Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585680.pdf
Published Time: 2026-05-04T06:44:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV7/097/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Pirnaer Straße
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss:
Die BV 7 bittet die Verwaltung zu prüfen,
- die Pirnarer Straße nicht mehr als Baustraße zu führen und den endgültigen Straßenbelag
zügig herzustellen.
- die Zufahrt für die Bebauung des nicht bebauten Grundstücks in der Cottbusser Straße 25,
27, 29 und Pirnaer Straße 8, 10, 12, 14 soll ausschließlich über die Cottbusser Straße
erfolgen
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Der Ausbau der Pirnaer Straße ist von der Hochbaubebauung des Flurstückes 531
(Gemarkung Gerresheim, Flur 20) abhängig, zu dem eine gültige Baugenehmigung vorliegt.
Die Pirnaer Straße ist in ihrem Endausbau als reine Pflasterstraße geplant. Pflasterstraße
sind jedoch nicht für regen Schwerlastverkehr, wie er regelmäßig durch Hochbaustellen
verursacht wird, ausgelegt. Daher werden diese Pflasterstraßen erst im Nachgang zur
Hochbaubebauung im Endzustand hergestellt.
Die Baugenehmigung für das letzte, unbebaute Flurstück wurde im Sommer 2023 erteilt und
erlischt nach 3 Jahren, sofern in diesem Zeitraum nicht mit den Bautätigkeiten begonnen
wurde. Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement wird derzeit davon ausgegangen, dass
mit den Hochbauaktivitäten innerhalb der genannten Frist begonnen wird.
Die abschließende Asphaltdeckschicht der Cottbusser Straße ist planmäßig zeitnah im Zuge
der Herstellung der Pirnaer Straße vorgesehen. Im Zuge der Erstellung der Hochbebauung
sind Querungen/Aufgrabungen der Straße für die Herstellung von Hausanschlussleitungen
der Ver- und Entsorgung erforderlich.
Das Amt für Verkehrsmanagement ist in regelmäßigen Abständen vor Ort und evaluiert die
Situation laufend neu, ob und wann bautechnisch sinnvolle zusammenhängende Bereiche im
Endausbau hergestellt werden können. Bis dahin steht für die Anwohnerinnen und Anwohner Seite 2
eine beleuchtete und befestigte Baustraße zur Verfügung, die in einem grundsätzlich
verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Die einzelnen durch Querungen/Aufgrabungen
verursachten Straßenschäden in der Baustraßen wurden inzwischen behoben.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise, den Baustellenverkehr nur über die Cottbusser Straße
abzuwickeln ist rechtlich nicht durchführbar bzw. unpraktikabel.
Zu den aufgeführten Nachteilen der Baustraße stellt die Verwaltung fest:
1. Bei der Begehung der Pirnaer Straße konnte eine starke Verschmutzung der Straße
nicht festgestellt werden. Da die Pirnaer Straße eine untergeordnete Straße ist, wird
dort kein Schnee geräumt und auch nicht gestreut, dies liegt im
Verantwortungsbereich der Anlieger.
2. Die Anschlüsse von den Eingängen und Einfahrten sind barrierefrei. Die
Niveauunterschiede sind durch Beton- bzw. Asphaltanrampungen ausgeglichen.
3. Auch im Endausbau wird es keine separaten Gehwege geben. Es handelt sich um
eine sogenannte Mischfläche. Fußgänger; Radfahrer und Kfz teilen sich die Fläche;
die Flächen für parkende Pkw erhalten zur Kennzeichnung eine andere Farbgebung.
4. Die Flächen der Pirnaer Straße befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand,
alle „Schlaglöcher“ wurden in der Vergangenheit ausgebessert. Die bemängelte
Schachtabdeckung, die aus der Fahrbahn herausragt, ist weitflächig angerampt und
stellt daher keine Gefahrenstelle dar.
5. Es bestehen keine sog. Niveauunterschiede, welche die Anfahrbahrkeit durch die
Awista verhindern.
6. Die aufgeführten Nutzer wie z. B. Postzusteller, Paketzusteller, Fahrdienste,
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste verfügen inzwischen über die Möglichkeit
mittels digitaler Anbieter die Adresse zu finden und nutzen diese Möglichkeit auch.
Die noch fehlende Beschilderung wird nachgerüstet .
7. Das Amt für Verkehrsmanagement wird die Möglichkeit auf der Pirnaer Straße ein
Halteverbot einrichten zu lassen prüfen, um hier Abhilfe zu schaffen.
8. Der Grundstückseigentümer wird von der Verwaltung aufgefordert werden, das Grün
zurückzuschneiden.
9. Siehe Punkt 6 und 7.
Nach Prüfung des Antrags kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass diesem in der
beantragten Form nicht entsprochen werden kann; einzelne Anliegen werden jedoch
berücksichtigt, wie in den vorstehenden Ausführungen dargelegt.