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JHA/105/2023
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Informationsvorlage
Betrifft:
Berichterstattung über die Situation junger Wohnungsloser
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 17.01.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Düsseldorf als Großstadt mit breitem Einzugsgebiet ist Aufenthaltsort für eine ständig
schwankende Anzahl von jungen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf die
Straße verlagern. Diese Personengruppe umfasst nicht nur Düsseldorfer
Bürger*innen, sondern Jugendliche und junge Erwachsene aus der umliegenden
Region.
Junge Wohnungslose haben in der Regel bereits eine sehr belastete Biographie und
es liegen zumeist multiple individuelle Problemlagen vor, insbesondere im Kontext
Sucht und psychischer Gesundheit. Häufig geht dies einher mit einem durch negative
(Abbruch-) Erfahrungen geprägten Misstrauen gegenüber Institutionen. Diese
Vorbehalte haben eine Entkopplung der jungen Menschen von gängigen
Hilfeleistungen zur Folge - auch vom Jugendhilfesystem, welches dann nicht mehr
greift.
Die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wohnungslos sind
beziehungsweise ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, kann nur
unvollständig erfasst werden. Nur ein Teil der Gruppe nimmt die
Unterstützungsangebote wahr. Die niederschwelligen Angebote gewähren immer
auch einen anonymen Zugang, zudem findet kein Austausch personenbezogener
Daten mit anderen Institutionen statt. Entsprechend lässt sich nicht ermitteln, wie
viele dieser Personen mehrere Angebote in Anspruch nehmen und somit mehrfach
gezählt werden.
Die dem Amt für Soziales und Jugend zur Verfügung stehenden Zahlen sind
quantitativ nur eingeschränkt zu bewerten und als Beschreibung der
Inanspruchnahme einzelner Angebote zu verstehen.
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Standorte / Einrichtungen für junge Wohnungslose in Düsseldorf
Unterstützungs- und Übernachtungsangebote für junge Menschen, die ihren
Lebensmittelpunkt auf der Straße haben oder wohnungslos sind, werden in
Düsseldorf im Rahmen des §13 SGB VIII und §67 SGB XII vorgehalten. Dieser
Bericht konzentriert sich vorrangig auf die im Bereich der Jugendsozialarbeit
angesiedelten Angebote.
1. Angebote gemäß §13 SGB VIII
Um den betroffenen Jugendlichen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu
Unterstützungsleistungen zu bieten, stehen aktuell drei Einrichtungen als
Anlaufstellen zur Verfügung.
knacKPunkt (SKFM Düsseldorf e.V.) für Mädchen und junge Frauen 14 -27
Jahre, hier werden 5 Schlafplätze plus 3 Notbetten vorgehalten
Trebecafé (Diakonie Düsseldorf e.V.)
Treffpunkt & Werkstatt (AWO BBZ gGmbH)
Für diese Einrichtungen zur Prävention und Intervention für Jugendliche und junge
Erwachsene mit dem Lebensmittelpunkt auf der Straße erheben die jeweiligen Träger
eine Jahresstatistik. Der Verwaltung liegen entsprechende Daten zur
Inanspruchnahme der Angebote vor. Bei der Betrachtung der Daten ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund der besonders niederschwelligen Angebotsstruktur
und auch teilweise anonym gewährter Beratungsleistungen, kein wirklich
vollständiges Bild der Nachfrage entstehen kann. Es kann auch nicht ausgeschlossen
werden, dass junge Menschen in mehreren Einrichtungen innerhalb eines Jahres Hilfe
und Unterstützung gesucht haben. Insofern kann es zu Doppelzählungen in der
Gesamtstatistik kommen.
In den letzten Jahren hat die zunehmende Digitalisierung, verstärkt durch die
Kontaktbeschränkungen während der Corona -Pandemie, das Unterstützungssystem
für junge Wohnungslose vor neue Herausforderungen wie auch Möglichkeiten
gestellt.
Die Verlagerung von Kontakten in die digitale Welt und soziale Netzwerke hat viele
Veränderungen mit sich gebracht.
Die Zielgruppe trifft sich weiterhin an den einschlägigen Treffpunkten, hier findet
regelmäßig die Kontaktaufnahme durch die Streetworker*innen der benannten
Einrichtungen statt. Gleichzeitig beschreiben die Streetworker*innen den Trend, dass
die Kontaktaufnahme durch die Klient*innen vermehrt über digitale Zugänge erfolgt.
Dies ist für die Klient*innen noch niederschwelliger sowie zeitlich und räumlich
flexibler in der Umsetzung.
Des Weiteren wird bei den Besucher*innen der Einrichtungen für junge Menschen mit
Lebensmittelpunkt auf der Straße ein steigender Bedarf an Begleitung beispielsweise
zu Hilfeplangesprächen, Jobcenter-Terminen, Ärzten sowie weiteren Institutionen
beobachtet.
Diesen Trends wurde im Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 durch die
Maßnahme C4 (S. 74) Rechnung getragen und in den drei Einrichtungen
Kontakt- und Notschlafstelle knacKPunkt des SKFM Düsseldorf e.V.
Trebecafé der Diakonie Düsseldorf e.V. und
Treffpunkt Werkstatt der AWO BBZ gGmbH
jeweils 0,5 Vollzeitstellen zur Ausweitung von Begleitung und Online-Angeboten
eingerichtet.
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße
haben und die von Hilfsangeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden, sich
nicht auf bestehende Einrichtungen einlassen können und / oder wollen und für die
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die Einrichtungen gemäß SGB XII nicht geeignet sind, wurde im September 2023 als
Maßnahme C4 aus dem aktuellen Ki nder- und Jugendförderplan (S. 74) in Düsseldorf
mit der Notschlafstelle Sleep In ein weiteres Angebot etabliert.
In diesem Kooperationsprojekt von SKFM Düsseldorf e.V. und AWO BBZ gGmbH
werden 9 geschlechtsgetrennte Schlafplätze für Jugendliche und junge Erwachsene
von 14 bis 21 Jahren vorgehalten.
Es bedurfte dringend dieses zusätzlichen niederschwelligen Angebotes, um zu den
jungen Menschen nicht nur Kontakt aufbauen zu können und ihre Grundversorgung
sicherzustellen, sondern ihnen gleichzeitig durch die weiterführenden Hilfsangebote
Veränderungsoptionen anzubieten.
Aktuelle Datenlage
In den drei Einrichtungen, für die Daten vorliegen, wurden 2022 insgesamt 601
junge Menschen beraten und begleitet. Zu 291 Personen bestand in diesem Jahr
erstmalig Kontakt. In 422 Fällen erfolgte der Zugang über die Einrichtung, in 174
Fällen über Streetwork.
Im Jahr 2022 weisen die drei Einrichtungen 271 sogenannte qualifizierte Kontakte
aus. In diesen Fällen liegen weitergehende statistisch auswertbare Angaben vor.
Es wird in der statistischen Erfassung zum Beispiel unterschieden zwischen Angaben,
die auf eine faktische Obdachlosigkeit hinweisen und Angaben, die lediglich auf eine
Wohnproblematik hinweisen, aber zum Beispiel noch die Anbindung ans Elternhaus
beziehungsweise an eine betreute Wohnform besteht oder (noch) eine eigene
Wohnung existiert.
2022 lebten von den 271 erfassten Personen 60 Klient*innen tatsächlich auf der
Straße und galten damit als obdachlos.
75 Klient*innen waren ohne festen Wohnsitz, es wurden wechselnde
Schlafmöglichkeiten bei Freund*innen oder Verwandten benannt („Couchsurfing")
617
485
565
601
288
199 180
291
458
335
423
422
191
161
170
174
0
100
200
300
400
500
600
700
Kontakte zu Personen insgesamt
auch anonym, Doppelnennungen möglich
Personen davon neu Kontakte Einrichtung Kontakte Streetwork
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27 Klient*innen lebten in einer Notunterkunft
92 Klient*innen wohnten dagegen im Elternhaus, in eigener Wohnung oder in einer
betreuten Wohnform.
17 Klient*innen machten zu ihrer Wohnsituation keine Angaben
Angaben zur finanziellen Situation verdeutlichen über die Benennung von Bezügen
von Transferleistungen ebenfalls die bereits oben beschriebene Schnittmenge mit
anderen Rechtskreisen.
38 Personen verfügten über gar kein Einkommen, 89 erhielten
Unterstützungsleistungen durch ihre Eltern. Die weiteren Klient*innen erhielten
überwiegend Leistungen nach dem SGB II.
Aus den Rückmeldungen der Träger kann auch ein Eindruck darüber gewonnen
werden, in wie vielen Fällen im Rahmen der Beratung und Begleitung für die
Zielgruppe Kontakt zu anderen Angeboten des Hilfesystems aufgenommen wurde,
beziehungsweise dass eine Vermittlung ins Unterstützungsnetzwerk möglich war.
60
75
27
92
17
0102030405060708090100
Obdachlos - Leben auf der Straße
"Couchsurfing" - ohne festen Wohnsitz
Notunterkunft
Elternhaus, eigene Wohnung,betreute Wohnform
ohne Angaben zur Wohnsituation
Wohnsituation der 271 qualifizierten Kontakte in den Einrichtungen der Jugendhilfe
nach §13SGB VIII
4
82
7
16
89
38
35
Bezug von Leistungen nach SGB III
Bezug von Leistungen nach SGB II
Bezug von Leistungen nach SGB XII
Bezug von Leistungen nach SGB VIII
Unterstützung durch Eltern
ohne Einkommen
ohne Angaben
Finanzielle Situation der 271 qualifizierten Kontake in den Einrichtungen der
Jugendhilfe nach §13 SGB VIII
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Für die Inanspruchnahme des Sleep In stehen aktuell noch keine Berichtsdaten zur
Verfügung.
Während der ersten drei Wochen nach Eröffnung wurden im Sleep In bereits 93
Übernachtungen erfasst. Die Tendenz ist steigend, das Angebot aktuell voll
ausgelastet.
Die Verwaltung plant für 2024, die aktuelle Vereinbarung der Datenerhebung
gemeinsam mit den Trägern der oben beschriebenen Angebote zu überarbeiten und
das jährliche Berichtswesen zu aktualisieren.
2. Einrichtungen gemäß §67 SGB XII
Als „Einrichtung" gelten in der Wohnungslosenhilfe Fachhilfeeinrichtungen gemäß §
67 SGB XII:
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu
erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Von den verschiedenen Fachhilfeeinrichtungen ist das Friedrich-Naumann-Haus der
Diakonie Düsseldorf e.V. auf junge wohnungslose Männer im Alter zwischen 18 und
35 Jahren ausgerichtet. Dort sind die 25 Plätze durchweg belegt, es entstehen immer
kurze Wartezeiten vor einer Aufnahme.
Für wohnungslose Frauen bietet die Diakonie Düsseldorf e.V. in der Einrichtung
„Icklack" das Wohnen in Wohngemeinschaften an. Dort können die Frauen mit
fachlicher Unterstützung neue Perspektiven entwickeln.
Neben diesen beiden Häusern gibt es weitere Wohnungslosen -Einrichtungen der
Diakonie Düsseldorf e.V., der franzfreunde Sozialwerke Düsseldorf gGmbH, des
Caritas Düsseldorf e.V. und des SKM Düsseldorf e.V., die auch von jungen
wohnungslose Menschen genutzt werden können. In allen Einrichtungen ist jedoch
mit einer kurzen Wartezeit vor einer Aufnahme zu rechnen. Hinzu kommen
Notschlafstellen die gem. §§ 1 und 14 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein -Westfalen
immer eine Übernachtungsmöglichkeit vorhalten.
Auswertbare und vergleichbare Daten zur Inanspruchnahme dieser Einrichtungen
liegen der Verwaltung aktuell nicht vor.
3. Datenerhebung im Jugend -Job-Center im Kontext Wohnungslosigkeit
21
25
44
53
18
76
8
6
20
Drogenhilfe
Wohnungslosenhilfe
Jobcenter
medizinische Hilfe
Schuldnerberatung
andere Beratungsstellen
Jugendhilfe
Wohnung
ohne Angabe / Vermittlung
Kontaktanbahnungen zu Angeboten des Hilfesystems bei den 271 qualifizierten
Kontakten
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Das Jugend-Job-Center Düsseldorf setzt sich aus der Agentur für Arbeit Düsseldorf
(Berufsberatung vor dem Erwerbsleben und Rehabilitation Ersteingliederung), dem
Jobcenter Düsseldorf (Integrationsteams U25) sowie der Jugendhilfe der LHD
(Sachgebiet Jugendsozialarbeit) zusammen. Die drei Rechtskreise agieren in enger
Kooperation aber rechtlich unabhängig voneinander. Es gibt daher keine
gemeinsame Datenerhebung. Aufgrund des gemeinsamen Datenerhebungs -Systems
von Agentur für Arbeit und Jobcenter sind hier jedoch die Nennungen des jeweils
anderen Rechtskreises abrufbar.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter U25 können keine eindeutigen Daten im
Kontext Obdach- oder Wohnungslosigkeit erheben. Hier kann einzig nach
Handlungsstrategien gefiltert werden, die in einem Vermittlungshemmnis /
Unterstützungsbedarf begründet liegen.
Unter der Handlungsstrategie „Wohnsituation stabilisieren" werden inhaltlich alle die
Vermittlung behindernden Themen rund um die Wohnsituation erfasst. Die Spanne
reicht hier von Konflikten im Elternhaus über prekäre Wohnverhältnissen bis hin zur
Wohnungslosigkeit.
Das Jobcenter hat zum Abfragezeitpunkt 6.269 Kund*innen unter 25 Jahren,
darunter 195 Kund*innen mit dem Handlungsbedarf „Wohnsituation stabilisieren".
Dieser Handlungsbedarf liegt damit bei 3,1% der Personengruppe vor.
Die Agentur für Arbeit erhebt diese Handlungsstrategie nicht. Zum Abfragezeitpunkt
befanden sich bei der Agentur für Arbeit 3927 Kund*innen in der Betreuung der
Berufsberatung vor dem Erwerbsleben. Lediglich bei 18 Kund*innen ist die
Handlungsstrategie „Wohnsituation stabilisieren" ausgewählt, diese sind durchweg im
Leistungsbezug SGB II und die Einträge wurden durch die Mitarbeitenden des
Jobcenters erstellt.
In den Angeboten der Jugendhilfe gem. §13 SGB V III (hier: die Beratungsstelle für
arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene sowie das Projekt „Aufsuchende
Integrationshilfen"), wurden im Jahr 2022 insgesamt 7 Klient*innen ohne festen
Wohnsitz erfasst. Von diesen Klient*innen konnten 6 temporär bei wechselnden
Freund*innen unterkommen. Ein Klient war an ein stationäres Angebot gem. SGB XII
angebunden. Bei 7 weiteren Klient*innen wurde die problematische Wohnsituation
im Rahmen des Beratungsprozesses bearbeitet.
Die geringe Zahl an Wohnungslosen in der Beratung ist sicher in der
Schwerpunktsetzung der Unterstützung in der schulischen/beruflichen
Perspektivplanung begründet. Wer seinen Lebensmittelpunkt auf der Straße hat, wird
sich in der Regel der beruflichen Planung erst widmen können, wenn akute
Problemlagen im Bereich der Grundversorgung geklärt sind. Häufiger wird im Bereich
Jugendsozialarbeit im Jugend-Job-Center das Themenfeld Wohnprobleme präventiv
bearbeitet. Das geschieht beispielsweise durch Unterstützung bei der Überwindung
unterschiedlichster Problemlagen, die das Risiko von Wohnungslosigkeit erhöhen, bei
Bedarf der Begleitung zum Jobcenter (Antrag auf Anmietung einer eigenen
Wohnung) sowie durch Vermittlung ins Jugendwohnen nach §13 (3) SGB VIII.
4. Fazit/Ausblick
Bereits im Kinder-und Jugendförderplan 2021-2025 wurde auf die Situation
Jugendlicher und junger Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße
hingewiesen und ein gestiegener Bedarf an intensiver Einzelfallbegleitung
festgestellt. Die zwei zentralen Mahnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan
wurden inzwischen umgesetzt (C4, S. 74).
Schaffung einer 0,5 VZ-Stelle pro Einrichtung um diesen gestiegenen
Aufgaben gerecht zu werden.
Einrichtung und Verstetigung des Sleep In, um das Unterbringungsproblem
junger Menschen zu lösen.
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Nach wie vor stellt es eine Herausforderung für das Helfersystem dar, dass es keine
verlässlichen Angaben über die tatsächliche Anzahl der Betroffenen gibt.
Ziel muss es sein, die verfügbaren Informationen in diesem Handlungsfeld zu
erweitern. Hierfür wird 2024 in einem ersten Schritt die Fallstatistik der
Einrichtunge
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.