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OVA/015/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Jahresbericht der Verkehrsüberwachung für das Jahr 2025
Fachbereich:
32 - Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
25.02.2026 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste
des Ordnungsamtes. Ihr obliegt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
sowie die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die Mitarbeitenden gehen
ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto im gesamten Stadtgebiet
nach. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) als zweiter Außendienst achtet neben
dem Bürgerservice auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften wie zum Beispiel der
Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Landeshunde-
gesetzes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes
Wie der vorliegende Jahresbericht der Verkehrsüberwachung zeigt, bleibt die Zahl
der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf auch im
Jahr 2025 auf hohem Niveau. 550.307 Falschparker und 330.892 Temposünder
wurden im Jahre 2025 erfasst - zum Vergleich: 2024 waren es 542.521 Falschparker
und 343.216 Temposünder.
Geschwindigkeitsüberwachung
Insgesamt 330.892 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt
erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren sind (2024:
343.216).
Im Kö-Bogen-Tunnel wurden 53.932 (2024: 72.785) Verstöße registriert. Der
gravierendste Tempoverstoß wurde mit 117 Stundenkilometern bei erlaubten 50
Stundenkilometern gemessen und mit einem Bußgeld in Höhe von 700 Euro, einem
dreimonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Im Rheinufertunnel wurden 65.716 (2024: 62.465) Verstöße registriert. Der
gravierendste Tempoverstoß wurde hier mit 157 Stundenkilometern statt der
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erlaubten 60 km/h gemessen und mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro, einem
dreimonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Auf der Autobahn A44 wurden 40.315 Verstöße registriert (2024: 42.857). Die
höchste gemessene Geschwindigkeit wurde mit 204 Stundenkilometer anstatt der
erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt. Die Strafe belief sich hier auf ein
Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in
Flensburg.
An den zehn weiteren stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet waren
43.492 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2024: 19.226). Diese Steigerung
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das Tempolimit im Bereich der Josef-Kardinal-
Frings-Brücke Mitte Mai auf 30 km/h verringert wurde.
Mobile Blitzer
Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen (Messfahrzeuge) und
semistationären Messgeräten (Messanhänger) kontrolliert. An mehr als 700
möglichen Standorten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von
Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern oder
allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden insgesamt 127.437
Verkehrsverstöße registriert (2024: 145.883).
Rotlichtüberwachung
Wegen Missachtens roter Ampeln wurden im vergangenen Jahr 12.582
Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 13.929). Die meisten Verstöße wurden am
"Nordstern" festgestellt, wo das Rotlicht 11011-mal missachtet wurde (2024:
12.274).
Silhouettenblitzer Josef-Kardinal-Frings-Brücke
Im Juli 2025 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf erstmals die Beachtung von
Gewichtsbeschränkungen mithilfe eines Silhouettenblitzers kontrolliert. Die Josef-
Kardinal-Frings-Brücke dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis zu 7,5 t. befahren. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 8.656
Verstöße festgestellt, stadteinwärts 4.207 und stadtauswärts 4.449.
Ruhender Verkehr
Im Jahr 2025 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 550.307 Halt- und Parkverstöße
mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2024: 542.521).
Häufigste Verstöße waren dabei die Verletzung von Parkscheinpflichten sowie die
Überschreitung der Höchstparkdauer. Hierzu wurden insgesamt 238.876 (2024:
220.956) Verstöße geahndet.
Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wurde 57.728-mal (2024:
62.141) geahndet. Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit
Behinderungen wurden 6.492 festgestellt (2024: 6.127).
Carsharing und Elektromobilität
Auch im Jahr 2025 wurden neue Carsharing-Stationen, Ladeplätze für E-Fahrzeuge
und sonstige Funktionsflächen für die Mobilitätswende eingerichtet sowie die
Beschilderung der Flächen optimiert. Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene
Fahrzeuge wurden 6.989 Halter (2024: 6.367) kostenpflichtig verwarnt und 719
Fahrzeuge abgeschleppt (2024: 635).
Im Jahr 2025 wurden auf den für Car-Sharing-Fahrzeugen vorgehaltenen Flächen
1.926 Halter (2024: 2.003) kostenpflichtig verwarnt und in 93 (2024: 111) Fällen
wurde eine Abschleppmaßnahme eingeleitet.
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Drittanzeigen
21.406 Verfahren wurden aufgrund von Anzeigen von Bürgern eingeleitet (2024:
23.108). Drittanzeigen stehen fast immer im direkten Zusammenhang mit einer
persönlichen Betroffenheit des Melders: Hauptärgernis ist dabei das Parken auf Geh-
und Radwegen, das 8.048-mal Anlass zu Drittanzeigen bot (2024: 9.802).
Danach folgte bei den Drittanzeigen die Missachtung des absoluten Haltverbots
(Zeichen 283) mit 3.921 Fällen (2024: 3.671). Das Parken auf Elektroparkplätzen
wurde 1.650-mal erfasst (2024: 1.513).
Abschleppfälle
In 12.324 Fällen (2024: 11.576) wurden Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass
Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten.
Wie in den Vorjahren waren die Gründe in den meisten Fällen die Nichtbeachtung
von Haltverbotszonen mit 5.679 Fällen (2024: 4.778 Fälle) und in 1.293 Fällen
(2024: 1.345) missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze 1.293.
Zudem mussten 1.266 Abschleppmaßnahmen im Bereich von Feuerwehrzufahrten
eingeleitet werden, da Verkehrsteilnehmer die Rettungswege blockierten (2024:
1.208).
Einnahmen
Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Summe der Geldbußen und
Verwaltungsgebühren für 2025 wie auch im Jahr 2024 insgesamt auf rund 33,6
Millionen Euro belaufen. Davon entfallen 17,6 Millionen Euro auf den Bereich der
Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 16,0 Millionen Euro auf den Bereich
des ruhenden Verkehrs. Noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen.
Im Jahr 2024 verteilte sich die Gesamtsumme der Geldbußen und
Verwaltungsgebühren wie folgt: 17,4 Mio. Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und
Rotlichtüberwachung und 16,2 Mio. Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs.
Dem stehen im Haushaltsplan Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von
rund 18,6 Millionen Euro (2024: 17,5 Mio.) gegenüber.
Ausblick
Die Verkehrsüberwachung wird auch künftig konsequent gegen Verkehrsverstöße
vorgehen. Grundlage des Handelns sind aktuelle Erkenntnisse aus erhobenen Daten
sowie Feststellungen aus dem täglichen Einsatzgeschehen. Diese Erkenntnisse
werden regelmäßig ausgewertet, um die Einsatzausrichtung gezielt anzupassen und
fortlaufend zu überprüfen. Ziel ist es, die Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und
dort einzusetzen, wo sie einen spürbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
Besondere Herausforderungen an die Verkehrsüberwachung stellt aktuell die
zwingend notwendig gewordene verkehrsmäßige Ablastung der Theodor-Heuss-
Brücke dar. Im Gegensatz zur Josef-Kardinal-Frings-Brücke, die nur noch mit
Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t befahren werden darf,
gilt auf der Theodor-Heuss-Brücke seit dem 01. Februar 2026 in beiden
Fahrtrichtungen ein Fahrverbot für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 t.
Die Einhaltung dieser straßenverkehrlichen Anordnung wird durch den Einsatz von
zwei Silhouettenblitzern überwacht.
Weiterhin prüft die Verwaltung den Einsatz von so genannten Scanfahrzeugen zur
Unterstützung der Verkehrsüberwachung bei konkreten Störungen im
Straßenverkehr z.B. durch falsch abgestellte Kraftfahrzeuge auf Radwegen. Ein
erster Test verlief vielversprechend.
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