Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/013/2026

Kölner Landstraße – Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und Schutz des Radverkehrs - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 05.12.2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Landstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage BV9/219/2025 dargestellten Planungen zum Fahrbahnrandparken und zur Sicherung des Radwegs im Abschnitt Kölner Landstraße 235 - 249 erneut zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die Verwaltung insbesondere gebeten, 1. eine Prüfung eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen (stadtauswärts) vorzunehmen, da dort keine Dooring-Gefahr für den Radverkehr besteht und dieser Ansatz dem ursprünglichen Prüfauftrag unter Punkt 2 des Beschlusses BV9/235/2022 ( „ ausnahmsweise großzügiges Parken ermöglichen " ) näherkommt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kölner Landstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV9/013/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 10.2

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV9/013/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Kölner Landstraße - Überarbeitung der Planungen zum Fahrbahnrandparken und Schutz des Radverkehrs - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 05.12.2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 30.01.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage BV9/219/2025 dargestellten Planungen zum Fahrbahnrandparken und zur Sicherung des Radwegs im Abschnitt Kölner Landstraße 235 - 249 erneut zu überprüfen und anzupassen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird die Verwaltung insbesondere gebeten, 1. eine Prüfung eines Parkstreifens auf dem linken Fahrstreifen (stadtauswärts) vorzunehmen, da dort keine Dooring-Gefahr für den Radverkehr besteht und dieser Ansatz dem ursprünglichen Prüfauftrag unter Punkt 2 des Beschlusses BV9/235/2022 ( „ ausnahmsweise großzügiges Parken ermöglichen " ) näherkommt. 2. Alternativen zur Sperrung eines Fahrstreifens ohne Folgeverwendung darzustellen. Dabei ist auch zu bewerten, wie sich eine solche Maßnahme auf die Erreichbarkeit der örtlichen Apotheke, der ansässigen Geschäfte und der Gastronomie auswirkt. 3. baulich einfache und kosteneffiziente Lösungen zu prüfen, die das illegale Parken auf dem Radweg zuverlässig verhindern, ohne tief in die Verkehrsinfrastruktur einzugreifen. Hierbei sollen insbesondere • niedrige Poller, • modulare Elemente oder • bepflanzte Kübel als gestalterisch ansprechende Barrieren zwischen Fahrbahn und Radweg betrachtet werden. 4. darzustellen, welche Varianten mit den geplanten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle kompatibel sind und wie sich die jeweiligen Optionen auf Kosten, Bauaufwand und Zeitplan auswirken. Seite 2 Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1: Ein Parkstreifen auf dem linken Fahrstreifen kann aus sicherheitsrelevanten sowie aus bautechnischen Punkten leider nicht erfolgen. Ein Verlassen des Fahrzeugs auf der Fahrerseite wäre dann nur möglich, wenn die auf der Stadtbahnhaltestelle montierte Sicherheitstrennwand entfernt wird. Zudem wäre der Ausfahrwinkel aufgrund der gegenüberstehenden Fahrzeuge aus den zahlreichen Grundstückszufahrten sehr knapp und würde durch Rangierfahrten zu Einschränkungen im Verkehrsfluss sorgen, alternativ müssten die den Radweg absichernden Poller reduziert werden. Zu Punkt 2: Der Fahrstreifen wird nicht gesperrt, er beginnt nur etwa 15 Meter später in Fahrtrichtung, nach dem Ende des markierten Parkstreifens. Die Erreichbarkeit der örtlichen Apotheke sowie der ansässigen Geschäfte und der Gastronomie ist gegeben. Zu Punkt 3: a. niedrige Poller: werden aufgrund schlechterer Sichtbarkeit sowie Sturzgefahr nicht verwendet. b. modulare Elemente: sind für eine Übergangslösung bis zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle nicht vorgesehen. Standardmaterialien sind hier am einfachsten und kosteneffizient. c. bepflanzte Kübel: Zur Einhaltung der Mindestabstände sowohl zur Fahrbahn als auch zum Radweg sind diese nicht geeignet, da sie den schon begrenzten Raum aufgrund ihrer Größe / Breite einschränken würden. Zu Punkt 4: Der Bereich wird von der Rheinbahn vollständig umgeplant, alle heutigen Eingriffe sind vorerst nur bis zum Baubeginn vorgesehen. Daher sind kostengünstige Maßnahmen anzustreben. Keine der Maßnahmen sind mit dem barrierefreien Ausbau kompatibel.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/013/2026