Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/078/2026

Parkraumkonzept im Umfeld des Staufenplatzes in Grafenberg - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 13. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, ein den jeweiligen Bedarfen der örtlichen Vereine (Trainingszeiten, Veranstaltungen) und Anwohnenden angepasstes Parkraumkonzept für den Bereich um den Staufenplatz (Simrockstraße, Graf-Recke Straße, Ernst-Poensgen-Allee, Grafenberger Allee, Limburgstraße, Altenbergstraße) zu erarbeiten und darzustellen, so dass ein gewerbliches Langzeitparken von Flughafennutzern, Verleihfirmen, Wohnmobilnutzern (auswärtige Arbeitskräfte) in Zukunft verhindert wird zugunsten einer zeitlich angepassten und flexiblen Bedarfsnutzung durch Pkw der Anwohnenden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/078/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.11

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV7/078/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Parkraumkonzept im Umfeld des Staufenplatzes in Grafenberg - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 02.12.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.03.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 02.12.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, ein den jeweiligen Bedarfen der örtlichen Vereine (Trainingszeiten, Veranstaltungen) und Anwohnenden angepasstes Parkraumkonzept für den Bereich um den Staufenplatz (Simrockstraße, Graf-Recke Straße, Ernst-Poensgen-Allee, Grafenberger Allee, Limburgstraße, Altenbergstraße) zu erarbeiten und darzustellen, so dass ein gewerbliches Langzeitparken von Flughafennutzern, Verleihfirmen, Wohnmobilnutzern (auswärtige Arbeitskräfte) in Zukunft verhindert wird zugunsten einer zeitlich angepassten und flexiblen Bedarfsnutzung durch Pkw der Anwohnenden. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Grundsätzlich gilt für den öffentlichen Straßenraum der Gemeingebrauch. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet daher nur relativ wenige Wege die Nutzung einzuschränken. Eine der wenigen Möglichkeiten den Bewohnenden eines Quartieres höhere Chancen auf einen freien Stellplatz zu bieten, ist die Einrichtung von Bewohnerparkregelungen. Damit können Besuchende (z. B. Vereine, Veranstaltungen) nach den vor Ort geltenden Parkregelungen (Parkscheibe mit Höchstparkdauer oder Parkschein) und Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis parken. Diese Regelungen können nur für ganze Quartiere und nicht für einzelne Straßen angeordnet werden. Entsprechend des Ratsbeschlusses OVA/049/2020 werden fortwährend neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Von den in der Vorlage vorgesehenen 25 neuen Bewohnerparkgebieten wurden bis 2025 bereits 14 Gebiete eingerichtet und 11 stehen noch aus. Von den noch ausstehenden 11 Gebieten befindet sich eines in Grafenberg (Limburgstraße/Altenbergstraße). Zunächst werden die noch 11 offenen Gebiete bearbeitet. Dabei werden die Lücken, von der Stadtmitte aus gesehen, geschlossen. Parallel wird ein Konzept für das weitere Vorgehen nach Abarbeitung des Ratsbeschlusses erstellt, um die Seite 2 zwischenzeitlich aus allen Stadtbezirken eingegangenen Wünsche nach Einrichtung von weiteren Bewohnerparkgebieten geordnet anzugehen. Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen (§ 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2a StVO), der genannte Bereich wird auf die Liste zur weiteren Untersuchung auf Eignung gesetzt. Die derzeitige Regelung der Parkraumbewirtschaftung am P&R Staufenplatz - Parkscheibe 24 Stunden - gewährleistet sowohl die Abdeckung des kurzzeitigen Parkbedarfs der umliegenden Freizeitnutzungen als auch die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Platzes als Park ‑ and ‑ Ride-Standort. Weitergehende Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung der/einer Parkscheibenregelung auf die genannten Straßen um den Staufenplatz, werden voraussichtlich zu einer Verlagerung des Parkdrucks in die benachbarten Wohngebiete f ü hren. Dies h ä tte eine zus ä tzliche Belastung der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge und die Verwaltung würde dies nicht empfehlen. Sofern die Bezirksvertretung dies aber trotz der zu erwartenden Auswirkungen beschließt, wird die Verwaltung eine mögliche Ausweitung überlegen und veranlassen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/078/2026