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BV7/083/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstandsbericht zur Unfallhäufigkeit auf der Grafenberger Allee im Stadtbezirk 7
nach Ergänzung der Fahrbahnmarkierungen
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 24.03.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, über die Unfall- und veränderte
Verkehrssituation auf der Grafenberger Allee zwischen Simrockstraße und
Staufenplatz nach Fertigstellung der ergänzten Fahrbahnmarkierungen (Mitte 2025)
zu berichten und Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses vorzuschlagen.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Sowohl die bereits länger bestehenden, als auch die im August/September 2025 neu
aufgebrachten Markierungseinrichtungen auf der Grafenberger Allee, im Abschnitt
zwischen Simrockstraße und Staufenplatz, befinden sich nach aktueller Überprüfung
durch einen Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsmanagement in einem guten
Zustand. Die Verkehrsführung in beide Richtungen ist klar und eindeutig geregelt
und für Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und erkennbar.
Ursächlich für die dortigen Unfälle und kritischen Situationen ist lt. polizeilicher
Unfallauswertung i.d.R. die bereits in der Anfrage genannte, Missachtung der
verkehrsrechtlichen Vorgaben. Diese sind unzulässige Wendemanöver und
Spurwechsel des Kfz-Verkehrs, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten. Auf die
Unzulässigkeit dieser Manöver hinzuweisen und dadurch kritische Situation möglichst
stark zu reduzieren, ist ein Ziel der Markierungsmaßnahmen.
Der Knoten Grafenberger Allee / Simrockstraße / Walter-Eucken-Straße wird
aufgrund seiner Einstufung als Unfallhäufungsstelle von der Unfallkommission
behandelt. An dieser Kreuzung gab es von August 2025 bis Ende Januar 2026
7 Unfälle mit dem Konflikt Straßenbahn gegen Kfz, mit teilweise schwerem
Sachschaden.
Vier dieser Unfälle gehen auf regelwidriges Linksabbiegen aus der Grafenberger Allee
in die Simrockstraße zurück, drei auf regelwidriges Wenden nördlich der Kreuzung.
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Keiner dieser 7 Unfälle fand jedoch in dem Bereich statt, in dem die ergänzende
Fahrbahnmarkierung aufgetragen wurde. Die Abschraffur des Gleisbereichs nördlich
des Knotens in Fahrtrichtung Staufenplatz wurde bereits im Jahr 2016 provisorisch in
Gelb und nach Ablauf der Testphase in 2017 dauerhaft in Weiß markiert. Mit dem
Ausbau der Haltestelle Schlüterstraße / Arbeitsagentur erfolgt in 2023 auch der
Einbau einer Mittelinsel nördlich der Walter-Eucken-Straße. In 2024 kam der
ergänzende Einbau von flexiblen Pollern im Knoteninnenraum hinzu, um direktes
Linksabbiegen von der Grafenberger Allee in die Simrockstraße zu unterbinden. Auch
die Rheinbahn AG, mit der die Maßnahmen eng abgestimmt werden, sieht die größte
Problematik in der Missachtung des Linksabbiege- bzw. Wendeverbotes im
unmittelbaren Bereich des Knotenpunktes. Die reguläre Wendemöglichkeit rechts in
die Walter-Eucken-Straße, über den sog. Metrokreisel in Richtung Simrockstraße
wird teilweise nicht genutzt, was in der Folge zu kritischen Situationen oder sogar
Unfällen führen kann.
Die bisherige Beschlusslage der Unfallkommission zu dieser Unfallhäufungsstelle
umfasst die Ergänzung der Beschilderung und die nachdrückliche Aufforderung an
Navigationssoftwarehersteller die angeordnete Verkehrsführung zu übernehmen, um
die vorgesehene Führung begreifbarer zu machen.
Die Anpassung in Apple Maps steht bisher trotz mehrfacher Aufforderung noch aus.
Zudem soll die wegweisende Beschilderung an der Grafenberger Allee angepasst
werden, um rein rechtzeitiges Einordnen zum Linksabbiegen über den Metrokreisel
an dieser Kreuzung zu unterstützen.
Im nördlichsten Abschnitt der Grafenberger Allee ereigneten sich im
Betrachtungszeitraum August 2025 bis Januar 2026 ebenfalls 7 Unfälle mit
Beteiligung einer Straßenbahn, die in der polizeilichen Unfallstatistik erfasst wurden.
Bei einem der Unfälle ist die Straßenbahn als Verursacher genannt. Der Unfall ist als
Auffahrunfall gelistet und kann somit nicht auf die neue Markierung zurückgeführt
werden. 3 Unfälle haben in Bereichen stattgefunden, in denen keine Änderungen
durchgeführt wurden. Die 3 weiteren Unfälle haben in Abschnitten stattgefunden, in
denen die Markierung geändert oder angepasst wurde. Es handelt sich um die
Linksabbiegemöglichkeit in die Grimmstraße, den Bereich vor der Hausnummer 354
und die Situation vor dem Geschäftsbereich.
Die Verwaltung wird die dortigen Verhältnisse in engen Abständen überprüfen.
Sollten dabei weitere Optimierungsbedarfe erkannt werden, wird die Verwaltung in
Abstimmung mit der Rheinbahn AG entsprechende Maßnahmen erarbeiten und
umsetzen.