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BV1/191/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Basketballkorb auf dem Spielplatz Stephanienstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom
26.06.2026; BV1/157/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, auf dem Spielplatz Stephanienstraße einen Basketballkorb
zu installieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung eines Basketballkorbes auf dem Spielplatz an der Stephanienstraße kann
nicht umgesetzt werden.
Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und den mit dem Basketballspielen
verbundenen Lärmimmissionen, ist eine Umsetzung in solchen Quartierslagen nicht zulässig.
Gleichzeitig ist das Anbringen des Korbes an das bereits stehende Fußballtor aus Gründen
der Standsicherheit und der somit fehlenden Herstellergarantie nicht möglich. Zudem ist der
potentielle Standort an dem Kassenhäuschen der Tiefgarage zum Aufenthalt und Durchgang
vorgesehen.
In Kürze soll im 1,2 km nördlich gelegenen WGZ-Bank-Park ein 3 x 3 Basketballfeld geplant
werden. In südlicher Richtung befinden sich zudem Basketballflächen auf einem
Schulgelände, welche demnächst überplant und später für die Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden sollen.