Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/073/2026

Beschluss des Kinderparlaments Garath vom 05.11.2025, Ergänzung zum Beschluss BV10/135/2025 Projekt „Rauchfreie Zonen- qualmfreie Zonen rund um Schulen im SB sowie dem Gymnasium Koblenzer Straße - Informationsvoralge zum Beschluss BV10/192/2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Julius-Raschdorff-Straße 6 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 2. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Antrag“

Das Garather Kinderparlament beantragt die Einrichtung sogenannter qualmfreier Zonen an allen Schulen im Bezirk 10 sowie am Gymnasium an der Koblenzer Straße.

Diese Zonen sollen mit blauer Farbe auf dem Boden markiert werden, und zwar rund 50 Meter um das jeweilige Schulgelände herum. So ist für alle schnell erkennbar, dass es sich um eine rauchfreie Zone handelt, in der das Rauchen nicht erwünscht ist. Laut Informationen des Gesundheitsamtes („Generation raucherfrei“) nutz die Stadt Düsseldorf bereits blaue Markierungen für rauchfreien Bereiche, um ihre gesundheitsfördernde Stadtmarketing- Strategie zu unterstützen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Koblenzer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV10/073/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.3

    Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582550.pdf Published Time: 2026-04-02T05:57:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV10/073/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Beschluss des Kinderparlaments Garath vom 05.11.2025, Ergänzung zum Beschluss BV10/135/2025 Projekt „Rauchfreie Zonen- qualmfreie Zonen rund um Schulen im SB sowie dem Gymnasium Koblenzer Straße - Informationsvoralge zum Beschluss BV10/192/2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 26.05.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Sie Bezirksvertretung 10 wird gebe ten, den am 05.11.2025 vom Garather Kinderparlament gefassten Beschluss zu unterstützen. Antrag: Das Garather Kinderparlament beantragt die Einrichtung sogenannter qualmfreier Zonen an allen Schulen im Bezirk 10 sowie am Gymnasium an der Koblenzer Straße. Diese Zonen sollen mit blauer Farbe auf dem Boden markiert werden, und zwar rund 50 Meter um das jeweilige Schulgelände herum. So ist für alle schnell erkennbar, dass es sich um eine rauchfreie Zone handelt, in der das Rauchen nicht erwünscht ist. Laut Informationen des Gesundheitsamtes („Generation raucherfrei“) nutz die Stadt Düsseldorf bereits blaue Markierungen für rauchfreien Bereiche, um ihre gesundheitsfördernde Stadtmarketing- Strategie zu unterstützen. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Vielen Dank für euren Antrag und euer Engagement für mehr rauchfreie Bereiche rund um die Schulen im Stadtbezirk 10. Ihr schreibt, dass die Zonen „mit blauer Farbe auf dem Boden markiert werden“ sollen, damit alle sofort sehen, dass dort nicht geraucht werden soll. Die Idee ist gut und zeigt, dass euch die Gesundheit von Kindern wichtig ist. Leider dürfen wir solche blauen Markierungen im öffentlichen Straßenraum nicht erlauben. Auf Straßen und Gehwegen gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Alles, was dort aufgemalt wird, kann wie ein Verkehrszeichen wirken. Eine große blaue Fläche könnte zum Beispiel wie ein Halteverbot oder eine besondere Verkehrsfläche aussehen. Weil das zu Missverständnissen führen kann, sind solche Markierungen nicht erlaubt. Seite 2 Außerdem gibt es in der Straßenverkehrs-Ordnung kein Zeichen für „rauchfreie Bereiche“. Eine blaue Markierung hätte also keine echte Bedeutung, könnte aber so wirken, als gäbe es eine offizielle Regel – und das wäre nicht richtig. Verkehrszeichen müssen in ganz Deutschland gleich aussehen, damit alle sie verstehen. Eigene Farbflächen rund um Schulen würden dieses einheitliche Bild stören. In eurem Antrag steht auch, dass die Stadt Düsseldorf schon blaue Markierungen für rauchfreie Bereiche nutzt. Uns sind jedoch keine solchen Markierungen im öffentlichen Straßenraum bekannt. Vermutlich handelt es sich um Flächen auf privatem Gelände, wo andere Regeln gelten. Aus den oben genannten Gründen kann das Amt für Verkehrsmanagement die vorgeschlagenen blauen Bodenmarkierungen auf städtischem Grund im öffentlichen Verkehrsraum nicht befürworten. Eure Idee, Kinder und Jugendliche besser vor Rauch zu schützen, finden wir trotzdem sehr wichtig. Es gibt andere Wege, dieses Ziel zu erreichen – zum Beispiel Informationsschilder ohne verkehrsrechtliche Wirkung direkt auf dem Schulgelände.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/073/2026