Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/237/2024

Einrichtung von Rechtsabbiegepfeilen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/210/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, Rechtsabbiegepfeile für Radfahrer:innen an folgen - den Kreuzungen einzurichten: 1. von dem Radweg auf der Steinstraße in die Kreuzstraße 2. von dem Radweg auf der Breite Straße in die Bastionstraße Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat alle städtischen Lichtsignalanlagen bezüglich der Einsatzmöglich- keit von Verkehrszeichen 721 (Grünpfeil für Radverkehr) systematisch untersucht. Dabei wurden die aktuell gültigen und verbindlichen Kriterien der Straßenverkehrs - Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs - Ordnung (VwV-StVO) zugrunde gelegt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/237/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung von Rechtsabbiegepfeilen; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/210/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, Rechtsabbiegepfeile für Radfahrer:innen an folgen - den Kreuzungen einzurichten: 1. von dem Radweg auf der Steinstraße in die Kreuzstraße 2. von dem Radweg auf der Breite Straße in die Bastionstraße Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat alle städtischen Lichtsignalanlagen bezüglich der Einsatzmöglich- keit von Verkehrszeichen 721 (Grünpfeil für Radverkehr) systematisch untersucht. Dabei wurden die aktuell gültigen und verbindlichen Kriterien der Straßenverkehrs - Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs - Ordnung (VwV-StVO) zugrunde gelegt. Auch die beiden genannten Kreuzungen wurden in diesem Zuge bereits untersucht. Zu 1.: Zusätzlich zu den beiden bereits am Knoten montierten Grünpfeilen für den Radver - kehr aus der Kreuzstraße rechts in die Steinstraße in Richtung Berliner Allee und von der Steinstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof rechts in die Kreuzstraße sind keine weiteren Grünpfeile möglich. Die vorgeschlagene Freigabe der Fahrbeziehung aus der Steinstraße in Richtung Berliner Allee nach rechts in die Kreuzs traße darf nicht beschildert werden, weil dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Zu 2.: An der Kreuzung Breite Straße / Bastionstraße hat die unmittelbare Nähe der beiden Schulen Görres- und des Luisen-Gymnasium (Schulweg) gegen die Einrichtung der Regelung gesprochen. Da die bisherigen Erkenntnisse in Bezug auf Regelung insgesamt unauffällig sind, nimmt die Verwaltung den aktuellen Antrag zum Anlass, Seite 2 die Situation erneut zu prüfen. Sollte das Ergebnis positiv sein, wird ein Grünpfeil für den Radverkehr im Zuge des laufenden Geschäfts der Verwaltung installiert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/237/2024