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BV4/191/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Gehwege Steffenstraße und Barmer Straße
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 11.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 27. September 2023
nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Steffenstraße:
Die Steffenstraße ist im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Die Fahrbahn ist circa
6,20 m breit.
Auf der westlichen Seite zwischen Düsseldorfer Straße und Wildenbruchstraße wird in
Längsrichtung auf dem Gehweg geparkt. Der Gehweg ist in diesem Bereich 4,40 m
breit. Es verbleibt im Durchschnitt eine Restgehwegbreite von 2,40 m. Im Abschnitt
zwischen Wildenbruchstraße und Sonderburgstraße sind bauliche Längsparkstände
vorhanden. Der Gehweg in diesem Abschnitt ist circa 2,30 m breit.
Auf der östlichen Seite ist, entlang der gesamten Straße, Schrägparken
verkehrsrechtlich angeordnet. Der Gehweg weist eine Breite von 4,35 m auf und ist
aufgrund der parkenden Fahrzeuge (Überhang) bzw. wild abgestellter Fahrräder
stark eingeschränkt.
Grundsätzlich wäre es möglich, auf der östlichen Seite mittels Verkehrszeichen VZ
315 halbhüftiges Parken anzuordnen, sodass eine Gehwegbreite >= 2,50 m verbleibt
und eine Restfahrbahnbreite von 5,50 m.
Das würde aber dazu führen, dass 28 Parkstände entfallen würden.
Kompensationsmöglichkeiten im näheren Umfeld bestehen nicht. Zudem handelt es
sich maßgeblich um von Bewohner*innen genutzte Parkstände.
Bei einer Restfahrbahnbreite von 5,50 m würde der Begegnungsfall PKW -PKW
ermöglicht, was auch zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit d er PKW's führen
könnte.
Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung das halbhüftige Parken nicht
einzuführen. Die Verwaltung wird aber prüfen, ob das wilde Abstellen von Fahrrädern
durch Fahrradbügel geordnet werden kann.
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Barmer Straße:
Die Barmer Straße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen. Die
Einbahnstraße ist nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Die
Fahrbahnbreite beträgt circa 7,00 m. Es ist weitestgehend Schrägparken angeordnet.
Im nördlichen und im südlichen Bereich der Barmer Straße parken die Fahrzeuge
schräg am westlichen Fahrbahnrand, zwischen den Hausnummern 19 - 23 wird am
östlichen Rand geparkt.
Auf Höhe der Glücksburger Straße gibt es einen kleinen Bereich, in dem Längsparken
erfolgt.
Die beidseitig vorhandenen Gehwege sind im Durchschnitt 2,90 m - 3,00 m breit.
Punktuelle Einengungen des Gehwegs durch Straßenlaternen, Bäume, Blumenkübel,
Fahrradständer oder wild abgestellte Fahrräder sind vorhanden. Die Gehwegbreiten
in diesen Bereichen betragen circa 1,50 m.
Darüber hinaus gehende Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge wurden nicht
festgestellt. Durch die parkenden Fahrzeuge verbleibt eine Restfahrbahnbreite von
circa 3,00 m.
Die Verwaltung sieht aktuell keine Veranlassung, das Parken auf der Barmer Straße
neu zu ordnen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden auch hier geprüft werden.