Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 10 beschließt, gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 der Bezirkssatzung für die Dauer seiner Wahlperiode ____ ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters zu wählen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 10 wählt für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters. Die genaue Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen ist gesetzlich nicht vorgegeben. Sie wird von der Bezirksvertretung 10 festgelegt. Die Wahl der/des ehrenamtlichen Stellvertreter/innen ist nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren durchzuführen. Listenwahlvorschläge sind möglich. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Bezirksvertretung 10
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/181/2025