Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/004/2025

Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Oberlöricker Straße 23 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau Rochelle Kirschbaum, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Abs atz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/004/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 22.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt, das vom Jugendrat benannte Mitglied, Frau Rochelle Kirschbaum, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 4 gemäß Nummer 5 der Geschäftsordnung des Jugendrates in Verbindung mit § 58 Abs atz 3 Satz 6 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Sachdarstellung: Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Düsseldorfer Jugendrates ist der Jugendrat berechtigt, für verschiedene Gremien der Stadt, darunter die Bezirksvertretungen, ein Mitglied zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zu benennen. Dieses Mitglied des Jugendrates wird durch entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung zu den öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihm, sich in den Sitzungen zu jugendrelevanten Themen zu äußern; es besteht jedoch kein Antrags- und Anfragerecht. Herr Noé Aljoscha Schmelter -Mazaud hat im November 2024 sein Mandat zurückgegeben. Frau Rochelle Kirschbaum ist vom Jugendrat für den Stadtbezirk 4 benannt worden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/004/2025