Eingabe nach 24 GO
Aktenzeichen ABA/036/2025
Mobilitätsstationen in Pempelfort
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente
17. November 2025veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Kurzdarstellung“
Die Einsenderin beschwert sich darüber, dass die Anwohnenden vor der Errichtung von Mobilitätsstationen in Pempelfort nicht befragt und hinreichend informiert worden seien.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Verfahrensstand
Beratungsweg
04.12.2025
Endgültige Beratung
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Originale durchsuchen
ABA/036/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Mobilitätsstationen in Pempelfort
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
04.12.2025 -
Kurzdarstellung:
Die Einsenderin beschwert sich darüber, dass die Anwohnenden vor der Errichtung
von Mobilitätsstationen in Pempelfort nicht befragt und hinreichend informiert
worden seien.
Anlagen:
Mobilitätsstationen Pempelfort_Eingabe
Mobilitätsstationen Pempelfort_Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 1
zu Vorlage ABA/036/2025
Eingabe nach § 24 GO:
Mobilitätsstationen in Pempelfort
Eingabe vom 05.11.2025
Thema:
Straßen und Verkehr
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung):
Mobilitätsstationen
Begründung/ Schilderung der Situation:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit eine Beschwerde zur Errichtung der sogenannten
Mobilitätsstationen in unserer Stadt einreichen. In unserem Stadtteil Pempelfort
sollen Parkplätze in erheblichem Umfang abgebaut werden, um diese neuen
Stationen zu errichten. Nach meinem Eindruck und auch Aussagen von zahlreichen
Anwohnern fallen dabei einige Parkplätze weg und das darf nicht sein. Teilweise ist
sogar von bis zu 12 Parkplätzen pro Station die Rede. Für die Anwohner, speziell
ältere Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, ist das eine Zumutung und somit
eine massive Einschränkung ihrer Lebensqualität.
Wir verstehen das Ziel, nachhaltige Mobilität zu fördern. Dennoch kann es nicht
sein, dass diese Projekte einseitig zu Lasten der Bürger gehen, die keine realistische
Alternative zum Auto haben. Schon jetzt ist die Parkplatzsituation im Viertel
katastrophal, und weitere Wegnahmen verschärfen die Lage unzumutbar.
Man hat schon zunehmend in dieser Stadt den Eindruck, dass hier einige einsame
Entscheidungen getroffen werden, ohne den Bürger einzubeziehen.
Ich erbitte daher ein klare Stellungnahme:
Wie viele Parkplätze fallen an unserem Standort tatsächlich weg? Wurde eine
Bürgerbeteiligung durchgeführt und wenn ja, wann? Welche Maßnahmen plant die
Stadt, um den weggefallenen Parkraum zu kompensieren?
Ich fordere die Stadtverwaltung auf, den Bau dieser Mobilitätsstationen so lange
auszusetzen, bis eine transparente Information und eine echte Beteiligung der
Anwohner in Form von Befragung und Unterschriftenlisten erfolgt ist.
Mit freundlichem Gruß
(Name der Einsenderin)
Anlage 1
zu Vorlage ABA/036/2025
Antwort der Verwaltung vom 10.11.2025
Sehr geehrte Frau Jejjjjjj,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. November 2025, in der Sie Ihre Beobachtungen
und Anregungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilitätsstationen im
Düsseldorfer Stadtteil Pempelfort schildern.
Ihre E-Mail wurde zuständigkeitshalber an uns, das Amt für Verkehrsmanagement,
weitergeleitet.
Mobilität und Verkehrsplanung beschäftigen viele unserer Bürgerinnen und Bürger
und auch uns liegen diese Themen sehr am Herzen.
Wir nehmen Ihre Sorge in Bezug auf die Mobilitätsstationen wahr und hoffen, dass
wir Ihnen diese in einigen Punkten nehmen können.
Vorab einmal kurz zum Hintergrund und den demokratischen Prozessen, die zum
Beschluss einer Mobilitätsstation in Düsseldorf führen. Im Vorfeld führt das
zuständige Tochterunternehmen (Connected Mobility Düsseldorf/CMD)
Bedarfsabfragen an den geplanten Standorten durch. Dies ist im Fall der
Scheibenstraße im Sommer 2023 erfolgt sow ie an 17 weiteren Standorten in den
Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim. An der Scheibenstraße haben sich
281 Personen beteiligt. Die Ergebnisse der Umfrage, d.h. der Bedarf, den die
Menschen gemeldet haben, wurde bei der Planung der Mobilitätsstation
berücksichtigt. Nach erfolgreichen Umläufen im Amt für Verkehrsmanagement, der
Zustimmung der Bezirksvertretung und des Ordnungs - und Verkehrsausschusses
wurde die Station am 28. Mai 2025 im Rat der Stadt politisch beschlossen.
Am 29. Oktober wurde die Planung bei einem Online-Dialog der Anwohnerschaft
vorgestellt. Das Feedback war zweigeteilt. Es gab kritische Stimmen in Hinblick auf
die Parkplatzsituation, aber ebenso viele Menschen, die den Bau der Mobilitätsstation
in ihrer Nachbarschaft begrüßen. Die CMD hat das Feedback zur hohen
Parkplatznachfrage ernst genommen und entschieden, dass im Rahmen der
Baumaßnahmen zwei Carsharing -Stellplätze weniger umgesetzt werden. An der
Mobilitätsstation Scheibenstraße werden insgesamt 7 Parkplätze umgewidmet. Im
Schnitt liegt die Anzahl der umgewidmeten Parkplätze pro Station darüber hinaus
unter der von Ihnen genannten Anzahl, in der Projektphase II sind es
durchschnittlich 5,5 Parkplätze.
Als weitere Kompensationsmaßnahme werden Parkalt ernativen im privaten Raum
zugänglich gemacht. Dafür wurde zum Beispiel das Projekt Feierabend-Parken
entwickelt, das stetig ausgebaut wird. Mit diesem werden freie Kapazitäten auf
Supermarktstellplätzen und in Parkhäusern über Nacht kostengünstig bereitgestellt.
Weitere Informationen zum Feierabend-Parken und Standorte in Ihrer Nähe finden
Sie unter: https://www.cmd.nrw/smart-parking.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und bedanken
uns für Ihr Interesse an der Mobilität in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr
Amt für Verkehrsmanagement
Anlage 1
zu Vorlage ABA/036/2025
Erwiderung der Einsenderin vom 10.11.2025:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Eingabe.
Die von Ihnen dargestellte Bürgerbeteiligung im Sommer 2023 kann nicht als
ausreichende Beteiligung der direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner
gelten. Nach Ihren eigenen Angaben fand die Bedarfsabfrage im Sommer 2023 statt,
während der Ratsbeschluss zur Mobilitätsstation Scheibenstrasse, aber
wahrscheinlich auch andere Strassen betreffend, bereits am 28.5.2025 erfolgte. Erst
im Oktober 2025 wurde die Anwohnerschaft über einen Online-Dialog informiert.
Eine echte Bürgerbeteiligung setzt voraus, dass Betroffene vor einer politischen
Entscheidung informiert und einbezogen werden. Das war hier offensichtlich nicht der
Fall.
Ich beantrage daher gemäß § 24 GO NRW , dass die Bezirksvertretung die
Entscheidungsgrundlage (Teilnehmerkreis der Befragung, Methodik, Rücklaufzahlen
pro Stadtteil offenlegt und prüft, ob eine nachträgliche ortsbezogene
Bürgerbeteiligung erforderlich ist, bevor neue Mobilitätsstationen installiert werden.
Ist die Beteiligung der direkt betroffenen Anwohnerschaft rechtzeitig und
ausreichend erfolgt?
Abschließend sei gesagt, dass das, was hier stattfindet gelinde ausgedrückt, alles
andere als korrekt ist. Wir Anwohner mussten bereits auf unzählige Parkplätze durch
diesen Elektroautoirrsinn nebst Fahrradstellplätzen verzichten, mit dem Erfolg, dass
Fahrräder jetzt trotzdem überall abgestellt werden, auf Grünflächen, an Ampeln, an
Laternenmasten, quer über dem Bürgersteig etc. Was hat das noch mit Ordnung u nd
Disziplin zu tun?
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung des Aktenzeichens und
der zuständigen Ansprechperson.
Mit freundlichem Gruß
(Name der Einsenderin)
Anlage 2
zu Vorlage ABA/036/2025
Eingabe nach § 24 GO:
Mobilitätsstationen in Pempelfort
Hier: Stellungnahme der Verwaltung
Der Bau der Mobilitätsstation Scheibenstraße sowie weiterer Mobilitätsstationen, die
in Pempelfort umgesetzt werden, wird durch einen bereits abgeschlossenen
demokratischen Abstimmungsprozess ermöglicht. Dieser beinhaltete die Anhörung
der zuständigen Bezirksvertretung 1 am 29.04.2025, die Vorberatung im Ordnungs-
und Verkehrsausschusses am 07.05.2025 und im Haupt- und Finanzausschuss am
19.05.2025 sowie die finale Beschlussfassung am 28.05.2025 durch den Rat. Die
zuständigen und gewählten kommunalen Vertretungsgremien wurden somit im
Rahmen von öffentlichen Sitzungen beteiligt und es liegt ein rechtskräftiger
Ratsbeschluss vor.
Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung
zur Errichtung von Mobilitätsstationen. Dennoch wird durch das zuständige
Tochterunternehmen Connected Mobility Düsseldorf (CMD) im Zuge der Planung der
einzelnen Mobilitätsstationen eine Bedarfsabfrage zur Ausgestaltung vor Ort
durchgeführt, bei der Anwohnerinnen und Anwohner ihren Bedarf für verschiedene
Bestandteile der Station sowie weitere Anmerkungen weitergeben können. Dies ist
im Fall der Scheibenstraße im Sommer 2023 erfolgt sowie an 17 weiteren Standorten
in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim. An der Scheibenstraße
haben sich 281 Personen beteiligt. Die Methodik der Bedarfsabfrage sowie die
Auswertung der Rückmeldungen wurde als Bestandteil des Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses veröffentlicht und die Ergebnisse in der Planung
berücksichtigt.
Zudem wurde am 29.10.2025 die Planung bei einer Online-Veranstaltung der
Nachbarschaft vorgestellt.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden sieben Stellplätze umgewidmet. Als
Kompensationsmaßnahme werden Parkalternativen im privaten Raum, im
sogenannten Off-Street-Bereich, zugänglich gemacht. Dafür wurde das Projekt
Feierabend-Parken entwickelt, das stetig ausgebaut wird. Mit diesem werden freie
Kapazitäten auf Supermarktstellplätzen und in Parkhäusern über Nacht
kostengünstig bereitgestellt.
Der Baustart für die Mobilitätsstation Scheibenstraße erfolgt Mitte Januar 2026. Eine
Zurückstellung der Maßnahme ist insbesondere aufgrund der bereits angelaufenen
Vorbereitungen zum Bau, wie der bereits erfolgten Beauftragung ausführender
Bauunternehmen und des Modulherstellers, sowie der zeitlichen Umsetzungsfrist des
Fördermittelgebers (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW) nicht
möglich.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/036/2025