Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/219/2025

Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Landstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 7. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Im Bereich Kölner Landstraße 233 bis zum Knotenpunkt Ickerswarderstraße soll gemäß Plan S 2177/102A+B auf der westlichen Straßenseite nach dem Antrag 235/2022 der BV9 eine Parkfläche für Kurzzeitparker markiert werden, wodurch gleichzeitig die Länge der Rechtsabbiegespur verkürzt wird. Um das illegale Halten auf dem Radweg zu unterbinden, wird, sofern die Situation der Einfahrten es zulässt, eine bauliche Barriere zwischen Fahrbahn und Radweg in Form von Pollern installiert. Die geplante Markierung der Parkstände beginnt an der heutigen Aufweitung der Fahrbahn, wo der Rechtsabbieger in Richtung Ickerswarder Straße beginnt und wird mit einer schraffierten Fläche inklusive Leitbake, welche die Sichtbarkeit erhöht und vor Überfahrung schützt, ausgestaltet. Auf einer Länge von ca. 24 Metern kann in der Zeit von 9 - 18 Uhr an Werktagen für die maximale Dauer von einer Stunde gehalten werden. Die Parkmarkierung endet an der Grundstückszufahrt zwischen Haus -Nr. 239-241. Ab da wird in Richtung Süden eine Reihe von Pollern mit ausreichend Abstand eingerichtet, um ein Befahren des Seitenraumes zu verhindern. Für die zahlreichen Grundstückseinfahrten im weiteren Verlauf wird genügend Raum zum nächsten Poller gelassen, um eine entsprechende Erreichbarkeit dieser zu ermöglichen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kölner Landstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV9/219/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Kölner Landstraße - Fahrbahnrandparken Hausnummern 235 - 239 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 14.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Im Bereich Kölner Landstraße 233 bis zum Knotenpunkt Ickerswarderstraße soll gemäß Plan S 2177/102A+B auf der westlichen Straßenseite nach dem Antrag 235/2022 der BV9 eine Parkfläche für Kurzzeitparker markiert werden, wodurch gleichzeitig die Länge der Rechtsabbiegespur verkürzt wird. Um das illegale Halten auf dem Radweg zu unterbinden, wird, sofern die Situation der Einfahrten es zulässt, eine bauliche Barriere zwischen Fahrbahn und Radweg in Form von Pollern installiert. Die geplante Markierung der Parkstände beginnt an der heutigen Aufweitung der Fahrbahn, wo der Rechtsabbieger in Richtung Ickerswarder Straße beginnt und wird mit einer schraffierten Fläche inklusive Leitbake, welche die Sichtbarkeit erhöht und vor Überfahrung schützt, ausgestaltet. Auf einer Länge von ca. 24 Metern kann in der Zeit von 9 - 18 Uhr an Werktagen für die maximale Dauer von einer Stunde gehalten werden. Die Parkmarkierung endet an der Grundstückszufahrt zwischen Haus -Nr. 239-241. Ab da wird in Richtung Süden eine Reihe von Pollern mit ausreichend Abstand eingerichtet, um ein Befahren des Seitenraumes zu verhindern. Für die zahlreichen Grundstückseinfahrten im weiteren Verlauf wird genügend Raum zum nächsten Poller gelassen, um eine entsprechende Erreichbarkeit dieser zu ermöglichen. In einer früheren Variante wurde geprüft, die markierten Parkstände möglichst durchgängig bis zum Knotenpunkt nach Süden einzurichten. Dies war aber auf Grund der Gegebenheiten nur bedingt umzusetzen und hätte maximal zu drei weiteren Kurzzeitparkständen geführt. Hier besteht die Notwendigkeit, die Grundstückszufahrten inkl. Schleppkurven ausreichend frei zu halten. Diese Problematik führt dazu, dass auch an der Haltelinie vor der Querungsmöglichkeit auf Höhe der Hausnummern 249 -251 eine sehr unklare Markierungssituation anfällt, da hier kein zweiter Fahrstreifen existiert und somit keine Haltelinie dort angelegt werden darf. Seite 2 Die Verbindungsmarkierung der Parkstände, welche in dem Abschnitt durch den Abstand von ca. 54 Metern einen fahrstreifenähnlichen Charakter bekommt, würde auch zu häufigem unfreiwilligem Ein- und Ausscheren auf den nichtexistierenden zweiten Fahrstreifen sorgen, was verkehrssicherheitstechnisch nicht wünschenswert ist und zu Gefahrensituationen führen kann. Um die Variante eines durchgehenden Parkstreifens umzusetzen, wäre ein baulich umfangreicher Eingriff, wie etwa durch eine vorgezogene Aufstellfläche an den Querungsstellen, notwendig, der aber vor allem mit der laufenden Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle aktuell finanziell nicht nachhaltig bzw. wirtschaftlich wäre. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die Kosten für die Markierungsarbeiten betragen etwa 2.500 EUR; für das Setzen der Poller wird mit ca. 16.450 EUR gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Verkehrsmanagement. Anlagen: Plan Kölner Landstraße 235.-239
Plan Kölner Landstraße 235.-239 als Text anzeigen
Title: Lageplan URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00568042.pdf Published Time: 2025-10-27T09:20:56.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: Pol > Pol AA > n > nnnXX X X X X XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX X X XX XX XXXX XX XX X X XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX > 222-20 > 209-30 283-10 1060-31 314-20 1053-34 1040-32 1042-33 101 1010-56 1010-56 205 101 1010-56 1010-56 205 241-30 283-30 1040-30 286-30 1040-30 209-20 205 253 1026-35 306 229-10 1053-34 274.1 274.2 432 432 432 120 730 229 1053-34 222-20 605-20 1010-56 205 1010-56 205 356 1000-20 283-10 314-10 1053-34 1042-33 1040-32 314-20 1053-34 1042-33 1040-32 306 222-20 241-30 205 283 136-10 121-10 286 1053-34 1052-31 286-20 1053-34 286 1040-30 286 1040-30 EEeEEEEEE ## Kölner Landstraße > Burscheider Straße Datum Angabe der Änderung Paraphe informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab: Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den 11.03.2024 Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. ## Landeshauptstadt Düsseldorf ## Amt für Verkehrsmanagement Planung basiert auf der digitalen Stadtgrundkarte. Alle Maße sind in der Örtlichkeit zu prüfen. Datum Unterschrift Abt. ## Kölner Landstraße Fahrbahnparken Ausführungsplanung - Lageplan 2023/00214 S 2177 / 102 1 : 250 9 66/2.2 66/2 66/3 66/5.1 66/6 66/2.2 205 209-10 GGWWWW F F xxxxx M MEEe e P PP P RBG RBG Ta H H H H L L PP-Nr. Polygonpunkt Rechtswert Hochwert ü. N.N Liste der Polygonpunkte Geländer, Bestand + Planung Übersichtsplan M. 1 : 25 000 gez. R. Maetschke gez. C. Knoch ---gez. Trinks gez. Poppenborg gez. Özdemir 05.02.2024 06.02.2024 ---29.02.2024 09.03.2024 05.02.2024 gez. Metzker 19.08.2025 19.08.2025 Is Is A: Platzierung von Pollern am Fahrbahnrand B: Verkürzte Parkstandmarkierung

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/219/2025