Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/017/2026

Tempo 30 Gubener Straße / Nach den Mauresköthen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gubener Straße / Nach den Mauresköthen · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf der Gubener Straße angeordnete Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf die Straße Nach den Mauresköthen bis nördlich der Einmündung Zamenhofweg in beide Richtungen ausgeweitet werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das erste „30"-Schild auf der Gubener Straße in FR Süd besser zu platzieren, da es aktuell von Grünbewuchs verdeckt ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV8/017/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 22

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/017/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Tempo 30 Gubener Straße / Nach den Mauresköthen Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 829.01.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf der Gubener Straße angeordnete Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf die Straße Nach den Mauresköthen bis nördlich der Einmündung Zamenhofweg in beide Richtungen ausgeweitet werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das erste „30"-Schild auf der Gubener Straße in FR Süd besser zu platzieren, da es aktuell von Grünbewuchs verdeckt ist. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien - StV) angeordnet werden dürfen. Die räumliche Abgrenzung der verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 auf der Gubener Straße basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Lärmaktionsplanes IV, beschlossen durch den Rat der Stadt am 10.04.2025. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung ermöglicht - zur Verstetigung des Verkehrsflusses - eine Absenkung der Geschwindigkeit zwischen zwei in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten. Da jedoch zwischen der reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Zamenhofweg und der Gubener Straße kein inhaltlicher bzw. räumlicher Zusammenhang besteht, kann die Verwaltung einer Erweiterung der Tempo 30-Regelung auf Basis VwV StVO §39 XII zu Zeichen Vz 274 nicht zustimmen. Die Wahrnehmbarkeit der Beschilderung wird überprüft. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/017/2026