Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/152/2026

Aufbringung eines Tempo-30-Piktogramms sowie Versetzung des Verkehrszeichens auf der Bahlenstraße in Wersten - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 08.05.2026; BV9/102/2026

Beratung geplant Nächster Termin am 02.10.2026 bei Bezirksvertretung 9.
2. Oktober 2026nächster Termin Bahlenstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juli 2026veröffentlicht

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Aufbringung eines Tempo-30-Piktogramms sowie Versetzung des Verkehrszeichens auf der Bahlenstraße in Wersten - Beschluss der Bezirksvertrertung 9 vom 08.05.2026; BV9/102/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung folgende Maßnahmen zur

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BV9/152/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Aufbringung eines Tempo-30-Piktogramms sowie Versetzung des Verkehrszeichens auf der Bahlenstraße in Wersten - Beschluss der Bezirksvertrertung 9 vom 08.05.2026; BV9/102/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung der dort in der Bahlenstraße bestehenden Tempo 30-Zone durch Nutzende der Straße umzusetzen:  Aufbringung eines Tempo-30 Piktogramms auf der Bahlenstraße in Höhe der Hausnummer 7 in Fahrtrichtung Süden,  Versetzung des bereits bestehenden Verkehrszeichens „Tempo 30" (derzeit an einer Laterne angebracht) weiter in Fahrtrichtung Süden, auf einen Standort in Höhe der Hausnummer 21. Stellungnahme der Verwaltung: Das vor der Hausnummer 5 vorhandene „Tempo 30" - Verkehrszeichen wird an einen anderen Standort näher an die Kölner Landstraße heran verlegt und gleichzeitig erneuert. Eine Markierung „30" wird für den Bereich der Kurve vor Hausnummer 17 in Auftrag gegeben. Der Zeitpunkt der Umsetzung der Markierung ist abhängig von der vorläufigen Haushalsführung.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/152/2026