Anfrage Aktenzeichen BV10/060/2026

Auslastung & Nutzung E-Ladesäulen - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1) Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 10 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden?

2) Wird die Auslastung der E-Ladesäulen durch die Verwaltung regelmäßig evaluiert und werden hieraus Schlussfolgerungen abgeleitet. Falls ja, welche?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Aus der Bürgerschaft haben wir Rückmeldungen erhalten, dass Ladesäulen in ihren Straßen - ohne vorherige Ankündigung - im Rahmen der laufenden Verwaltung errichtet wurden. Durch die Errichtung von E-Ladesäulen-Parkplätzen fällt in der Regel Parkraum von mindestens zwei konventionellen Parkplätzen (u.a. auch für Verbrennerfahrzeuge) weg, obwohl die E-Ladesäulen-Parkplätze an manchen Standorten nur sehr selten genutzt werden. Da der Parkraum gerade in den Wohnvierteln in Garath und Hellerhof sehr begrenzt vorhanden ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtung der Ladesäulen gelegt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV10/060/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.9

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

  3. Weitere Unterlage

    Beantwortung zur Vorlage BV10_060_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.4

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV10/060/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.03.2026 Thomas Butzke (FDP) in der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24.03.2026 Betrifft: Auslastung & Nutzung E-Ladesäulen - Anfrage von Herrn Butzke (FDP) - Anfrage: 1) Liegen der Verwaltung die Daten zur Auslastung der im Stadtbezirk 10 vorhandenen E-Ladesäulen (aufgeschlüsselt nach Standorten) für die Jahre 2023, 2024 sowie 2025 vor und können diese der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden? 2) Wird die Auslastung der E-Ladesäulen durch die Verwaltung regelmäßig evaluiert und werden hieraus Schlussfolgerungen abgeleitet. Falls ja, welche? 3) Muss bei Beantragung für die Errichtung von E-Ladesäulen schon eine Abschätzung der Nutzung und Auslastung durch den Antragsteller (regelmäßig die Stadtwerke Düsseldorf) gemacht werden? Begründung: Aus der Bürgerschaft haben wir Rückmeldungen erhalten, dass Ladesäulen in ihren Straßen - ohne vorherige Ankündigung - im Rahmen der laufenden Verwaltung errichtet wurden. Durch die Errichtung von E-Ladesäulen-Parkplätzen fällt in der Regel Parkraum von mindestens zwei konventionellen Parkplätzen (u.a. auch für Verbrennerfahrzeuge) weg, obwohl die E-Ladesäulen-Parkplätze an manchen Standorten nur sehr selten genutzt werden. Da der Parkraum gerade in den Wohnvierteln in Garath und Hellerhof sehr begrenzt vorhanden ist, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtung der Ladesäulen gelegt werden. Seite 2 Zusätzlich sollte nach spätestens einem Jahr evaluiert werden, ob die Standorte entsprechend genutzt werden. Ein weiteres Problem ist die Regelung, dass die Nutzung dieser „ Parkplätze " auch in den Nachtstunden meist auf 4 Stunden begrenzt ist. Hier wäre es hilfreich, wenn die Fahrzeuge ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen um 07:00 Uhr dort parken dürfen, auch, wenn kein Ladevorgang mehr stattfindet, damit diese Standorte bei den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden. Schlussendlich gilt es im Rahmen der Evaluierung durch die Verwaltung zu prüfen, ob das (Schnell-)Ladesäulennetz, wie es beispielsweise an Tankstellen angeboten wird, in Kombination mit heimischen Wallboxen einen zusätzlichen Bedarf an weiteren E-Ladesäulen in den Quartieren überflüssig macht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/060/2026