Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/015/2026

Jahresbericht der Verkehrsüberwachung für das Jahr 2025

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 30. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes. Ihr obliegt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die Mitarbeitenden gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto im gesamten Stadtgebiet nach. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) als zweiter Außendienst achtet neben dem Bürgerservice auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften wie zum Beispiel der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Landeshunde- gesetzes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes Wie der vorliegende Jahresbericht der Verkehrsüberwachung zeigt, bleibt die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf auch im Jahr 2025 auf hohem Niveau. 550.307 Falschparker und 330.892 Temposünder wurden im Jahre 2025 erfasst - zum Vergleich: 2024 waren es 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · OVA/015/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 16

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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OVA/015/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Jahresbericht der Verkehrsüberwachung für das Jahr 2025 Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 25.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes. Ihr obliegt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die Mitarbeitenden gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto im gesamten Stadtgebiet nach. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) als zweiter Außendienst achtet neben dem Bürgerservice auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften wie zum Beispiel der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Landeshunde- gesetzes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes Wie der vorliegende Jahresbericht der Verkehrsüberwachung zeigt, bleibt die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf auch im Jahr 2025 auf hohem Niveau. 550.307 Falschparker und 330.892 Temposünder wurden im Jahre 2025 erfasst - zum Vergleich: 2024 waren es 542.521 Falschparker und 343.216 Temposünder. Geschwindigkeitsüberwachung Insgesamt 330.892 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren sind (2024: 343.216). Im Kö-Bogen-Tunnel wurden 53.932 (2024: 72.785) Verstöße registriert. Der gravierendste Tempoverstoß wurde mit 117 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Stundenkilometern gemessen und mit einem Bußgeld in Höhe von 700 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Im Rheinufertunnel wurden 65.716 (2024: 62.465) Verstöße registriert. Der gravierendste Tempoverstoß wurde hier mit 157 Stundenkilometern statt der Seite 2 erlaubten 60 km/h gemessen und mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet. Auf der Autobahn A44 wurden 40.315 Verstöße registriert (2024: 42.857). Die höchste gemessene Geschwindigkeit wurde mit 204 Stundenkilometer anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt. Die Strafe belief sich hier auf ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. An den zehn weiteren stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet waren 43.492 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2024: 19.226). Diese Steigerung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das Tempolimit im Bereich der Josef-Kardinal- Frings-Brücke Mitte Mai auf 30 km/h verringert wurde. Mobile Blitzer Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen (Messfahrzeuge) und semistationären Messgeräten (Messanhänger) kontrolliert. An mehr als 700 möglichen Standorten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern oder allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden insgesamt 127.437 Verkehrsverstöße registriert (2024: 145.883). Rotlichtüberwachung Wegen Missachtens roter Ampeln wurden im vergangenen Jahr 12.582 Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 13.929). Die meisten Verstöße wurden am "Nordstern" festgestellt, wo das Rotlicht 11011-mal missachtet wurde (2024: 12.274). Silhouettenblitzer Josef-Kardinal-Frings-Brücke Im Juli 2025 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf erstmals die Beachtung von Gewichtsbeschränkungen mithilfe eines Silhouettenblitzers kontrolliert. Die Josef- Kardinal-Frings-Brücke dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t. befahren. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 8.656 Verstöße festgestellt, stadteinwärts 4.207 und stadtauswärts 4.449. Ruhender Verkehr Im Jahr 2025 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 550.307 Halt- und Parkverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2024: 542.521). Häufigste Verstöße waren dabei die Verletzung von Parkscheinpflichten sowie die Überschreitung der Höchstparkdauer. Hierzu wurden insgesamt 238.876 (2024: 220.956) Verstöße geahndet. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wurde 57.728-mal (2024: 62.141) geahndet. Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit Behinderungen wurden 6.492 festgestellt (2024: 6.127). Carsharing und Elektromobilität Auch im Jahr 2025 wurden neue Carsharing-Stationen, Ladeplätze für E-Fahrzeuge und sonstige Funktionsflächen für die Mobilitätswende eingerichtet sowie die Beschilderung der Flächen optimiert. Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden 6.989 Halter (2024: 6.367) kostenpflichtig verwarnt und 719 Fahrzeuge abgeschleppt (2024: 635). Im Jahr 2025 wurden auf den für Car-Sharing-Fahrzeugen vorgehaltenen Flächen 1.926 Halter (2024: 2.003) kostenpflichtig verwarnt und in 93 (2024: 111) Fällen wurde eine Abschleppmaßnahme eingeleitet. Seite 3 Drittanzeigen 21.406 Verfahren wurden aufgrund von Anzeigen von Bürgern eingeleitet (2024: 23.108). Drittanzeigen stehen fast immer im direkten Zusammenhang mit einer persönlichen Betroffenheit des Melders: Hauptärgernis ist dabei das Parken auf Geh- und Radwegen, das 8.048-mal Anlass zu Drittanzeigen bot (2024: 9.802). Danach folgte bei den Drittanzeigen die Missachtung des absoluten Haltverbots (Zeichen 283) mit 3.921 Fällen (2024: 3.671). Das Parken auf Elektroparkplätzen wurde 1.650-mal erfasst (2024: 1.513). Abschleppfälle In 12.324 Fällen (2024: 11.576) wurden Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Wie in den Vorjahren waren die Gründe in den meisten Fällen die Nichtbeachtung von Haltverbotszonen mit 5.679 Fällen (2024: 4.778 Fälle) und in 1.293 Fällen (2024: 1.345) missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze 1.293. Zudem mussten 1.266 Abschleppmaßnahmen im Bereich von Feuerwehrzufahrten eingeleitet werden, da Verkehrsteilnehmer die Rettungswege blockierten (2024: 1.208). Einnahmen Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Summe der Geldbußen und Verwaltungsgebühren für 2025 wie auch im Jahr 2024 insgesamt auf rund 33,6 Millionen Euro belaufen. Davon entfallen 17,6 Millionen Euro auf den Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,0 Millionen Euro auf den Bereich des ruhenden Verkehrs. Noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen. Im Jahr 2024 verteilte sich die Gesamtsumme der Geldbußen und Verwaltungsgebühren wie folgt: 17,4 Mio. Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,2 Mio. Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs. Dem stehen im Haushaltsplan Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von rund 18,6 Millionen Euro (2024: 17,5 Mio.) gegenüber. Ausblick Die Verkehrsüberwachung wird auch künftig konsequent gegen Verkehrsverstöße vorgehen. Grundlage des Handelns sind aktuelle Erkenntnisse aus erhobenen Daten sowie Feststellungen aus dem täglichen Einsatzgeschehen. Diese Erkenntnisse werden regelmäßig ausgewertet, um die Einsatzausrichtung gezielt anzupassen und fortlaufend zu überprüfen. Ziel ist es, die Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und dort einzusetzen, wo sie einen spürbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Besondere Herausforderungen an die Verkehrsüberwachung stellt aktuell die zwingend notwendig gewordene verkehrsmäßige Ablastung der Theodor-Heuss- Brücke dar. Im Gegensatz zur Josef-Kardinal-Frings-Brücke, die nur noch mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t befahren werden darf, gilt auf der Theodor-Heuss-Brücke seit dem 01. Februar 2026 in beiden Fahrtrichtungen ein Fahrverbot für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Die Einhaltung dieser straßenverkehrlichen Anordnung wird durch den Einsatz von zwei Silhouettenblitzern überwacht. Weiterhin prüft die Verwaltung den Einsatz von so genannten Scanfahrzeugen zur Unterstützung der Verkehrsüberwachung bei konkreten Störungen im Straßenverkehr z.B. durch falsch abgestellte Kraftfahrzeuge auf Radwegen. Ein erster Test verlief vielversprechend. Seite 4

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/015/2026