft sich von 500.000 Euro bis maximal
8.000.000 Euro.
Der Förderantrag ist zweistufig und umfasst zunächst die Einreichung einer
Projektskizze bis zum 30.06.2026. Der Projektskizze ist ein Ratsbeschluss
beizufügen, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2026 gebilligt wird. Bei
einer positiven Projektauswahl folgt der Förderantrag im 4. Quartal 2026. Seite 6