Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV10/193/2025

Repräsentationsfonds des Bezirksbürgermeisters - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Güstrower Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 14. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 beschließt als Repräsentationsfonds des Bezirksbürgermeisters für das Jahr 2026 den Betrag von bis zu 1.000 Euro aus den Verfügungsmitteln der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Repräsentationsfonds steht dem Bezirksbürgermeister u.a. für Ausgaben in den Bereichen Ehrungen und Gratulationen sowie Kondolenz-, Trauer- und Gedenkbekundungen sowie für kleinere Geschenkgaben und Bewirtungskosten in geringem Maße zur Verfügung. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Bezirksverwaltungsstelle; nicht verausgabte Mittel am Ende des Haushaltjahres 2026 werden den Verfü gungsmitteln wieder zugeführt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV10/193/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Repräsentationsfonds des Bezirksbürgermeisters - Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 02.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 beschließt als Repräsentationsfonds des Bezirksbürgermeisters für das Jahr 2026 den Betrag von bis zu 1.000 Euro aus den Verfügungsmitteln der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Der Repräsentationsfonds steht dem Bezirksbürgermeister u.a. für Ausgaben in den Bereichen Ehrungen und Gratulationen sowie Kondolenz-, Trauer- und Gedenkbekundungen sowie für kleinere Geschenkgaben und Bewirtungskosten in geringem Maße zur Verfügung. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Bezirksverwaltungsstelle; nicht verausgabte Mittel am Ende des Haushaltjahres 2026 werden den Verfü gungsmitteln wieder zugeführt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/193/2025