Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/191/2024

Gehwege Steffenstraße und Barmer Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Barmer Straße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 12. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 27. September 2023 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Steffenstraße: Die Steffenstraße ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die Fahrbahn ist circa 6,20 m breit.

Auf der westlichen Seite zwischen Düsseldorfer Straße und Wildenbruchstraße wird in Längsrichtung auf dem Gehweg geparkt. Der Gehweg ist in diesem Bereich 4,40 m breit. Es verbleibt im Durchschnitt eine Restgehwegbreite von 2,40 m. Im Abschnitt zwischen Wildenbruchstraße und Sonderburgstraße sind bauliche Längsparkstände vorhanden. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist circa 2,30 m breit.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/191/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Gehwege Steffenstraße und Barmer Straße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 11.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 27. September 2023 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Steffenstraße: Die Steffenstraße ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die Fahrbahn ist circa 6,20 m breit. Auf der westlichen Seite zwischen Düsseldorfer Straße und Wildenbruchstraße wird in Längsrichtung auf dem Gehweg geparkt. Der Gehweg ist in diesem Bereich 4,40 m breit. Es verbleibt im Durchschnitt eine Restgehwegbreite von 2,40 m. Im Abschnitt zwischen Wildenbruchstraße und Sonderburgstraße sind bauliche Längsparkstände vorhanden. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist circa 2,30 m breit. Auf der östlichen Seite ist, entlang der gesamten Straße, Schrägparken verkehrsrechtlich angeordnet. Der Gehweg weist eine Breite von 4,35 m auf und ist aufgrund der parkenden Fahrzeuge (Überhang) bzw. wild abgestellter Fahrräder stark eingeschränkt. Grundsätzlich wäre es möglich, auf der östlichen Seite mittels Verkehrszeichen VZ 315 halbhüftiges Parken anzuordnen, sodass eine Gehwegbreite >= 2,50 m verbleibt und eine Restfahrbahnbreite von 5,50 m. Das würde aber dazu führen, dass 28 Parkstände entfallen würden. Kompensationsmöglichkeiten im näheren Umfeld bestehen nicht. Zudem handelt es sich maßgeblich um von Bewohner*innen genutzte Parkstände. Bei einer Restfahrbahnbreite von 5,50 m würde der Begegnungsfall PKW -PKW ermöglicht, was auch zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit d er PKW's führen könnte. Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung das halbhüftige Parken nicht einzuführen. Die Verwaltung wird aber prüfen, ob das wilde Abstellen von Fahrrädern durch Fahrradbügel geordnet werden kann. Seite 2 Barmer Straße: Die Barmer Straße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen. Die Einbahnstraße ist nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Die Fahrbahnbreite beträgt circa 7,00 m. Es ist weitestgehend Schrägparken angeordnet. Im nördlichen und im südlichen Bereich der Barmer Straße parken die Fahrzeuge schräg am westlichen Fahrbahnrand, zwischen den Hausnummern 19 - 23 wird am östlichen Rand geparkt. Auf Höhe der Glücksburger Straße gibt es einen kleinen Bereich, in dem Längsparken erfolgt. Die beidseitig vorhandenen Gehwege sind im Durchschnitt 2,90 m - 3,00 m breit. Punktuelle Einengungen des Gehwegs durch Straßenlaternen, Bäume, Blumenkübel, Fahrradständer oder wild abgestellte Fahrräder sind vorhanden. Die Gehwegbreiten in diesen Bereichen betragen circa 1,50 m. Darüber hinaus gehende Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge wurden nicht festgestellt. Durch die parkenden Fahrzeuge verbleibt eine Restfahrbahnbreite von circa 3,00 m. Die Verwaltung sieht aktuell keine Veranlassung, das Parken auf der Barmer Straße neu zu ordnen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden auch hier geprüft werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/191/2024