Antrag Aktenzeichen BV9/102/2026

Aufbringung eines Tempo-30-Piktogramms sowie Versetzung des Verkehrszeichens auf der Bahlenstraße in Wersten - Antrag von Frau Hümmerich und Frau Labohm-Romeiß; CDU

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bahlenstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 27. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung der dort in der Bahlenstraße bestehenden Tempo 30-Zone durch Nutze nde der Straße umzusetzen: - Aufbringung eines Tempo-30 Piktogramms auf der Bahlenstraße in Höhe der Hausnummer 7 in Fahrtrichtung Süden, - Versetzung des bereits bestehenden Verkehrszeichens „Tempo 30 “ (derzeit an einer Laterne angebracht) weiter in Fahrtrichtung Süden, auf einen Standort in Höhe der Hausnummer 21.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In der Bahlenstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach Beobachtung regelmäßig überschritten. Das bestehende Tempo-30 Schild ist klein und an einer Laterne angebracht, wodurch es kaum wahrgenommen wird.

Erfahrungen aus anderen Straßen zeigen, dass Piktogramme auf der Fahrbahn deutlich besser wahrgenommen werden und sich bei Autofahrern besser einprägen, wodurch sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert. Auch die Versetzung des derzeitigen Tempo-30-Schildes sorgt für schnellere Wahrnehmung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Bahlenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV9/102/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.3

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584920.pdf Published Time: 2026-04-27T11:02:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/102/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.04.2026 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 08.05.2026 # Betrifft: Aufbringung eines Tempo-30-Piktogramms sowie Versetzung des Verkehrszeichens auf der Bahlenstraße in Wersten - Antrag von Frau Hümmerich und Frau Labohm-Romeiß; CDU Antrag: Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung der dort in der Bahlenstraße bestehenden Tempo 30-Zone durch Nutze nde der Straße umzusetzen: - Aufbringung eines Tempo-30 Piktogramms auf der Bahlenstraße in Höhe der Hausnummer 7 in Fahrtrichtung Süden, - Versetzung des bereits bestehenden Verkehrszeichens „Tempo 30 “ (derzeit an einer Laterne angebracht) weiter in Fahrtrichtung Süden, auf einen Standort in Höhe der Hausnummer 21. Begründung: In der Bahlenstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach Beobachtung regelmäßig überschritten. Das bestehende Tempo-30 Schild ist klein und an einer Laterne angebracht, wodurch es kaum wahrgenommen wird. Erfahrungen aus anderen Straßen zeigen, dass Piktogramme auf der Fahrbahn deutlich besser wahrgenommen werden und sich bei Autofahrern besser einprägen, wodurch sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessert. Auch die Versetzung des derzeitigen Tempo-30-Schildes sorgt für schnellere Wahrnehmung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen dabei einen kostengünstigen Beitrag zur Verkehrsberuhigung dar und unterstützen die Verbesserung der Wohnqualität, sowie die der Verkehrssicherheit auf der Bahlenstraße. Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/102/2026