Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Herr Liam Ingenfeld, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode und im Vertretungsfall, Frau Hannah Zalbertus, zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 5 hatte in ihrer Sitzung am 27. Februar 2024 mittels eines einstimmigen Beschlusses, die vom Jugendrat benannten Mitgliede r, Frau Melina Hamidi Azghadi, und im Vertretungsfall, Herrn Liam Ingenfeld, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Jugendrates, zugelassen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/003/2025