Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV1/232/2024/1
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1 -
Haushalt 2024 Liste A Schulen; BV1/174/2024; KGS Max -Schule,
Citadellstraße 2a - Fenstersanierung Hofseite
Die Bezirksvertretung 1 hat einstimmig beschlossen, dass diese finanziellen Mittel
weiterhin für die Sanierung der Fenster auf der Hofseite der Max -Schule auf der
Citadellstraße 2a ausgegeben werden sollen. Darüber hinaus solle im Rahmen eines
Vortrages vom zuständigen Amt für Schule und Bildung ausführlich erläutert werden,
weshalb die Maßnahme nun nicht umgesetzt und prioritär vorgenommen werde.
Mitteilung der Verwaltung:
Das Erfordernis einer Ertüchtigung der Fensterfassade zur Hofseite am Standort der
Max-Schule an der Citadellstraße 2B wird von der Verwaltung bestätigt und ei ne
möglichst zeitnahe Umsetzung angestrebt. Die Herausforderungen der Corona
Pandemie sowie der Fachkräftemangel und Personalengpässe führten in den letzten
Jahren dazu, dass die Maßnahme Fensterertüchtigung nicht wie beabsichtigt geplant
und umgesetzt werden konnte. Inzwischen sind die Rahmenbedingungen für eine
Fortsetzung der Maßnahme gegeben. Mit Wiederaufnahme der Planung wurde im
Zuge erforderlicher Vorgesprächen mit der Unteren Denkmalbehörde deutlich, dass
eine Sanierung der vorhandenen Fenster eine m kompletten Austausch
denkmalrechtlich vorzuziehen ist. Dies führt zu einem Überarbeitungsbedarf der
Planung. Durch die Verwaltung wurde daher im Mai 2024 der Bezirksvertretung 1 der
Vorschlag unterbreitet, die bereits zur Verfügung gestellten Mittel in H öhe von
50.000 Euro zunächst für die Schulhofgestaltung zum Einsatz zubringen, da diese
Maßnahme für die Schule ebenfalls von großer schulischer Bedeutung ist.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 11. Oktober 2024 wurden die Mittel in Höhe
von 50.000 Euro erneut bereitgestellt. Diese Mittel werden nun genutzt, um die
Planungen für die Fenstersanierung voranzutreiben. Auf Basis der Abstimmungen mit
der Unteren Denkmalbehörde soll durch ein Ingenieurbüro ein abschließendes
Sanierungskonzept erstellt und das erforderliche denkmalrechtliche
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Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der denkmalrechtlich abgestimmten Planungen werden
voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 der Bezirksvertretung zur weiteren
Entscheidung vorgelegt.
Nachfragen zur Stellungnahme zur Anfrage „Rechtmäßigkeit des
Parkplatzes zwischen Toulouser Allee und Am Wehrhahn - Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen"; BV1/191/2024
Herr Hartmann stellt fest, dass Frage 1 in der Stellungnahme der Verwaltung nicht
beantwortet worden sei.
Frau Schmidt ruft in Erinnerung, dass die Verlängerung der Toulouser Allee bereits
in der letzten Wahlperiode beschlossen worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass
der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss erst 2026 gefasst werden solle.
Mitteilung der Verwaltung:
Der Interessent beabsichtigt eine Bewirtschaftung des Parkraumes.
Der AuF-Beschluss kann erst gefasst werden, wenn die Planung ausreichend
detailliert ist. Dies wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2025 der Fall sein.
Zudem steht der Ausbau in Priorität zu anderen Maßnahmen, in Bezug auf die
personellen aber auch finanziellen Kapazitäten. Daher kann der AuF erst Ende 2025 /
Anfang 2026 gefasst werden.
Nachfrage zur Informationsvorlage „Spielplatz Kölner St raße 44 (Innenhof);
Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.06.2024; BV1/141/2024";
BV1/162/2024
Frau Kromphardt bittet um Auskunft, welche Entfernung als ausreichende Distanz
zum Sandspielbereich angesehen werde.
Mitteilung der Verwaltung:
Im technischen Hinweis des DVGW Merkblattes zu „Planung, Bau und Betrieb sowie
Eigenkontrolle von öffentlichen Trinkwasserbrunnen" ist folgender Passus hinsichtlich
der Nähe von Trinkbrunnen zu Spielplätzen enthalten: Bei der Aufstellung im Bereich
von Kinderspielplätzen ist die Möglichkeit gegeben, dass Kinder den
Trinkwasserbrunnen als Spielgerät wahrnehmen und wie einen Wasserspielplatz
nutzen.
Welche Distanz zwischen Trinkbrunnen und Sandspielfläche als ausreichend
angenommen wird, sodass oben genannter Umstand nicht mehr so stark zum Tragen
kommt, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab und ist mittels einer
Vorortbegehung mit allen Beteiligten pro Standort festzulegen.
Der Spielplatz im Innenhof der Kölner Straße 44 ist aus genannten Gründen
(gesamte Grundfläche ist mit Sand aufgefüllt; der Bereich ist nicht durchgängig
öffentlich zugänglich) ungeeignet für die Installation eines Trinkbrunnens.