Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/036/2025

Mobilitätsstationen in Pempelfort

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 17. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Die Einsenderin beschwert sich darüber, dass die Anwohnenden vor der Errichtung von Mobilitätsstationen in Pempelfort nicht befragt und hinreichend informiert worden seien.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ABA/036/2025 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Mobilitätsstationen in Pempelfort Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 04.12.2025 - Kurzdarstellung: Die Einsenderin beschwert sich darüber, dass die Anwohnenden vor der Errichtung von Mobilitätsstationen in Pempelfort nicht befragt und hinreichend informiert worden seien. Anlagen: Mobilitätsstationen Pempelfort_Eingabe Mobilitätsstationen Pempelfort_Stellungnahme der Verwaltung
Mobilitätsstationen Pempelfort_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/036/2025 Eingabe nach § 24 GO: Mobilitätsstationen in Pempelfort Eingabe vom 05.11.2025 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Mobilitätsstationen Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit eine Beschwerde zur Errichtung der sogenannten Mobilitätsstationen in unserer Stadt einreichen. In unserem Stadtteil Pempelfort sollen Parkplätze in erheblichem Umfang abgebaut werden, um diese neuen Stationen zu errichten. Nach meinem Eindruck und auch Aussagen von zahlreichen Anwohnern fallen dabei einige Parkplätze weg und das darf nicht sein. Teilweise ist sogar von bis zu 12 Parkplätzen pro Station die Rede. Für die Anwohner, speziell ältere Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, ist das eine Zumutung und somit eine massive Einschränkung ihrer Lebensqualität. Wir verstehen das Ziel, nachhaltige Mobilität zu fördern. Dennoch kann es nicht sein, dass diese Projekte einseitig zu Lasten der Bürger gehen, die keine realistische Alternative zum Auto haben. Schon jetzt ist die Parkplatzsituation im Viertel katastrophal, und weitere Wegnahmen verschärfen die Lage unzumutbar. Man hat schon zunehmend in dieser Stadt den Eindruck, dass hier einige einsame Entscheidungen getroffen werden, ohne den Bürger einzubeziehen. Ich erbitte daher ein klare Stellungnahme: Wie viele Parkplätze fallen an unserem Standort tatsächlich weg? Wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt und wenn ja, wann? Welche Maßnahmen plant die Stadt, um den weggefallenen Parkraum zu kompensieren? Ich fordere die Stadtverwaltung auf, den Bau dieser Mobilitätsstationen so lange auszusetzen, bis eine transparente Information und eine echte Beteiligung der Anwohner in Form von Befragung und Unterschriftenlisten erfolgt ist. Mit freundlichem Gruß (Name der Einsenderin) Anlage 1 zu Vorlage ABA/036/2025 Antwort der Verwaltung vom 10.11.2025 Sehr geehrte Frau Jejjjjjj, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. November 2025, in der Sie Ihre Beobachtungen und Anregungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilitätsstationen im Düsseldorfer Stadtteil Pempelfort schildern. Ihre E-Mail wurde zuständigkeitshalber an uns, das Amt für Verkehrsmanagement, weitergeleitet. Mobilität und Verkehrsplanung beschäftigen viele unserer Bürgerinnen und Bürger und auch uns liegen diese Themen sehr am Herzen. Wir nehmen Ihre Sorge in Bezug auf die Mobilitätsstationen wahr und hoffen, dass wir Ihnen diese in einigen Punkten nehmen können. Vorab einmal kurz zum Hintergrund und den demokratischen Prozessen, die zum Beschluss einer Mobilitätsstation in Düsseldorf führen. Im Vorfeld führt das zuständige Tochterunternehmen (Connected Mobility Düsseldorf/CMD) Bedarfsabfragen an den geplanten Standorten durch. Dies ist im Fall der Scheibenstraße im Sommer 2023 erfolgt sow ie an 17 weiteren Standorten in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim. An der Scheibenstraße haben sich 281 Personen beteiligt. Die Ergebnisse der Umfrage, d.h. der Bedarf, den die Menschen gemeldet haben, wurde bei der Planung der Mobilitätsstation berücksichtigt. Nach erfolgreichen Umläufen im Amt für Verkehrsmanagement, der Zustimmung der Bezirksvertretung und des Ordnungs - und Verkehrsausschusses wurde die Station am 28. Mai 2025 im Rat der Stadt politisch beschlossen. Am 29. Oktober wurde die Planung bei einem Online-Dialog der Anwohnerschaft vorgestellt. Das Feedback war zweigeteilt. Es gab kritische Stimmen in Hinblick auf die Parkplatzsituation, aber ebenso viele Menschen, die den Bau der Mobilitätsstation in ihrer Nachbarschaft begrüßen. Die CMD hat das Feedback zur hohen Parkplatznachfrage ernst genommen und entschieden, dass im Rahmen der Baumaßnahmen zwei Carsharing -Stellplätze weniger umgesetzt werden. An der Mobilitätsstation Scheibenstraße werden insgesamt 7 Parkplätze umgewidmet. Im Schnitt liegt die Anzahl der umgewidmeten Parkplätze pro Station darüber hinaus unter der von Ihnen genannten Anzahl, in der Projektphase II sind es durchschnittlich 5,5 Parkplätze. Als weitere Kompensationsmaßnahme werden Parkalt ernativen im privaten Raum zugänglich gemacht. Dafür wurde zum Beispiel das Projekt Feierabend-Parken entwickelt, das stetig ausgebaut wird. Mit diesem werden freie Kapazitäten auf Supermarktstellplätzen und in Parkhäusern über Nacht kostengünstig bereitgestellt. Weitere Informationen zum Feierabend-Parken und Standorte in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.cmd.nrw/smart-parking. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und bedanken uns für Ihr Interesse an der Mobilität in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Amt für Verkehrsmanagement Anlage 1 zu Vorlage ABA/036/2025 Erwiderung der Einsenderin vom 10.11.2025: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Eingabe. Die von Ihnen dargestellte Bürgerbeteiligung im Sommer 2023 kann nicht als ausreichende Beteiligung der direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner gelten. Nach Ihren eigenen Angaben fand die Bedarfsabfrage im Sommer 2023 statt, während der Ratsbeschluss zur Mobilitätsstation Scheibenstrasse, aber wahrscheinlich auch andere Strassen betreffend, bereits am 28.5.2025 erfolgte. Erst im Oktober 2025 wurde die Anwohnerschaft über einen Online-Dialog informiert. Eine echte Bürgerbeteiligung setzt voraus, dass Betroffene vor einer politischen Entscheidung informiert und einbezogen werden. Das war hier offensichtlich nicht der Fall. Ich beantrage daher gemäß § 24 GO NRW , dass die Bezirksvertretung die Entscheidungsgrundlage (Teilnehmerkreis der Befragung, Methodik, Rücklaufzahlen pro Stadtteil offenlegt und prüft, ob eine nachträgliche ortsbezogene Bürgerbeteiligung erforderlich ist, bevor neue Mobilitätsstationen installiert werden. Ist die Beteiligung der direkt betroffenen Anwohnerschaft rechtzeitig und ausreichend erfolgt? Abschließend sei gesagt, dass das, was hier stattfindet gelinde ausgedrückt, alles andere als korrekt ist. Wir Anwohner mussten bereits auf unzählige Parkplätze durch diesen Elektroautoirrsinn nebst Fahrradstellplätzen verzichten, mit dem Erfolg, dass Fahrräder jetzt trotzdem überall abgestellt werden, auf Grünflächen, an Ampeln, an Laternenmasten, quer über dem Bürgersteig etc. Was hat das noch mit Ordnung u nd Disziplin zu tun? Ich bitte um eine Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung des Aktenzeichens und der zuständigen Ansprechperson. Mit freundlichem Gruß (Name der Einsenderin)
Mobilitätsstationen Pempelfort_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 2 zu Vorlage ABA/036/2025 Eingabe nach § 24 GO: Mobilitätsstationen in Pempelfort Hier: Stellungnahme der Verwaltung Der Bau der Mobilitätsstation Scheibenstraße sowie weiterer Mobilitätsstationen, die in Pempelfort umgesetzt werden, wird durch einen bereits abgeschlossenen demokratischen Abstimmungsprozess ermöglicht. Dieser beinhaltete die Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung 1 am 29.04.2025, die Vorberatung im Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 07.05.2025 und im Haupt- und Finanzausschuss am 19.05.2025 sowie die finale Beschlussfassung am 28.05.2025 durch den Rat. Die zuständigen und gewählten kommunalen Vertretungsgremien wurden somit im Rahmen von öffentlichen Sitzungen beteiligt und es liegt ein rechtskräftiger Ratsbeschluss vor. Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung zur Errichtung von Mobilitätsstationen. Dennoch wird durch das zuständige Tochterunternehmen Connected Mobility Düsseldorf (CMD) im Zuge der Planung der einzelnen Mobilitätsstationen eine Bedarfsabfrage zur Ausgestaltung vor Ort durchgeführt, bei der Anwohnerinnen und Anwohner ihren Bedarf für verschiedene Bestandteile der Station sowie weitere Anmerkungen weitergeben können. Dies ist im Fall der Scheibenstraße im Sommer 2023 erfolgt sowie an 17 weiteren Standorten in den Stadtteilen Pempelfort, Derendorf und Golzheim. An der Scheibenstraße haben sich 281 Personen beteiligt. Die Methodik der Bedarfsabfrage sowie die Auswertung der Rückmeldungen wurde als Bestandteil des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses veröffentlicht und die Ergebnisse in der Planung berücksichtigt. Zudem wurde am 29.10.2025 die Planung bei einer Online-Veranstaltung der Nachbarschaft vorgestellt. Im Rahmen der Baumaßnahme werden sieben Stellplätze umgewidmet. Als Kompensationsmaßnahme werden Parkalternativen im privaten Raum, im sogenannten Off-Street-Bereich, zugänglich gemacht. Dafür wurde das Projekt Feierabend-Parken entwickelt, das stetig ausgebaut wird. Mit diesem werden freie Kapazitäten auf Supermarktstellplätzen und in Parkhäusern über Nacht kostengünstig bereitgestellt. Der Baustart für die Mobilitätsstation Scheibenstraße erfolgt Mitte Januar 2026. Eine Zurückstellung der Maßnahme ist insbesondere aufgrund der bereits angelaufenen Vorbereitungen zum Bau, wie der bereits erfolgten Beauftragung ausführender Bauunternehmen und des Modulherstellers, sowie der zeitlichen Umsetzungsfrist des Fördermittelgebers (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW) nicht möglich.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/036/2025