Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/189/2026

Sanierung des Straßenbelags Golzheimer Straße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.06.2026; BV1/168/2026

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Golzheimer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 2. Juli 2026veröffentlicht

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Sanierung des Straßenbelags Golzheimer Straße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.06.2026; BV1/168/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, die Golzheimer Straße auf die Prioritätenliste für die Straßensanierung zu setzen, um den Straßenbelag zu sanieren und dabei zu prüfen, ob ggf.

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BV1/189/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sanierung des Straßenbelags Golzheimer Straße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.06.2026; BV1/168/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, die Golzheimer Straße auf die Prioritätenliste für die Straßensanierung zu setzen, um den Straßenbelag zu sanieren und dabei zu prüfen, ob ggf. Flüsterasphalt aufgetragen werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Dem Amt für Verkehrsmanagement ist durch regelmäßige Zustandserfassungen und - bewertungen der teilweise instandsetzungsbedürftige Zustand einiger Straßen im Stadtgebiet bekannt. Eine zusätzliche Überprüfung hat ergeben, dass sich die Straße in einem teilweise instandsetzungsbedürftigen, aber derzeit dennoch verkehrssicheren Zustand befindet. Aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle im gesamten Stadtgebiet verbleibt die Golzheimer Straße daher auf der noch unpriorisierten Instandsetzungsliste ohne einen konkreten Ausführungszeitpunkt. Die Verwendung von Lärmoptimiertem Asphalt erfolgt erst ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h, da bei niedrigeren Geschwindigkeiten hierdurch keine positive Wirkung im Hinblick auf eine Lärmminderung erzielt wird. Die Golzheimer Straße ist als 30 km/h-Zone ausgeschildert, somit kommt dieser hier nicht zum Einsatz. Darüber hinaus wird die Straße durch regelmäßige Kontrollen von geschultem Personal im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung stets mit geeigneten Mitteln in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/189/2026