Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/168/2026

Erhalt/Rettung des großen Ahorns auf dem Grundstück Drosselstraße 14

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Drosselstraße 14 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend mit den Eigentümern des Grundstückes Drosselstraße 14 und den verantwortlichen Eigentümer*innen (sowie Architekten/Gewerken) des angrenzenden Grundstückes der Großbaustelle an der Vennhauser Allee 197 in Kontakt zu treten, um durch Beratungen und Maßnahmen zu erreichen, dass der große Baum auf dem Grundstück Drosselstraße 14 durch die Baumaßnahmen erhalten werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV8/168/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 24

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/168/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Erhalt/Rettung des großen Ahorns auf dem Grundstück Drosselstraße 14 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 810.09.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 02.07.2026 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend mit den Eigentümern des Grundstückes Drosselstraße 14 und den verantwortlichen Eigentümer*innen (sowie Architekten/Gewerken) des angrenzenden Grundstückes der Großbaustelle an der Vennhauser Allee 197 in Kontakt zu treten, um durch Beratungen und Maßnahmen zu erreichen, dass der große Baum auf dem Grundstück Drosselstraße 14 durch die Baumaßnahmen erhalten werden kann. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass das Anliegen zum Erhalt des in Rede stehenden Ahorns bereits Mitte Mai 2026 gegenüber dem Bauaufsichtsamt vorgetragen wurde. Bei dem Baum handelt es sich nicht um einen Baum auf dem Baugrundstück Vennhauser Allee 197, sondern um einen Baum auf einem angrenzenden Grundstück Drosselstraße 12. Der Baum wurde daher im Bauantragsverfahren Vennhauser Allee 197 nur im Zusammenhang mit den angrenzenden Grundstücksverhältnissen berücksichtigt. Der Baugenehmigung für das Bauvorhaben Vennhauser Allee 197 ist ein Hinweis beigefügt, wonach vor Baubeginn hinsichtlich angrenzender Bäume durch die Bauherrschaft eine Bestandsaufnahme sowie ein Baumschutzkonzept vorzulegen sind. Das Bauvorhaben Vennhauser Allee 197 wurde inhaltlich in der Bezirksvertretung vorgestellt. Bei dem gegenständlichen Baum handelt es sich um einen Amberbaum (Liquidambar styraciflua), der im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins am 27.05.2026, von Gartenamt, Architekt und Bauherren begutachtet wurde. Aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung und des in diesem Zusammenhang zu erwartenden Eingriffs in das Wurzelwerk wurde eine Sondierung des Wurzelbereiches vorgenommen. Dabei wurden statisch-wirksame Wurzeln und Versorgungswurzeln zur Gesunderhaltung des Baumes identifiziert. Hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung und dem alternativlosen Eingriff in den Amberbaum ist eine Genehmigung gemäß § 4 (1) 2 der Düsseldorfer Baumschutzsatzung am 12.06.2026 erteilt worden. Die Genehmigung wurde mit der Nebenbestimmung der Ersatzpflanzung eines Baumes mit dem Stammumfang 25/30 cm versehen. Die Genehmigung befreit den Antragsteller im Rahmen des gesetzlichen Naturschutzes, entbindet aber nicht von Eigentumsansprüchen. Die privaten Rechte Dritter sind zu achten. Bei der Auseinandersetzung um die Fällung des Amberbaumes handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die zwischen den Nachbarparteien gelöst werden muss. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/168/2026