Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/007/2026

Laichtümpel für Kröten einrichten

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederkasseler Lohweg 235 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die bestehende Erdkrötenpopulation am Albertussee ist der Unteren Naturschutz- behörde seit über zwei Jahrzehnten bekannt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV4/007/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 27

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV4/007/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Laichtümpel für Kröten einrichten Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 04.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die bestehende Erdkrötenpopulation am Albertussee ist der Unteren Naturschutz- behörde seit über zwei Jahrzehnten bekannt. Der Landlebensraum dieser Art beschränkt sich in der Regel auf Wälder und waldartige Strukturen. Zum Laichen werden mittlere bis große Stillgewässer aufgesucht. Die Erdkröte ist dabei die einzige heimische Amphibienart, die auch mit Fischbeständen in den Laichgewässern gut zurechtkommt. In Düsseldorf ist die Erdkröte die am häufigsten anzutreffende Amphibienart. Die Individuenzahl großer Populationen, zum Beispiel am Unterbacher See / Elbsee sowie am Lichtenbroicher Baggersee, gehen in die Zehntausende. Die Erdkröte wird weder auf Landes- oder Bundesebene in der Roten Liste geführt und ist somit als „ nicht gefährdet " eingestuft. Insofern unterliegt sie aktuell keinerlei Artenschutz- oder Biodiversitäts- maßnahmen. Im konkreten Fall stellt der „ waldartige " Friedhof Heerdt den Landlebensraum dar, während der Albertussee als primäres Laichgewässer dient. Die größeren künstlichen Ziergewässer im Bereich der ehemaligen „ Horten-Verwaltung " , die zurückliegend als sekundäre Laichgewässer genutzt wurden, sind bereits ca. 15 Jahren trocken- gefallen. Der noch bis ins Jahr 2022 verbliebende Betonteich wies für die Erdkröten- population in dem Bereich - wenn überhaupt - nur eine sehr geringe Bedeutung auf. Der Albertussee selbst war und ist unverändert vorhanden, weshalb für die Heerdter Population kein Mangel an Laichgewässern besteht. Natürlicherweise sind die Bestandsgrößen von Erdkrötenpopulationen temporären Schwankungen unterworfen, die durch mehrere Ursachen ausgelöst werden können. Unter anderem werden die Tiere am Laichgewässer von Fressfeinden dezimiert. Zu diesen zählen neben Vögeln wie Graureiher und Rabenkrähe, auch Säugetiere wie Steinmarder und Iltis, aber auch Hauskatzen. Trockenheitsperioden können die Ernährungssituation verändern, da sich die Nahrungstiere, wie etwa Würmer, Seite 2 Nacktschnecken und Asseln, zurückziehen und von den Kröten schlechter aufgefunden werden können. Vor allem der letztgenannte Grund ist nach hiesiger Einschätzung maßgeblich für die in den letzten Jahren im gesamten Stadtgebiet festgestellten, reduzierten Stückzahlen an wandernden Erdkröten. Im Umfeld des Albertussees und auf dem Heerdter Friedhof wurden zuletzt 0,5 ha Wald neu aufgeforstet. Diese Maßnahme dient unter anderem auch der Verbesserung der Zurverfügungstellung von Landlebensraum. Es ist davon auszugehen, dass sich dies zeitverzögert positiv auf die Gesamtpopulation auswirken wird. Darüber hinaus steht die Verwaltung im Kontakt mit dem ansässigen Angelverein, um durch Anreicherung entsprechender Habitatstrukturen am Seeufer die Laichbedingungen zu verbessern. Die getroffenen Maßnahmen sind aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht, entgegen der Anlage künstlicher Laichtümpel, welche nicht den natürlich gewachsenen Lebensraumansprüchen der Erdkröte entsprechen, als zielführender anzusehen, um der Krötenart einen attraktiven Lebensraum zu bieten. Die Verwaltung hält die Einrichtung eines Laichtümpels für Erdkröten am Albertussee aus den voran dargestellten Gründen für entbehrlich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/007/2026