Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/105/2023

Berichterstattung über die Situation junger Wohnungsloser

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. Dezember 2023veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Düsseldorf als Großstadt mit breitem Einzugsgebiet ist Aufenthaltsort für eine ständig schwankende Anzahl von jungen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf die Straße verlagern. Diese Personengruppe umfasst nicht nur Düsseldorfer Bürger*innen, sondern Jugendliche und junge Erwachsene aus der umliegenden Region.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Dezember 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/105/2023 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Berichterstattung über die Situation junger Wohnungsloser Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 17.01.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Düsseldorf als Großstadt mit breitem Einzugsgebiet ist Aufenthaltsort für eine ständig schwankende Anzahl von jungen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf die Straße verlagern. Diese Personengruppe umfasst nicht nur Düsseldorfer Bürger*innen, sondern Jugendliche und junge Erwachsene aus der umliegenden Region. Junge Wohnungslose haben in der Regel bereits eine sehr belastete Biographie und es liegen zumeist multiple individuelle Problemlagen vor, insbesondere im Kontext Sucht und psychischer Gesundheit. Häufig geht dies einher mit einem durch negative (Abbruch-) Erfahrungen geprägten Misstrauen gegenüber Institutionen. Diese Vorbehalte haben eine Entkopplung der jungen Menschen von gängigen Hilfeleistungen zur Folge - auch vom Jugendhilfesystem, welches dann nicht mehr greift. Die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wohnungslos sind beziehungsweise ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, kann nur unvollständig erfasst werden. Nur ein Teil der Gruppe nimmt die Unterstützungsangebote wahr. Die niederschwelligen Angebote gewähren immer auch einen anonymen Zugang, zudem findet kein Austausch personenbezogener Daten mit anderen Institutionen statt. Entsprechend lässt sich nicht ermitteln, wie viele dieser Personen mehrere Angebote in Anspruch nehmen und somit mehrfach gezählt werden. Die dem Amt für Soziales und Jugend zur Verfügung stehenden Zahlen sind quantitativ nur eingeschränkt zu bewerten und als Beschreibung der Inanspruchnahme einzelner Angebote zu verstehen. Seite 2 Standorte / Einrichtungen für junge Wohnungslose in Düsseldorf Unterstützungs- und Übernachtungsangebote für junge Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben oder wohnungslos sind, werden in Düsseldorf im Rahmen des §13 SGB VIII und §67 SGB XII vorgehalten. Dieser Bericht konzentriert sich vorrangig auf die im Bereich der Jugendsozialarbeit angesiedelten Angebote. 1. Angebote gemäß §13 SGB VIII Um den betroffenen Jugendlichen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsleistungen zu bieten, stehen aktuell drei Einrichtungen als Anlaufstellen zur Verfügung.  knacKPunkt (SKFM Düsseldorf e.V.) für Mädchen und junge Frauen 14 -27 Jahre, hier werden 5 Schlafplätze plus 3 Notbetten vorgehalten  Trebecafé (Diakonie Düsseldorf e.V.)  Treffpunkt & Werkstatt (AWO BBZ gGmbH) Für diese Einrichtungen zur Prävention und Intervention für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Lebensmittelpunkt auf der Straße erheben die jeweiligen Träger eine Jahresstatistik. Der Verwaltung liegen entsprechende Daten zur Inanspruchnahme der Angebote vor. Bei der Betrachtung der Daten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der besonders niederschwelligen Angebotsstruktur und auch teilweise anonym gewährter Beratungsleistungen, kein wirklich vollständiges Bild der Nachfrage entstehen kann. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass junge Menschen in mehreren Einrichtungen innerhalb eines Jahres Hilfe und Unterstützung gesucht haben. Insofern kann es zu Doppelzählungen in der Gesamtstatistik kommen. In den letzten Jahren hat die zunehmende Digitalisierung, verstärkt durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona -Pandemie, das Unterstützungssystem für junge Wohnungslose vor neue Herausforderungen wie auch Möglichkeiten gestellt. Die Verlagerung von Kontakten in die digitale Welt und soziale Netzwerke hat viele Veränderungen mit sich gebracht. Die Zielgruppe trifft sich weiterhin an den einschlägigen Treffpunkten, hier findet regelmäßig die Kontaktaufnahme durch die Streetworker*innen der benannten Einrichtungen statt. Gleichzeitig beschreiben die Streetworker*innen den Trend, dass die Kontaktaufnahme durch die Klient*innen vermehrt über digitale Zugänge erfolgt. Dies ist für die Klient*innen noch niederschwelliger sowie zeitlich und räumlich flexibler in der Umsetzung. Des Weiteren wird bei den Besucher*innen der Einrichtungen für junge Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße ein steigender Bedarf an Begleitung beispielsweise zu Hilfeplangesprächen, Jobcenter-Terminen, Ärzten sowie weiteren Institutionen beobachtet. Diesen Trends wurde im Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 durch die Maßnahme C4 (S. 74) Rechnung getragen und in den drei Einrichtungen  Kontakt- und Notschlafstelle knacKPunkt des SKFM Düsseldorf e.V.  Trebecafé der Diakonie Düsseldorf e.V. und  Treffpunkt Werkstatt der AWO BBZ gGmbH jeweils 0,5 Vollzeitstellen zur Ausweitung von Begleitung und Online-Angeboten eingerichtet. Für Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben und die von Hilfsangeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden, sich nicht auf bestehende Einrichtungen einlassen können und / oder wollen und für die Seite 3 die Einrichtungen gemäß SGB XII nicht geeignet sind, wurde im September 2023 als Maßnahme C4 aus dem aktuellen Ki nder- und Jugendförderplan (S. 74) in Düsseldorf mit der Notschlafstelle Sleep In ein weiteres Angebot etabliert. In diesem Kooperationsprojekt von SKFM Düsseldorf e.V. und AWO BBZ gGmbH werden 9 geschlechtsgetrennte Schlafplätze für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 21 Jahren vorgehalten. Es bedurfte dringend dieses zusätzlichen niederschwelligen Angebotes, um zu den jungen Menschen nicht nur Kontakt aufbauen zu können und ihre Grundversorgung sicherzustellen, sondern ihnen gleichzeitig durch die weiterführenden Hilfsangebote Veränderungsoptionen anzubieten. Aktuelle Datenlage In den drei Einrichtungen, für die Daten vorliegen, wurden 2022 insgesamt 601 junge Menschen beraten und begleitet. Zu 291 Personen bestand in diesem Jahr erstmalig Kontakt. In 422 Fällen erfolgte der Zugang über die Einrichtung, in 174 Fällen über Streetwork. Im Jahr 2022 weisen die drei Einrichtungen 271 sogenannte qualifizierte Kontakte aus. In diesen Fällen liegen weitergehende statistisch auswertbare Angaben vor. Es wird in der statistischen Erfassung zum Beispiel unterschieden zwischen Angaben, die auf eine faktische Obdachlosigkeit hinweisen und Angaben, die lediglich auf eine Wohnproblematik hinweisen, aber zum Beispiel noch die Anbindung ans Elternhaus beziehungsweise an eine betreute Wohnform besteht oder (noch) eine eigene Wohnung existiert. 2022 lebten von den 271 erfassten Personen 60 Klient*innen tatsächlich auf der Straße und galten damit als obdachlos. 75 Klient*innen waren ohne festen Wohnsitz, es wurden wechselnde Schlafmöglichkeiten bei Freund*innen oder Verwandten benannt („Couchsurfing") 617 485 565 601 288 199 180 291 458 335 423 422 191 161 170 174 0 100 200 300 400 500 600 700 Kontakte zu Personen insgesamt auch anonym, Doppelnennungen möglich Personen davon neu Kontakte Einrichtung Kontakte Streetwork Seite 4 27 Klient*innen lebten in einer Notunterkunft 92 Klient*innen wohnten dagegen im Elternhaus, in eigener Wohnung oder in einer betreuten Wohnform. 17 Klient*innen machten zu ihrer Wohnsituation keine Angaben Angaben zur finanziellen Situation verdeutlichen über die Benennung von Bezügen von Transferleistungen ebenfalls die bereits oben beschriebene Schnittmenge mit anderen Rechtskreisen. 38 Personen verfügten über gar kein Einkommen, 89 erhielten Unterstützungsleistungen durch ihre Eltern. Die weiteren Klient*innen erhielten überwiegend Leistungen nach dem SGB II. Aus den Rückmeldungen der Träger kann auch ein Eindruck darüber gewonnen werden, in wie vielen Fällen im Rahmen der Beratung und Begleitung für die Zielgruppe Kontakt zu anderen Angeboten des Hilfesystems aufgenommen wurde, beziehungsweise dass eine Vermittlung ins Unterstützungsnetzwerk möglich war. 60 75 27 92 17 0102030405060708090100 Obdachlos - Leben auf der Straße "Couchsurfing" - ohne festen Wohnsitz Notunterkunft Elternhaus, eigene Wohnung,betreute Wohnform ohne Angaben zur Wohnsituation Wohnsituation der 271 qualifizierten Kontakte in den Einrichtungen der Jugendhilfe nach §13SGB VIII 4 82 7 16 89 38 35 Bezug von Leistungen nach SGB III Bezug von Leistungen nach SGB II Bezug von Leistungen nach SGB XII Bezug von Leistungen nach SGB VIII Unterstützung durch Eltern ohne Einkommen ohne Angaben Finanzielle Situation der 271 qualifizierten Kontake in den Einrichtungen der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII Seite 5 Für die Inanspruchnahme des Sleep In stehen aktuell noch keine Berichtsdaten zur Verfügung. Während der ersten drei Wochen nach Eröffnung wurden im Sleep In bereits 93 Übernachtungen erfasst. Die Tendenz ist steigend, das Angebot aktuell voll ausgelastet. Die Verwaltung plant für 2024, die aktuelle Vereinbarung der Datenerhebung gemeinsam mit den Trägern der oben beschriebenen Angebote zu überarbeiten und das jährliche Berichtswesen zu aktualisieren. 2. Einrichtungen gemäß §67 SGB XII Als „Einrichtung" gelten in der Wohnungslosenhilfe Fachhilfeeinrichtungen gemäß § 67 SGB XII: Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Von den verschiedenen Fachhilfeeinrichtungen ist das Friedrich-Naumann-Haus der Diakonie Düsseldorf e.V. auf junge wohnungslose Männer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren ausgerichtet. Dort sind die 25 Plätze durchweg belegt, es entstehen immer kurze Wartezeiten vor einer Aufnahme. Für wohnungslose Frauen bietet die Diakonie Düsseldorf e.V. in der Einrichtung „Icklack" das Wohnen in Wohngemeinschaften an. Dort können die Frauen mit fachlicher Unterstützung neue Perspektiven entwickeln. Neben diesen beiden Häusern gibt es weitere Wohnungslosen -Einrichtungen der Diakonie Düsseldorf e.V., der franzfreunde Sozialwerke Düsseldorf gGmbH, des Caritas Düsseldorf e.V. und des SKM Düsseldorf e.V., die auch von jungen wohnungslose Menschen genutzt werden können. In allen Einrichtungen ist jedoch mit einer kurzen Wartezeit vor einer Aufnahme zu rechnen. Hinzu kommen Notschlafstellen die gem. §§ 1 und 14 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein -Westfalen immer eine Übernachtungsmöglichkeit vorhalten. Auswertbare und vergleichbare Daten zur Inanspruchnahme dieser Einrichtungen liegen der Verwaltung aktuell nicht vor. 3. Datenerhebung im Jugend -Job-Center im Kontext Wohnungslosigkeit 21 25 44 53 18 76 8 6 20 Drogenhilfe Wohnungslosenhilfe Jobcenter medizinische Hilfe Schuldnerberatung andere Beratungsstellen Jugendhilfe Wohnung ohne Angabe / Vermittlung Kontaktanbahnungen zu Angeboten des Hilfesystems bei den 271 qualifizierten Kontakten Seite 6 Das Jugend-Job-Center Düsseldorf setzt sich aus der Agentur für Arbeit Düsseldorf (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben und Rehabilitation Ersteingliederung), dem Jobcenter Düsseldorf (Integrationsteams U25) sowie der Jugendhilfe der LHD (Sachgebiet Jugendsozialarbeit) zusammen. Die drei Rechtskreise agieren in enger Kooperation aber rechtlich unabhängig voneinander. Es gibt daher keine gemeinsame Datenerhebung. Aufgrund des gemeinsamen Datenerhebungs -Systems von Agentur für Arbeit und Jobcenter sind hier jedoch die Nennungen des jeweils anderen Rechtskreises abrufbar. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter U25 können keine eindeutigen Daten im Kontext Obdach- oder Wohnungslosigkeit erheben. Hier kann einzig nach Handlungsstrategien gefiltert werden, die in einem Vermittlungshemmnis / Unterstützungsbedarf begründet liegen. Unter der Handlungsstrategie „Wohnsituation stabilisieren" werden inhaltlich alle die Vermittlung behindernden Themen rund um die Wohnsituation erfasst. Die Spanne reicht hier von Konflikten im Elternhaus über prekäre Wohnverhältnissen bis hin zur Wohnungslosigkeit. Das Jobcenter hat zum Abfragezeitpunkt 6.269 Kund*innen unter 25 Jahren, darunter 195 Kund*innen mit dem Handlungsbedarf „Wohnsituation stabilisieren". Dieser Handlungsbedarf liegt damit bei 3,1% der Personengruppe vor. Die Agentur für Arbeit erhebt diese Handlungsstrategie nicht. Zum Abfragezeitpunkt befanden sich bei der Agentur für Arbeit 3927 Kund*innen in der Betreuung der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben. Lediglich bei 18 Kund*innen ist die Handlungsstrategie „Wohnsituation stabilisieren" ausgewählt, diese sind durchweg im Leistungsbezug SGB II und die Einträge wurden durch die Mitarbeitenden des Jobcenters erstellt. In den Angeboten der Jugendhilfe gem. §13 SGB V III (hier: die Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene sowie das Projekt „Aufsuchende Integrationshilfen"), wurden im Jahr 2022 insgesamt 7 Klient*innen ohne festen Wohnsitz erfasst. Von diesen Klient*innen konnten 6 temporär bei wechselnden Freund*innen unterkommen. Ein Klient war an ein stationäres Angebot gem. SGB XII angebunden. Bei 7 weiteren Klient*innen wurde die problematische Wohnsituation im Rahmen des Beratungsprozesses bearbeitet. Die geringe Zahl an Wohnungslosen in der Beratung ist sicher in der Schwerpunktsetzung der Unterstützung in der schulischen/beruflichen Perspektivplanung begründet. Wer seinen Lebensmittelpunkt auf der Straße hat, wird sich in der Regel der beruflichen Planung erst widmen können, wenn akute Problemlagen im Bereich der Grundversorgung geklärt sind. Häufiger wird im Bereich Jugendsozialarbeit im Jugend-Job-Center das Themenfeld Wohnprobleme präventiv bearbeitet. Das geschieht beispielsweise durch Unterstützung bei der Überwindung unterschiedlichster Problemlagen, die das Risiko von Wohnungslosigkeit erhöhen, bei Bedarf der Begleitung zum Jobcenter (Antrag auf Anmietung einer eigenen Wohnung) sowie durch Vermittlung ins Jugendwohnen nach §13 (3) SGB VIII. 4. Fazit/Ausblick Bereits im Kinder-und Jugendförderplan 2021-2025 wurde auf die Situation Jugendlicher und junger Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße hingewiesen und ein gestiegener Bedarf an intensiver Einzelfallbegleitung festgestellt. Die zwei zentralen Mahnahmen aus dem Kinder- und Jugendförderplan wurden inzwischen umgesetzt (C4, S. 74).  Schaffung einer 0,5 VZ-Stelle pro Einrichtung um diesen gestiegenen Aufgaben gerecht zu werden.  Einrichtung und Verstetigung des Sleep In, um das Unterbringungsproblem junger Menschen zu lösen. Seite 7 Nach wie vor stellt es eine Herausforderung für das Helfersystem dar, dass es keine verlässlichen Angaben über die tatsächliche Anzahl der Betroffenen gibt. Ziel muss es sein, die verfügbaren Informationen in diesem Handlungsfeld zu erweitern. Hierfür wird 2024 in einem ersten Schritt die Fallstatistik der Einrichtunge

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/105/2023