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OVA/013/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Jahresbericht der Verkehrsüberwachung für das Jahr 2024
Fachbereich:
32 - Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
15.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Das Ordnungsamt informiert über die Fallzahlen der kommunalen
Verkehrsüberwachung für das Jahr 2024
Ordnungsamt ertappt 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder
Bilanz 2024: Verstöße weiterhin auf hohem Niveau
Die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf ist
im Jahr 2024 weiter auf einem hohen Niveau.
542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder wurden im Jahre 2024 erfasst -
zum Vergleich: 2023 waren es 458.252 Falschparker und 256.908 Temposünder.
Neue Dienstkräfte, optimierte Einsatzsteuerungen und moderne Technik sorgen für
erhöhtes Ergebnis.
Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Auch wenn die Zunahme der Fallzahlen im Jahr
2024 hauptsächlich auf eine optimierte Kontrollintensität zurückzuführen ist, ist die
Anzahl der Verstöße in Düsseldorf immer noch auf einem viel zu hohen Niveau. Dabei
muss jedem klar sein: Zu schnelles Fahren sowie das Zuparken von Geh - und
Radwegen oder Feuerwehrzufahrten sind keine Kleinigkeiten, sondern gefährlich für
andere Verkehrsteilnehmer und Anwohnende. Aus diesem Grund werden wir den
Kontrolldruck weiterhin hoch halten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die
tagtäglich für die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt auf der Straße
unterwegs sind."
Geschwindigkeitsüberwachung
Insgesamt 343.216 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt
erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren waren (2023:
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256.908).
Die Messanlage im Kö-Bogen-Tunnel wurde im Februar 2024 in Betrieb genommen.
Insgesamt wurden seit Inbetriebnahme trotz umfangreicher Beschilderung bereit s
72.785 Verstöße registriert.
Der gravierendste Tempoverstoß wurde mit 122 Stundenkilometern bei erlaubten 50
Stundenkilometern gemessen.
Den Fahrer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, ein dreimonatiges
Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Im Rheinufertunnel wurden 62.465 (2023 = Vorjahr: 83.940) Verstöße registriert.
Spitzenreiter war ein Autofahrer, der mit 157 Stundenkilometern statt der erlaubten
60 km/h durch den Tunnel raste.
Den Fahrzeugführer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Eu ro, ein dreimonatiges
Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Auf der Autobahn A44 wurden 42.857 Verstöße registriert (2023 = Vorjahr 37.408).
Die höchste gemessene Geschwindigkeit wurde mit 210 Stundenkilometer anstatt
der erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt.
Die Strafe: ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie
zwei Punkte in Flensburg. An den zehn weiteren stationären Überwachungsanlagen
im Stadtgebiet waren 19.226 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2023:
21.664).
Mobile Blitzer
Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen und semistationären
Messgeräten kontrolliert. An mehr als 700 möglichen Standorten in der Stadt geht es
vor allem um den Schutz von Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen
und Krankenhäusern oder allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden
insgesamt 145.883 Verkehrssünder ertappt (Vorjahr: 113.896). Diese Steigerung der
Fallzahlen ist vornehmlich auf eine Ausweitung der Kapazitäten der
Geschwindigkeitsüberwachung sowie stetiger Einsatzoptimierung zurückzuführen.
Modernisierung
Im Jahr 2024 wurde die in Düsseldorf eingesetzte stationäre Messtechnik im
Rheinufertunnel und auf der Autobahn A44 modernisiert.
Rotlichtüberwachung
Wegen Missachtens roter Ampeln wurden im vergangenen Jahr 13.929
Bußgeldverfahren eingeleitet (Vorjahr: 8.155). Die meisten Verstöße wurden am
"Nordstern" festgestellt, wo 12.274 Autofahrer (Vorjahr: 7.871) das Rotlicht
missachteten. Im Jahr 2023 war die Anlage wegen Straßenbaua rbeiten zeitweise
außer Betrieb.
Ruhender Verkehr
Im Jahr 2024 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 542.521 Halt - und Parkverstöße
mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2023: 458.252). Häufigste Verstöße waren
dabei die Verletzung von Parkscheinpflichten sow ie die Überschreitung der
Höchstparkdauer. Hierzu wurden insgesamt 220.956 (2023: 168.180) Verstöße
geahndet.
Das verbotswidrige Parken auf Geh - und Radwegen wurde 62.141 mal (2023:
60.189) geahndet. Hier ist kein gravierender Anstieg feststellbar. Optimi erte
Ausschilderung und Fahrbahnmarkierungen sowie die im Jahr 2023 eingeführten
höheren Bußgelder für diese Verstöße scheinen mit einem Jahr Verzögerung für einen
gewissen „Lerneffekt" gesorgt zu haben. Verstöße gegen die Bevorrechtigung für
Menschen mit Behinderungen wurden 6.127 festgestellt (2023: 5.371).
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CarSharing und Elektromobilität
Auch im Jahr 2024 wurden neue CarSharing -Stationen, Ladeplätze für E-Fahrzeuge
und sonstige Funktionsflächen für die Mobilitätswende eingerichtet sowie die
Beschilderung der Flächen optimiert. Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene
Fahrzeuge wurden 6.367 Fahrzeuge (Vorjahr = 6.355) kostenpflichtig verwarnt und
635 Fahrzeuge abgeschleppt (Vorjahr: 1.034). Im Jahr 2024 wurden auf den für Car -
Sharing-Fahrzeugen vorgehalten Flächen 2.003 (Vorjahr 2.425 Fahrzeuge)
kostenpflichtig verwarnt und bei 111 (Vorjahr = 191 Fahrzeugen) eine
Abschleppmaßnahme eingeleitet.
Drittanzeigen
Von den gesamten Verfahren wurden 23.108 (Vorjahr: 26.261) auf Anzeigen von
Bürgern eingeleitet. Drittanzeigen stehen fast immer im direkten Zusammenhang mit
einer persönlichen Betroffenheit des Melders: Hauptärgernis aus Bürgersicht ist das
Parken auf Geh- und Radwegen, das 9.802-mal Anlass zu Drittanzeigen bot (Vorjahr
11.013). Danach folgte bei den Drittanzeigen das absolute Haltverbot (Zeichen 283)
mit 3.671 Fällen (Vorjahr: 4.223). Das Parken auf Elektroparkplätzen wurde 1.513 -
mal erfasst.
Abschleppfälle
In 11.576 Fällen (2023: 11.277) wurden Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass sogar
Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Wie in den Vorjahren waren die
Gründe in den meisten Fällen die Nichtbeachtung von Haltverbotszonen (4.778 Fälle)
und missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze (1.345 Fälle). Zudem
mussten auch 1.208 Abschleppma ßnahmen im Bereich von Feuerwehrzufahrten
eingeleitet werden, da rücksichtslose Verkehrsteilnehmer die Rettungswege
blockierten und dadurch im Falle eines Brandes Menschenleben gefährdeten.
Einnahmen
Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Gesamtsumme de r Geldbußen und
Verwaltungsgebühren für 2024 auf rund 33,6 Millionen Euro (17,4 Millionen Euro im
Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,2 Millionen Euro im
Bereich des ruhenden Verkehrs) belaufen (2023: 28,7 Millionen Euro) - noch sind
allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen. Dem stehen im Haushaltsplan
Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von rund 17,5 Millionen Euro
gegenüber.