Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV9/219/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 9
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Im Bereich Kölner Landstraße 233 bis zum Knotenpunkt Ickerswarderstraße soll
gemäß Plan S 2177/102A+B auf der westlichen Straßenseite nach dem Antrag
235/2022 der BV9 eine Parkfläche für Kurzzeitparker markiert werden, wodurch
gleichzeitig die Länge der Rechtsabbiegespur verkürzt wird. Um das illegale Halten
auf dem Radweg zu unterbinden, wird, sofern die Situation der Einfahrten es zulässt,
eine bauliche Barriere zwischen Fahrbahn und Radweg in Form von Pollern installiert.
Die geplante Markierung der Parkstände beginnt an der heutigen Aufweitung der
Fahrbahn, wo der Rechtsabbieger in Richtung Ickerswarder Straße beginnt und wird
mit einer schraffierten Fläche inklusive Leitbake, welche die Sichtbarkeit erhöht und
vor Überfahrung schützt, ausgestaltet. Auf einer Länge von ca. 24 Metern kann in
der Zeit von 9 - 18 Uhr an Werktagen für die maximale Dauer von einer Stunde
gehalten werden.
Die Parkmarkierung endet an der Grundstückszufahrt zwischen Haus -Nr. 239-241.
Ab da wird in Richtung Süden eine Reihe von Pollern mit ausreichend Abstand
eingerichtet, um ein Befahren des Seitenraumes zu verhindern. Für die zahlreichen
Grundstückseinfahrten im weiteren Verlauf wird genügend Raum zum nächsten Poller
gelassen, um eine entsprechende Erreichbarkeit dieser zu ermöglichen.
In einer früheren Variante wurde geprüft, die markierten Parkstände möglichst
durchgängig bis zum Knotenpunkt nach Süden einzurichten. Dies war aber auf Grund
der Gegebenheiten nur bedingt umzusetzen und hätte maximal zu drei weiteren
Kurzzeitparkständen geführt. Hier besteht die Notwendigkeit, die
Grundstückszufahrten inkl. Schleppkurven ausreichend frei zu halten.
Diese Problematik führt dazu, dass auch an der Haltelinie vor der
Querungsmöglichkeit auf Höhe der Hausnummern 249 -251 eine sehr unklare
Markierungssituation anfällt, da hier kein zweiter Fahrstreifen existiert und somit
keine Haltelinie dort angelegt werden darf.
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Die Verbindungsmarkierung der Parkstände, welche in dem Abschnitt durch den
Abstand von ca. 54 Metern einen fahrstreifenähnlichen Charakter bekommt, würde
auch zu häufigem unfreiwilligem Ein- und Ausscheren auf den nichtexistierenden
zweiten Fahrstreifen sorgen, was verkehrssicherheitstechnisch nicht wünschenswert
ist und zu Gefahrensituationen führen kann.
Um die Variante eines durchgehenden Parkstreifens umzusetzen, wäre ein baulich
umfangreicher Eingriff, wie etwa durch eine vorgezogene Aufstellfläche an den
Querungsstellen, notwendig, der aber vor allem mit der laufenden Planung des
barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle aktuell finanziell nicht nachhaltig
bzw. wirtschaftlich wäre.
Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten
betragen etwa 2.500 EUR; für das Setzen der Poller wird mit ca. 16.450 EUR
gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für
Verkehrsmanagement.
Anlagen:
Plan Kölner Landstraße 235.-239
Plan Kölner Landstraße 235.-239 als Text anzeigen
Title: Lageplan
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568042.pdf
Published Time: 2025-10-27T09:20:56.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Pol
> Pol AA
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> 222-20
> 209-30 283-10 1060-31 314-20 1053-34 1040-32 1042-33
101 1010-56 1010-56 205 101 1010-56 1010-56 205 241-30 283-30 1040-30 286-30 1040-30 209-20 205 253 1026-35 306 229-10 1053-34 274.1 274.2 432 432 432 120 730 229 1053-34 222-20 605-20 1010-56 205 1010-56 205 356 1000-20 283-10 314-10 1053-34 1042-33 1040-32 314-20 1053-34 1042-33 1040-32 306 222-20 241-30 205 283 136-10 121-10 286 1053-34 1052-31 286-20 1053-34 286 1040-30 286 1040-30
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## Kölner Landstraße
> Burscheider Straße
Datum Angabe der Änderung Paraphe
informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab:
Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den 11.03.2024 Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A.
## Landeshauptstadt Düsseldorf
## Amt für Verkehrsmanagement
Planung basiert auf der digitalen Stadtgrundkarte. Alle Maße sind in der Örtlichkeit zu prüfen.
Datum Unterschrift Abt.
## Kölner Landstraße
Fahrbahnparken Ausführungsplanung - Lageplan
2023/00214 S 2177 / 102 1 : 250 9
66/2.2 66/2 66/3 66/5.1 66/6 66/2.2
205 209-10
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PP-Nr. Polygonpunkt Rechtswert Hochwert ü. N.N
Liste der Polygonpunkte
Geländer, Bestand + Planung
Übersichtsplan M. 1 : 25 000
gez. R. Maetschke gez. C. Knoch ---gez. Trinks gez. Poppenborg gez. Özdemir 05.02.2024 06.02.2024 ---29.02.2024 09.03.2024 05.02.2024
gez. Metzker
19.08.2025 19.08.2025 Is Is
A: Platzierung von Pollern am Fahrbahnrand B: Verkürzte Parkstandmarkierung